Wenn du die Küche vom Vormieter übernommen hast, dann musst du dich jetzt auch um die Entsorgung kümmern.
Anders wäre es nur, wenn die Küche mit zur Wohnungsausstattung gehören würde. Da du aber ja kein Übergabeprotokoll hast, wo das drin steht und im Mietvertrag die Küche auch nicht auftaucht, gehört sie auch nicht zur Mietsache.
Wohnungsauszug: Muss beim Einzug vorhandene Küche entfernt werden?
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Das Thema Küche ist mittlerweile ja nun schon ausgiebig genug besprochen.
Zum Thema Schönheitsreparaturen kann man sagen, das die Fristenreglung starr ist (..."mindestens aber nach.... Jahren...) und damit nach aktueller Rechtsprechung ungültig ist.
Zur Folge hat das, das auch die Quotenreglung bei Auszug, welche sich ja auf die Fristenreglung bezieht, ungültig ist.Keine Gewähr, keine Rechtsberatung...
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Re: Wohnungsauszug: Muss beim Einzug vorhandene Küche entfernt werden?
[Abgesehen davon würde ja ohnehin der Grundsatz gelten, dass die Wohnung beim Auszug so zu übergeben ist, wie sie übernommen wurde, und da sie schon beim Einzug nicht renoviert war, kann der Vermieter schlechterdings zum Auszug eine Renovierung verlangen, auch wenn die Wohnung natürlich in den letzten 3 Jahren nicht besser geworden ist.
[/QUOTE]Wenn die Renovierungsregelungen im Mietvertrag nicht wirksam sein sollten, dann ist der Vermieter für die Schönheitsreparaturen zuständig!
Das Abdunkeln der Tapete, Verschleiß des Teppich usw. gehört ja zum normalen Mietgebrauch. Im Endeffekt stellt es irgendwann einen Mangel an der Mietsache dar für den Theoretisch sogar die Miete gemindert werden könnte.
Aus diesem Grund wirst du ja auch in jedem Mietvertrag die zum Gesetz hin abweichende Regelung der Schönheitsreparturen finden

Allerdings habe ich auch noch nie von einem Gerichtsurteil gehört, welches den Vermieter aufgrund von ungültigen Renovierungsklauseln selbst zur Renovierung einer Wohnung im laufendem Mietverhältniss verdonnert....
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Leute, vergesst doch bei Rechtsfragen bitte den gesunden Menschenverstand!

Auch wenn es die Vertreter dieser Kaste nicht gerne hören und privat sind genauso viele wie in anderen Berufsgruppen auch nett und sympathisch.... aber in ihrem Studium wird ihnen alles an gesundem Menschenverstand ausgetrieben (sofern vorher welcher vorhanden war)
Das fängt ja schon damit an, dass sie die normale Sprache nicht beherrschen, sondern sich mit einem Kauderwelsch vom Rest der Menschheit wegentwickelt hat. Vor allem was das Mietrecht betrifft - was ich da schon selbst und von anderen mitbekommen habe, ist das auf beiden Seiten - Mieter wie Vermieter - in vielen Dingen dermaßen hirnrissig, dass die Juristen gut daran taten, Amokläufe mit Todesfolge zu ihrem eigenen Schutz unter Strafe zu stellen
Und irgendwelche persönlichen Prinzipien interessieren die auch nicht, wenn man ihnen dumm kommt - sie können immer noch dümmer (ohne dass es ihnen schwer fällt :D)...Aber gut, nu zur Frage:
Auch ich kenne das nur so, dass Antwort A) die juristisch richtige ist. Die Küche gehört nicht dem Vermieter, sie geht auch wegen Duldung der Weitergabe nicht in sein Eigentum über. Wenn er irgendwann einen Arschlochanfall bekommt, ist der dann ausziehende Mieter der Depp - und darf die Küche mit rausbauen.Andererseits würde ich es drauf ankommen lassen - eine nahestehende Verwandte ist auf Rennovierungskosten von >10.000 Euro (!) sitzen geblieben, weil eine Richterin in Frankfurt entschieden hat, dass selbst ein mutwillig zerstörtes Parkett eben Pech ist und der Mieter für solche "Schönheitsreparaturen" nicht herangezogen werden darf :mad: Ok, sie hatte es in der Verhandlung (und davor wohl auch) auch nicht nötig, sich mit der vor ihr liegenden Akte überhaupt zu beschäftigen und drin zu lesen und hat mehr (Privat)gespräche mit dem einen Anwalt geführt. Im Grundgesetz steht "Eigentum verpflichtet", und vor deutschen Gerichten scheint dies v.a. gegen Privatvermieter gerne herangezogen zu werden....
Ach ja: dass man die Nebenkostenvorauszahlung zurückfordern darf, wenn keine Abrechnung kommt wäre mir auch komplett neu. Nur die Nachzahlung verjährt, wenn sie zu spät abgegeben wird (siehe genannte Frist im Thread).
Von daher: fristgerecht kündigen, ggf. selbst einen Nachmieter suchen und dann abwarten und Tee trinken. Im Zweifelsfall ist die Kaution weg, will man nicht selbst vor Gericht dafür gehen. Im Härtefall wo der Vermieter aktiv wird würde ich auf eine ähnlich sozialistische Richterin wie in Frankfurt hoffen

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Wieso hat deine Bekannte denn eine Einzelrichtering gehabt, wenn die 1. Instandz aufgrund des Streitwerts beim Landgericht stattgefunden haben muss??
Ich bin zwar kein Jurist, aber bis jetzt hatte ich noch keinen Fall, wo beim Landgericht nicht ein Team aus Beisitzern und Richtern den Fall behandelt haben...
Edit: Alles klar, ich sehe gerade das sich das schon zum 01.01.2002 geändert hat

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Zitat
Original geschrieben von DUSA
Von daher: fristgerecht kündigen, ggf. selbst einen Nachmieter suchen und dann abwarten und Tee trinken. Im Zweifelsfall ist die Kaution weg, will man nicht selbst vor Gericht dafür gehen. Im Härtefall wo der Vermieter aktiv wird würde ich auf eine ähnlich sozialistische Richterin wie in Frankfurt hoffen

Ach so, vielleicht interessiert es ja. Eine Kaution habe ich nie gezahlt. Lief genauso schlampig wie mit dem Mietvertrag, dem ich 4 Wochen nachrennen musste, bis ich ihn endlich im Briefkasten hatte....
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ed.sc
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Wenn schon OT und verbessernd (ich habe es mir jetzt lange genug verkniffen zwecks dem Speermüll), dann aber auch richtig: Journaille. Und jetzt fix BTT!

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ed.sc
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Hupss.... Egal... Kratzt mich nicht!

Hatte ja auch noch nie Sperrmüll, wie soll ich dann den Unterschied zwischen Speer und sperrig kennen?!
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