Frage zur Steuereklärung k. Unternehmer

  • hi leute ,


    mal ne frage zu folgendem sachverhalt,


    jemand meldt ein gerwerbe an (Kleinunternehmerregelung) mit dem Ziel auch wirklich umsatz zu machen. Nach einem Jahr ist aber nicht ein Cent umsatz gemacht worden (auch keine Miese). Der jenige ist aus zeitl. Gründen nicht zur geplanten ausübung des Gewerbes gekommen.


    Wann hat dieser jemand (nein ich bins nicht *g*) denn eine Steuererklärung (und vor allem in welchem Umfang) zu machen ?
    Es handelt sich hierbei ja um eine "eigenständige" Erklärung und nicht um die "normale" EST-Erklärung die jeder macht oder?


    Das Gewerbe soll in den nächsten Tagen auch amgemeldet werden, da sich wohl eine wirkliche Aufnahme dessen nicht in absehbarer Zeit einstellen wird.


    wäre lieb wenn da jemand was wüsste.


    gruß
    bluewaver

    Geändert von Bluewaver am 00.00.0000 um 99:99

  • die steuererklärung musst du als anlage mit deiner eigenen steuererklärung machen.
    es gibtr dafür extra ein formblatt. wenn kein umsatz da war, dann musst du das darauf auch angeben.

  • Einfach die Steuererklärung mit der entsprechenden Anlage für Einkünfte aus selbständiger Arbeit abgeben. Am Besten dazu eine formlose Gewinnermittlung mit den Spalten Einnahmen und Ausgaben und dann überall eine 0 eintragen.


    Ggf. fordert das Finanzamt dann dennoch die ausgefüllte Anlage EÜR an, kann ich mir aber eingentlich nicht vorstellen. Die müsste man sonst auch mit Nullen ausgefüllt zurückgeben.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • super danke für die antworten, habe die mal weitergeleitet.
    jetzt stellt sich aber noch folgende fragen, die steuererkläung für das jahr 2006 hat er schon gemacht (bescheid erhalten).
    wenn er es da nicht angegeben hat, wie kann er dies nachreichen?


    wenn er jetzt das gewerbe abmeldet muss er bei der steuererklärung für 2007 die monate bis JULI 2007 darlegen oder ?

    Geändert von Bluewaver am 00.00.0000 um 99:99

  • Zitat

    Original geschrieben von Bluewaver
    jetzt stellt sich aber noch folgende fragen, die steuererkläung für das jahr 2006 hat er schon gemacht (bescheid erhalten).
    wenn er es da nicht angegeben hat, wie kann er dies nachreichen?


    Wenn das Gewerbe angemeldet war, müsste das Finanzamt normalerweise darüber eine Info bekommen haben und bei der Veranlagung nachfragen, was mit den Gewerbeeinkünften war. Ist hier wohl nicht so gewesen. Ich würde einfach mal bei dem zuständingen Sachbearbeiter im Finanzamt anrufen und den Sachverhalt erklären. Wirklich was bei rumkommen wird ja steuerlich nichts. Einnahmen waren wohl keine da. Was ist denn mit evtl. Ausgaben?


    Zitat


    wenn er jetzt das gewerbe abmeldet muss er bei der steuererklärung für 2007 die monate bis JULI 2007 darlegen oder ?


    Ja, bis zur Gewerbeaufgabe muss eine Einnahme-/Überschussrechnung erstellt werden.


    ChrisO2

  • Evtl. kann man die Gewerbeameldung auch rückwirkend erreichen. Hängt u. a. auch von der Laune des Beamten ab, der im Ordnungsamt dafür zuständig ist.


    Aber ob das über den Jahreswechsel hinaus geht, glaube ich eher nicht, eher ein oder zwei Monate. Man kann es aber mal probieren....

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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