Wegen höherer mittlerer Motorleistung bei geringeren Windgeschwindigkeiten.
Nachrüstung AHK - Fragen zu Angebot und technischen Details
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hm... da ichs von der seite her noch nicht betrachtet habe könnte es natürlich sinn machen... typischer gehirnaussetzer;)
meine erfahrungen mit öltemperatur beim golf zeigen allerdings das da ne menge spiel ist... meinen thermoschalter hats zerlegt und der wagen kommt auch im stand unter belastung (logischerweise ohne hilfe des lüfters^^) nicht an die 100° grenze (hab noch die instrumente von 95, sprich keine anti-panik schaltung;))!
und da die betriebstemperatur bei 70-110° liegt hatter nach oben hin noch luft^^aber am besten wirds da sein das einfach in der praxis auzuprobieren^^
greetz weesel
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Hallo,
Zitathabe mal in einem Mercedes-Forum gelesen, dass bei nachgerüsteten AHKs evtl. ein anderer Ölkühler verbaut werden muss. Würde ich an deiner Stelle auch noch mit VAG abstimmen.
Muss nicht, der wird aber ab Werk sicherlich verbaut, gebau wie in meinem A3 mit AHK eine stärkere Lichtmaschine und stärkere Batterie drin ist.13-Pol würde ich zu 100% vorziehen, wobei ich schon zweimal einen Anhänger geliegen habe, der 7-Pol Stecker hatte, aber ein Adapter kostet 7,90 und funktioniert prima.
Zitat2. Starre AHK ist der abnehmbaren vorzuziehen, weil man die starre dranlassen kann (wie auch sonst ), die abnehmbare MUSS abgenommen werden, wenn man keinen Anhänger zieht. (wegen spitzer, vorstehender Konturen am Auto, die vermeidbar wären. Ist eine Ordungswidrigkeit.)
Dazu hätte ich gerne mal die Quelle, warum das eine Ordnungswidrigkeit sein soll. Meine abnehmbare AHK sieht genauso aus, wie die starre und alle zusätzlichen Teile, wie Kupplung und die Aufnahme des Kupplungsteils sitzen in der Stossstange, da steht nichts ab und ist auch nichts spitz. -
Zitat
Original geschrieben von Thomas4711
...da steht nichts ab und ist auch nichts spitz.Naja, die Anhängeraufnahme steht ja ab...
Belegt hätte ich die Angabe auch gerne (bin zu faul, selbst danach zu suchen), aber kein mir bekannter Polizist würde das ahnden.
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Zitat
Original geschrieben von Thomas4711
Dazu hätte ich gerne mal die Quelle, warum das eine Ordnungswidrigkeit sein soll. Meine abnehmbare AHK sieht genauso aus, wie die starre und alle zusätzlichen Teile, wie Kupplung und die Aufnahme des Kupplungsteils sitzen in der Stossstange, da steht nichts ab und ist auch nichts spitz.Macht durchaus Sinn: Beide sind per se eine Gefährdung, bei der einen kannst Du was dagegen tun.
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Zitat
So stehts in der StVzO:
§ 30c StVzO Vorstehende Außenkanten(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
Als Unvermeidbarkeit kann in diesem Zusammenhang schon gewertet werden, dass ggf. durch das Abnehmen der AHK eine Gefährdung weniger wahrscheinlich gewesen wäre. Eine nicht abnehmbare AHK ist eben nicht abnehmbar, somit kann man die "überstehenden Teile" nicht mal eben so entfernen.
In einem anderen Forum schrieb ein Nutzer folgendes Zitat eines Nutzers eines noch anderen Forums, was dieser widerum auch in diesem 'noch anderen Forum' geschrieben hat, nachdem er sich mit der Frage "Muss eine abnehmbare AHK immer abgenommen werden?" an den ADAC gewandt hat (Ui, wie kompliziert! :D):
ZitatAlles anzeigenStatement des ADAC:
...vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Ahängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei
Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige
Urteile bislang nicht vor.Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und
verbleibenmit freundlichen Grüßen
Kai Thiele
Juristische Zentrale - RechtsService
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München -
Hallo,
ZitatMacht durchaus Sinn: Beide sind per se eine Gefährdung, bei der einen kannst Du was dagegen tun.
Nur ich sehe keine Unterschied zw. einer starren und einer abnehmbaren AHK im Sachen Gefährdungspotential.
Zumindest hat es damals auch die Polizei nicht interessiert, die mich mal abends angehalten hat. -
Zitat
Original geschrieben von Thomas4711
Nur ich sehe keine Unterschied zw. einer starren und einer abnehmbaren AHK im Sachen Gefährdungspotential.Gibt es wohl auch nicht. Ob Du mit dem Schienbein gegen eine abnehmbare oder eine starre knallst, wird Dir relativ egal sein.

Nur kannst Du aber bei einer abnehmbaren das Risiko minimieren, indem Du die "überstehenden Teile" einfach (naja... im Idealfall ist es einfach :D) abnimmst, eine starre ist eben nicht so ohne weiteres mal zwischendurch abnehmbar. -
ich habe mal bei meiner Ma (auch Golf IV) eine abnehmbare AHK (die gute Westfalia) nachrüsten lassen.
Das An- und Abbauen ist wirklich ein Kinderspiel und ist selbst im Dunkeln ohne Licht in max. 10 Sekunden erledigt. Ebenso sieht man von außen überhaupt nichts, wenn die AHK abgebaut ist.
Das "Loch" in der Stoßstange erkennt man erst, wenn man wirklich auf allen Vieren den Kopf fast auf dem Boden hat

OK, die war natürlich recht teuer aber da ich die AHK gelegentlich nutze wollte ich keine Familienkrach heraufbeschwören und eine starre AHK montieren (dreckige Sachen, Stolperfalle, Optik usw.)
Also ich würde jederzeit wieder eine abnehmbare AHK nehmen...
Ganz interessant noch zu wissen: wenn man eine abnehmbare AHK hat dann darf das Sicherungs-Seil (ist glaube ich Pficht bei neuen Anhängern) NICHT an der AHK befestigt werden sondern muss z.B. an der Abschlepp-Öse befestigt sein!
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Zitat
Original geschrieben von boecki
Das An- und Abbauen ist wirklich ein Kinderspiel und ist selbst im Dunkeln ohne Licht in max. 10 Sekunden erledigt.Normal sollte das auch so gehen... Aber ich habe da leider gaaanz andere Erfahrungen machen müssen...
ZitatGanz interessant noch zu wissen: wenn man eine abnehmbare AHK hat dann darf das Sicherungs-Seil (ist glaube ich Pficht bei neuen Anhängern) NICHT an der AHK befestigt werden sondern muss z.B. an der Abschlepp-Öse befestigt sein!
:top: Ein weiteres Argument für die starre Version...

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