ThePhoneHouse Dienstagsschnäppchen

  • Zitat

    Original geschrieben von werksstudent
    das heißt doch ich kauf ein handy für 25€ -5€ rabatt und -10€ alt-gegen-neu oder?


    "Sichern Sie sich jetzt 5 Euro Rabatt auf Zubehör ."
    Ein Handy ist doch kein Zubehör. Außerdem gehe ich mal davon aus, dass der Endpreis 20,-€ übersteigen muss. Und 25,-€ abzüglich 10,-€ sind nur noch 15,-€.
    Ich schätze also es geht nicht...


    Bye, Mike

  • Das ist richtig, gilt eigentlich nur für Zubehör ab 20 EUR Kaufpreis. Die Praxis im Shop weicht aber davon auch manchmal ab. ;)


    Gruss
    Moody

    iPhone 6 64GB Space Grey.
    Gelegentlich: S///P1i, S///P990i, S///K600i, S///T600, S///T610, S///T68i(m) Lunar Grey, ///T39m, ///R520m Copper + Silver, ///R380s, ///T66, ///T28s, ///T18s, Nokia 8910i, Nokia 8800 Classic, Samsung Z150, Moto V70...


    Mitglied Nr. 23 und Armleuchter des S///-Lampenbesitzerclubs.

    http://www.meganeboard.de

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Das hätte ich ja lieber an den Hersteller eingeschickt :-(/


    Nee, was hab ich denn zu verlieren? Mein Geld kreig ich doch auf jeden Fall und dann wissen wir wie's bei zukünftigen "Preisfehlern" bei TPH gehen kann

  • Zitat

    Original geschrieben von Moodymann
    Das ist richtig, gilt eigentlich nur für Zubehör ab 20 EUR Kaufpreis. Die Praxis im Shop weicht aber davon auch manchmal ab. ;)


    Gruss
    Moody


    wohl wahr, ich habe den gutschein schonmal mit agn kombiniert bekommen und dann noch ein headset zum halben preis minus die 5.- bekommen.


    insgesamt lag die rechnung dann (für ein o2-sagem mit bt-headset) bei 2,50 EUR.


    aber den gutschein gibt es nun schon seit märz 2008 oderso.

    05/2002... mehr sag ich nicht.
    -- ca 6x mal Vertrauensliste --

  • Zitat

    Original geschrieben von peer69
    Also um euch mal die Angst zu nehmen:
    Wenn ich mich noch richtig an meine BGB-Vorlesung erinnere ist der Sachverhalt folgender:


    Zu einem Kaufvertrag nach §433 BGB gehören zwei übereinstimmende Willenserklärungen. TPH hat mit dem "falschen" Angebot allerdings keine Willenserklärung sondern eine sogenannte "Invitatio ad offerendum"abgegeben. Also quasi eine Einladung für euch, die erste Willenserklärung abzugeben. Mit der Lieferung allerdings hat TPH eine Willenserklärung durch konkludentes Handeln abgegeben. Da offensichtlich beide Willenserklärungen übereinstimmen ( euer Angebot und das Versenden als schlüssige Handlung) ist der Kaufvertrag wirksam entstanden und TPH kann auch nicht so einfach davon zurücktreten. Jeder, der sein Gerät hat, kann es auch ohne weiteres behalten. Natürlich trotzdem alles ohne Gewähr...


    Thx, aber soweit hatten wir es auch schon diskutiert hier.


    Es gilt die Frage, ob §119 BGB (Irrtum) hier in Anspruch genommen werden kann. Ich denke nicht, da es kein eklatanter Preisunterschied zum normalen Preis ist (bei einem anderen Fall waren es anstatt 2000,-- versehentlich 200,--)
    und es bisher nicht von TPH reklamiert wurde.


    Viele haben ihr Handy schon 1 Woche oder so und haben es vielleicht im guten Glauben verkauft für vielleicht etwas über 200,--. Zurückgeben geht also nicht mehr und die Differenz zu 339,-- nachfordern wäre völlig ungerecht.



    Aber das wurde schon alles besprochen und droht OT zu werden...
    (schliessen) ;)

  • nachfordern geht auch nicht, der Kaufvertrag ist ja wirksam. Und bei Anfechtung gem 119 würde sich TPH auch schadensersatzpflichtig machen, bleibt nur die Frage ob die Differenz zu den Wiederbeschaffungskosten dann der Schaden ist.... aber wie gesagt, ist nicht mein Fachgebiet, da spricht aus mir nur das hängen gebliebene Grundkurswissen ;)
    Nachzahlen muss jedenfalls keiner.

  • So, mein Status ist Folgender: Weder Handy noch Stornierung erhalten.


    Und diese halbgaren Wirtschaftsrecht-Weisheiten bringen meiner Meinung nach auch keinen weiter.

    Grüße,
    Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von m4rco
    So, mein Status ist Folgender: Weder Handy noch Stornierung erhalten.


    Und diese halbgaren Wirtschaftsrecht-Weisheiten bringen meiner Meinung nach auch keinen weiter.


    Es bringt auch keinen weiter, wenn du jeden Tag schreibst, dass du weder Handy noch Email erhalten hast.
    Du wirst nichts mehr bekommen. :(

  • Zitat

    Original geschrieben von tancor
    wäre es vielleicht besser, überhaupt einen eogenen thread für preisfehler aufzumachen?

    wow, 3 gleiche Postings hintereinander. Das schaft auch nicht jeder! :rolleyes:


    Preisfehler sind doch eher selten und eine Ausnahme, von daher ist ein eigener Thread dafür absolut sinnlos.

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