Hi,
ich hatte neulichst der Fa. Canon wegen eines Akkudefektes nach deren Gewährleistungszeiten gefragt und bekam die für mich erstaunliche Antwort? :eek: :flop: :mad:
Zitat Canon Hotline:
"Sehr geehrte Kundin,
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nachstehend finden Sie die uns zur Verfügung stehenden Informationen, von denen wir hoffen, dass diese Ihnen weiterhelfen und Ihre Fragen beantworten.
Canon gibt leider keine Garantie auf Zubehörteile. Wenn Sie eine Reparatur auf Kulanz wünschen, vermerken Sie dies bitte in einem Begleitschreiben. Über die Gewährung einer Reparatur auf Kulanz kann dann vor Ort entschieden werden. "
Soll das nur als Abschreckung dienen weil eigentlich ist in den ersten 6 Monaten doch Canon in der Pflicht zu beweisen, daß das Zubehör frei von Mängeln war, oder?
Siehe dazu:
Umkehrung der Beweislast:
Nach § 476 wird die Beweislast zugunsten des Verbrauchers umgekehrt. Demnach wird innerhalb der ersten sechs Monaten, wenn nichts anderes bewiesen werden kann, zugrunde gelegt, daß der Kaufgegenstand bereits bei Kauf oder Lieferung fehlerhaft war. (Quelle: ZDF-online, WISO-Archiv: "Neues Gewährleistungsrecht", 19.11.01)
Ich finde es schon sehr frech. :mad: Falls ich als Kunde nun ein Zubehörteil im Glauben auf Gewährleisung einschicke ohne mich voher bei denen erkundigt zu haben, würden die dann den Antrag ablehnen!?! Schicke ich es nun aber zu denen ein mit dem Zusatz "Bitte um Kulanz!" so wird es wohl wg. dem obigen Gesetz wohl zum Kundenwohl abgewickelt.
Was denkt Ihr? Ist solch ein Gebahren vom Marktführer Digitalcamera nicht mehr als erbärmlich? ![]()