Brauche rechtlichen Rat: IBC Telecom fordert Geld für nichtgeführte Sex-Telefonate

  • Re: Re: Leider nochmal von vorne =(


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    WICHTIG! Du mußt dem Mahnbescheid innerhalb der Frist widersprechen, sonst wird die Forderung rechtsgültig und als nächstes steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür.



    Noch kurz zur Aufschreckung: Widersprichst Du dem Mahnbescheid nicht, wird er rechtskräftig. Danach gibt es für Dich keine Möglichkeit mehr, Dich zu wehren.
    Also unbedingt innerhalb der Frist widersprechen.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Hmm, da frag ich mich doch:


    Woher willst du wissen, dass das ein richtiger Anwalt ist?
    Ich würde ja fast tippen, dass das auch nur ein weiterer Teil von deren Einschüchterungsmasche ist und die den Brief quasi so aussehen lassen als ob er von nem Anwalt käme. :mad:
    Dafür spricht ja auch die Postfachadresse und die unerreichbare Telefonnummer.


    Also IMHO keine Panik machen sondern wie hier schon gesagt, fristgemäß widersprechen wenn der Mahnbescheid kommt, was ich allerdings sehr stark bezweifle.

    "Die Kastanien blühen. Ich nehme es zur Kenntnis, äußere mich aber nicht dazu." (Günter Eich)


    Rechtschreibung ist sexy...

  • Re: Re: Re: Leider nochmal von vorne =(


    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Noch kurz zur Aufschreckung: Widersprichst Du dem Mahnbescheid nicht, wird er rechtskräftig. Danach gibt es für Dich keine Möglichkeit mehr, Dich zu wehren.


    Das scheinen viele nicht zu realisieren. Nur so ist es zu erklären, daß der Mahnbescheid so beliebt ist, strittige Forderungen einzutreiben.


    Widersprechen hilft oft.


    Ich habe auch mal einem Handwerker einen nicht unbeträchtlichen Betrag seiner Rechnung einbehalten und ihm gleichzeitig schriftlich mitgeteilt, sobald er seinen Pfusch in die Reihe gebracht hat, erhält er den Restbetrag. Nach Wochen von Telefonaten, Ortsterminen und Schriftwechseln, in denen nicht eine Minute am Gewerk gearbeitet wurde, erhielt ich einen Mahnbescheid über den ausstehenden Rechnungsbetrag.


    Nach dem Widerspruch habe ich nie wieder was von dieser Firma gehört.

  • Okay, danke schonmal! Ja, so ähnlich habe ich das auch schon gelesen, ich werde jetzt wohl mal ein Einschreiben verfassen. Im Großen und Ganzen bin ich mir bei solchen Formulierungssachen zwar relativ sicher, hat jemand von euch vielleicht trotzdem eine art Vorlage oder so für mich? Quasi ein standardisiertes Schreiben? Und falls nicht, kann mir jemand die Maße eines Standard-Briefkopfes geben, damit ich das in Word wenigstens halbwegs ordentlich hinbekomme? Danke, ich hoffe, die Sache hat sich danach endlich erledigt :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Horstbert
    ich werde jetzt wohl mal ein Einschreiben verfassen. Im Großen und Ganzen bin ich mir bei solchen Formulierungssachen zwar relativ sicher, hat jemand von euch vielleicht trotzdem eine art Vorlage oder so für mich?


    Hebe die Briefmarke für den Widerspruch auf. Da muß man auch nichts formulieren. Einfach ein Kreuz bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt." machen, in einen Fensterbriefumschlag stecken und als Einwurfeinschreiben ans zuständige Amtsgericht senden.


    Alles andere sind unnötige Kosten und Mühen. Reagieren werden sie sowieso höchstens auf "Ich habe den Betrag heute auf Ihr angegebenes Konto überwiesen."

