Was hat Grossbritannien gegen die Grundrechtscharta im EU Grundsatzvertrag/Verfassung

  • Im anderen Thread zum EU Grundsatzvertrag/Verfassung wurde ja nur auf die Probleme mit Polen im Streit um die Abstimmungsmodalitäten eingegangen.


    Das Verhalten von Polen finde ich zwar nicht unbedingt angemessen, aber es ist legitim das die polnische Regierung sich möglichst viel Einfluss in der EU sichern möchte. Und auch der getroffene Kompromiss, bis 2014/2017 die bisherigen Abstimmungsmodalitäten beizubehalten finde ich in Ordnung. Denn schliesslich profitiert nicht nur Polen davon, sondern alle EU Mitgliedsstaaten, vorallem auch die anderen kleineren EU Mitgliedsstaaten. Das ist dann schon fair.


    Aber was ich nicht nachvollziehen kann ist warum sich Grossbritannien gegen die Verankerung der UN Menschenrechtscharta so wehrt. Wollen die jetzt Solizalleistungen auf ein menschenunwürdiges Maß kürzen oder gleich die Sklaverei einführen?


    Aber was noch inakzeptabler ist, das ist der Kompromiss, der eigentlich keiner ist, das die Menschenrechtscharta verankert wird, aber nicht für Grossbritannien gelten soll. Es kann doch nicht sein das sich 26 Mitgliedsstaaten an etwas halten müssen, aber Grossbritannien nicht.


    Da kann man nur hoffen das dann das EU Parlament diesen Entwurf nicht annimmt, auch wenn das den ganzen Prozess dann sehr negativ beeinflussen würde. Aber so gehts ja auch nicht.

  • Re: Was hat Grossbritannien gegen die Grundrechtscharta im EU Grundsatzvertrag/Verfassung


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Und auch der getroffene Kompromiss, bis 2014/2017 die bisherigen Abstimmungsmodalitäten beizubehalten finde ich in Ordnung. Denn schliesslich profitiert nicht nur Polen davon, sondern alle EU Mitgliedsstaaten...

    Alle bis auf DE, das größte Land der EU. ;)

  • Großbritannien wehrt sich niocht gegen die Charta als solches, so wie sie sich ja auch nicht gegen die Verfassung oder den "EU-Außenminister" als solchen wehren oder dies strikt ablehnen, sondern sie machen das daher, weil sie a) bisher ohne jedwede Verfassung ausgekommen sind und sie mit der Grundrechtecharta, die ja immer Gültigkeit hätte ihre absolute uneingeschränkte Parlamentssouveränität abgeben würden.

  • Zitat

    Original geschrieben von hdwirtz
    ... und sie mit der Grundrechtecharta, die ja immer Gültigkeit hätte ihre absolute uneingeschränkte Parlamentssouveränität abgeben würden.


    Ja, aber bei der Unterzeichnung es Kyoto-Protokolls oder das internationalen Wahlfangverbots ist es ja das gleiche. Und das haben sie ja auch unterzeichnet.

  • Nein, ist nicht das gleiche, weil du weder Kyoto noch Walfang vor einem britischen Gericht einklagen kannst.
    Die Grundrechte könntest du, wenn sie die Charta unterzeichnen würden, dann auch einklagen.

  • England bekommt was EU Bestimmungen usw. angeht immer eine extra Wurst. Das war schon von Anfang an so. Und deshalb stellen sie sich oft quer und spielen nicht auf Anhieb mit.

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