Canon Gewährleistung

  • Hi,
    ich hatte neulichst der Fa. Canon wegen eines Akkudefektes nach deren Gewährleistungszeiten gefragt und bekam die für mich erstaunliche Antwort? :eek: :flop: :mad:


    Zitat Canon Hotline:
    "Sehr geehrte Kundin,
    Sehr geehrter Kunde,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Nachstehend finden Sie die uns zur Verfügung stehenden Informationen, von denen wir hoffen, dass diese Ihnen weiterhelfen und Ihre Fragen beantworten.
    Canon gibt leider keine Garantie auf Zubehörteile. Wenn Sie eine Reparatur auf Kulanz wünschen, vermerken Sie dies bitte in einem Begleitschreiben. Über die Gewährung einer Reparatur auf Kulanz kann dann vor Ort entschieden werden. "


    Soll das nur als Abschreckung dienen weil eigentlich ist in den ersten 6 Monaten doch Canon in der Pflicht zu beweisen, daß das Zubehör frei von Mängeln war, oder?
    Siehe dazu:
    Umkehrung der Beweislast:
    Nach § 476 wird die Beweislast zugunsten des Verbrauchers umgekehrt. Demnach wird innerhalb der ersten sechs Monaten, wenn nichts anderes bewiesen werden kann, zugrunde gelegt, daß der Kaufgegenstand bereits bei Kauf oder Lieferung fehlerhaft war. (Quelle: ZDF-online, WISO-Archiv: "Neues Gewährleistungsrecht", 19.11.01)


    Ich finde es schon sehr frech. :mad: Falls ich als Kunde nun ein Zubehörteil im Glauben auf Gewährleisung einschicke ohne mich voher bei denen erkundigt zu haben, würden die dann den Antrag ablehnen!?! Schicke ich es nun aber zu denen ein mit dem Zusatz "Bitte um Kulanz!" so wird es wohl wg. dem obigen Gesetz wohl zum Kundenwohl abgewickelt.


    Was denkt Ihr? Ist solch ein Gebahren vom Marktführer Digitalcamera nicht mehr als erbärmlich? :rolleyes:

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Ist leider gerade bei Canon üblich... Wobei ein Akku wiederrum auch nur im Regelfall 6 Monate Garantie aufweist, alles darüber hinaus ist die gesetzliche Gewährleistung und dafür ist dann dein Händler zuständig.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von sin-4711
    Ist leider gerade bei Canon üblich... Wobei ein Akku wiederrum auch nur im Regelfall 6 Monate Garantie aufweist, alles darüber hinaus ist die gesetzliche Gewährleistung und dafür ist dann dein Händler zuständig.


    Das dachte ich auch aber wie ist es denn eigentlich bei den anderen Herstellern von Digitalcameras?

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Re: Canon Gewährleistung


    Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel
    Soll das nur als Abschreckung dienen weil eigentlich ist in den ersten 6 Monaten doch Canon in der Pflicht zu beweisen, daß das Zubehör frei von Mängeln war, oder?

    Das kommt darauf an, wo Du die Kamera gekauft hast - direkt bei Canon, oder bei einem Händler, der auch Canon vertreibt?
    Wenn erstes der Fall ist, dann gilt die Gewährleistung, in der von Dir geschriebenen Art. Solltest Du jedoch nicht direkt bei Canon gekauft haben, dann kann Canon machen was sie wollen, da die Garantie gilt, und diese immer eine freiwillige Leistung ist. Wenn sie nun generell Zubehör aus der Garantie ausnehmen, dann ist das ihr gutes Recht.
    In dem Fall musst Du Dich dann an den Händler wenden, und auf seine Gewährleistungspflicht hin argumentieren. Wie er das dann mit Canon verrechnet ist für Dich unerheblich, er ist Dein Ansprechpartner.

  • zork66:


    Mal ehrlich welcher Hersteller verkauft direkt? Das meiste wird doch über Distributoren und Einzelhandelsketten abverkauft und die lassen alle Gewährleistungsansprüche des Endkunden von Canon (oder deren auth. Repairsubunternehmen) prüfen. Also ist der Ball doch wieder zu canon gerollt. Ich habe vor 2 Jahren eine defekte Camera gehabt und da wurde die Camera zu einer auth. Fachwerkstatt in Hamburg geschickt. Die prüfen nach canon Richtlinien und entscheiden.

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Ja, aber halt mit dem Unterschied, dass man als Endkunde halt nicht Canon als Ansprechpartner hat, sondern den Händler. Und wenn der nun von Canon gesagt kriegt "Schick das in die Werkstatt", dann ist das gut, dennoch ist der Händler der rechtsverbindliche Ansprechpartner in dem Fall, gerade, wenn Canon Zubehör generell nicht in der Garantie hat, dann bleibt halt nur noch die Gewährleistung, auch wenn der Händler gerne sagt "das muss Canon entscheiden" - eigentlich ist das so nicht richtig, denn er ist in der Gewährleistungspflicht, und wenn ihm Canon das defekte Teil nicht ersetzt, dann hat er halt Pech gehabt...

  • zork66 hat völlig Recht, Anprechpartner in Sachen Mängelhaftung (auf die du ja ob deines Zitats des § 476 BGB scheinbar hinauswillst) einzig und allein dein Verkäufer der Kamera, und nicht Canon.


    Canon kann in seinem freiwilligen Garantieversprechen Zubehör ausnehmen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    zork66 hat völlig Recht, Anprechpartner in Sachen Mängelhaftung (auf die du ja ob deines Zitats des § 476 BGB scheinbar hinauswillst) einzig und allein dein Verkäufer der Kamera, und nicht Canon.


    Canon kann in seinem freiwilligen Garantieversprechen Zubehör ausnehmen.


    Okay,
    und der Händler wird dies bei canon geltend machen, da wenn ich Händler wäre dies auch nicht anerkennen würde, daß es sich der Hersteller so einfach macht. :flop:


    Und wie wird es canon gegenüber dem Händler behandeln?


    Ist doch generell ein Witz wenn man vom Hersteller nicht mal sagt wie die Zeiten sind? Von Nokia weiß ich, gibt es sehr exakte Richtlinien für die Händler und dann weiß man auch woran man ist!

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel
    Okay,
    … da wenn ich Händler wäre dies auch nicht anerkennen würde …

    Das Problem ist – Du als Händler müsstest es anerkennen, oder einfach kein Canon vertreiben. So sieht die Gesetzeslage nun mal aus, der Händler ist der gekniffene, wenn ein Gerät defekt ist, und es keine genauen Regelungen zwischen Händler und Hersteller, oder Händler und Zwischenhändler gibt.


    Gruß
    Dennis.

  • Es sollte jedoch klar sein, dass nach 6 Monaten die Beweistlastumkehr gem. § 476 BGB es sehr schwer machen kann, seine Ansprüche auf Nacherfüllung gegenüber dem Händler geltend zu machen.


    Moral von der Geschicht': Kaufe teure Original-Akkus nicht! Das Ebay teil zu einem zehntel des Originalpreises hält mindestens halb so lange wie das Original!


    Flatty

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