  • Hallo, was für eine Briefmarke meinst du? Ich habe außer dem Brief nichts bekommen. Hab ihn eben mal schnell abfotografiert:


    klick for image


    Das Stück, was unten fehlt, ist nur der Überweisungsträger, ankreuzen kann ich da nirgends etwas! Oder hab ich dich jetzt total missverstanden?

  • Zitat

    Original geschrieben von Horstbert
    Hallo, was für eine Briefmarke meinst du?


    Die, die Du auf das Einschreiben an den Anwalt pappen wolltest, wenn ich das nicht falsch verstanden habe.


    <edit>


    Ach so. Wir reden offensichtlich gerade etwas aneinander vorbei.


    Der Anwalt hat gedroht, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Da wird Dir entweder per Post oder per Zustelldienst ein Dokument vom Amtsgericht zugestellt. Von diesem Zeitpunkt an, egal ob Du es entgegennimmst oder abholst, läuft die Frist. Ist sie verstrichen und Du hast dem nicht widersprochen, wird der Anwalt den Betrag durch den Gerichtsvollzieher einziehen lassen.


    Also warte, bis der Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt. Du bist nicht verpflichtet, Dich mit dem Anwalt oder einem Inkassobüro auseinanderzusetzen. Wird wohl auch wenig bringen.


    Diesem Mahnbescheid liegt in der Regel ein fertiges Formular für den Widerspruch bei, weil die bei den Amtsgerichten maschinell bearbeitet werden. Da an der oben genannten Stelle ein Kreuz machen, unterschreiben, und so versenden, daß Du beweisen kannst, daß es das Amtsgericht innerhalb der Frist erreicht hat.


    Damit ist die Sache oft erledigt. Wenn nicht, kriegst Du wieder Post vom Gericht, bei dem kleinen Betrag vom Amtsgericht. In diesem Falle, obwohl Du Dich selbst verteidigen dürftest, solltest Du juristische Hilfe in Anspruch nehmen.

  • Ach so, alles klar :) Ja, war mir schon klar, dass ich mir das Einschreiben auch sparen kann, wenn ich die nicht aufhebe ;) Mich hat nur irritiert, dass du da irgendwas von ankreuzen geredet hast. Ist da normalerweise ncoh ein entsprechendes Formular dabei? Ich hab das Gefühl, die wollen mir das so schwer wie möglich machen...


    Edit: @ mee too: falls du hier zufällig auch noch mal reinschaust, wäre es ganz interessant zu wissen, was jetzt bei euch damals dabei rausgekommen ist :)

  • Eine 01805-Nummer für einen Anwalt ist ebenso merkwürdig wie der Umstand, dass das Schreiben des Anwaltes ein sehr ähnliches Layout wie das Schreiben des Inkassobüros hat. Ich würde mal bei einem der angegebenen Gerichte nachfragen, ob die was mit dem Namen "Klaus Brink" anfangen können.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Ok... tut mir leid, ich muss mich zum ersten Mal mit sowas rumschlagen ;) Also nur um jetzt nochmal ganz sicherzugehen: Ich mache jetzt erstmal gar nix und warte, bis ich den Bescheid vom Gericht bekomme? ( falls er denn überhaupt kommt) Ich vertraue hier auf euch, nicht, dass ich nachher ein Problem habe :(


    bimmelbommel: Das Layout ist nicht nur Ähnlich, Bis auf den Namen ist der Brief sogar fast identisch mit dem des Inkassobüros! Das mit dem Gericht ist eine gute Idee, werde da morgen mal anrufen! Google-Suche nach Klaus Brink bringt übrigens nur Seiten, wo Leute von Betrugsfällen berichten.


    Das einzige, was mich wundert: Wenn das wirklich Betrüger sind, wovon ich mittlerweile ausgehe, lohnt sich für die der Aufwand überhaupt? Das ist ja richtig professionell, die ganzen Briefe, der Anruf usw... ich kann mir vorstellen, dass das doch gar nicht im Verhältnis zur möglchen Beute steht oder?

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