DSL Komplettpaket - "Kündigung aus wichtigem Grund" -> Umzug zu Eltern

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Du hast die Intention meines Postings nicht verstanden. Sei´s drum...


    Auf die Gefahr hin, daß ich mich lächerlich mache:
    mir erschliesst sich die Intention Deines Postings auch nicht,
    der Zusammenhang scheint mir doch recht weit hergeholt.




    doubleyousee
    Dir kann sicherlich hier:
    http://www.arcorteam.de/
    geholfen werden, der kennt sich spitzenmässig aus.
    (Hat Dein Username etwas mit den Folgen des Alkoholgenusses zu tun? :D )

  • Zitat

    Original geschrieben von Teddie_Neubert
    mir erschliesst sich die Intention Deines Postings auch nicht,
    der Zusammenhang scheint mir doch recht weit hergeholt.


    Ganz einfach: das eine ist beim Autokauf nicht realisierbar, das andere beim DSL-Anschluss.
    Eine Voraussage, welche Bandbreite genau realisierbar ist, ist immer schwierig. Sind also nur 14000 ohne Sync-Verluste schaltbar (was man ja erst NACHHER sicher herausbekommt), so hatte der Anbieter schon die Gebühren für eine Neuschaltung/Aufstockung, soll aber komplett den Vertrag aufgeben? Wenn man nach einem Monat umzieht, dort sind 6000 verfügbar, ist es dasselbe Spiel -> die Hardware will man aber natürlich behalten. So hoch sind die Gewinnspannen leider nicht mehr im DSL-Geschäft - und so wichtig ist dann leider auch ein einzelner Kunde nicht mehr...


    PS: Es ist ja so, dass man aus einem DSL-Vertrag herauskommt, wenn am neuen Wohnort KEIN DSL verfügbar ist (bei den meisten zumindest - natürlich aus Kulanz). Aber es gibt eben schon einen großen Unterschied zwischen KEINEM DSL und LANGSAMEREM DSL.

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Aber es gibt eben schon einen großen Unterschied zwischen KEINEM DSL und LANGSAMEREM DSL.


    Ja, das ist schon klar.
    Mir wäre aber ein Preis von 54.- für ein C&SC+ bei nur DSL384 auch nicht einsichtig (weil Unterschied zu krass), von daher ist mir der Wunsch durchaus verständlich.
    Das mit dem "wichtigen" Grund kann ja jeder zu jeder Zeit anders bewerten, das wäre mir auch zu schwammig.
    Und die Hardware der T-Com ist wohl so begehrenswert nicht :D , was man auch schon an den Preisen bei der Bucht erkennen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Bemühen wir mal eine Analogie: Kannst Du den Leasingvertrag für Dein Auto aus wichtigem Grund kündigen, weil Du keinen Führerschein mehr hast oder es kein Benzin mehr zu kaufen gibt? ;)


    Nein, kannst Du nicht - Du bist vollumfänglich auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.


    Moin,


    nein, so einfach ist das nicht - siehe folgendes Urteil des AG München:


    Zitat

    Ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen hatte mit dem späteren Beklagten einen Telekommunikationsdienstleistungsvertrag über einen DSL-Anschluss geschlossen. Später zog der Beklagte in eine neue Wohnung in einem neuen Ort um. An dem neuen Wohnort funktionierte der Anschluss aber nicht und der Anbieter konnte auch keine Abhilfe schaffen. Trotzdem wollte er weiter sein Geld. Darauf kündigte der Beklagte. Dies wollte wiederum der Anbieter nicht akzeptieren. Das AG München gab dem Beklagten Recht und wies die Klage ab. Ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, habe auch keinen Anspruch auf Gegenleistung. Die Kündigung sei wirksam gewesen.


    Pressemitteilung: klick.


    Grüße,


    dvd


  • Amtsgerichtsurteile kann man zum argumentieren gegenüber dem Vertragspartner heranziehen, sie sind aber keine Grundsatzurteile. Bei Grundsatzurteilen werden viel mehr Kriterien herangezogen als nur „aber der hat gesagt und der hat nicht gemacht ....“.


    Amtsgerichte sind die niedrigste Instanz der Gerichte die es gibt (http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht). Meistens ist gerade in Bayern der Dorfschultes auch der Richter (:D ), daher gebe ich solchen Urteilen nicht viel. Eben weil nicht in die Tiefe „geprüft“ wird.

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