Der Solomo- & NeXXt Mobile-Thread (einfachsms)

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Notrufe muessten deshalb auch so gegangen sein.


    Wenn die SIM-Karte nicht eingebucht ist, werden die Notrufe über beliebiges Netz geführt. Das hat vermutlich immer funktioniert.


    Wenn die Karte eingebucht ist, kann es sein, dass die Notrufe fast als normale Anrufe behandelt werden. Es kann sein, dass wegen der Sperre der Ausgehenden Anrufe über Telogic auch die Notrufe bei den noch eingebuchten Karten zeitweise nicht funktionierten.


  • Hallo, ach, solange bei telogic buchstäblich Sendepause ist, ist es überaus legitim, diese mit Metakommunikation zu diesem Thema anzufüllen... ^^


    Mir fiel auf, dass der Wikipedia - Artikel zu Watzlawick in der Tat das erste Axiom der Kommunikation arg verkürzt darstellt; die Betonung liegt vielleicht darauf, dass, wer 'in Gegenwart' des anderen schweigt, (- und die potentiellen Empfänger richteten ihre frustrierte Kommunikationsbereitschaft von ihren Gesprächspartnern die sie mangels Netz nicht mehr sprechen konnten, um auf den Netzbetreiber selbst -) dadurch immerhin die Aussage transportiert, dass er den andern nicht für würdig erachtet das Wort an ihn zu richten... und diese Aussage ist meiner Empfindung nach tatsächlich transportiert worden. Also eine wie auch immer geartete 'Bewertung' der Kommunikationsnotwendigkeit wurde rübergebracht.


    Beachtlich erscheint, dass diese Betrachtung gar nicht so verschieden von deiner ist, die den sozialen Aspekt der Teilhabe betont, welcher mir als Modell zusagt - schliesslich ist in der aktuellen Situation ein Informations-Monopol, das die Kunden explizit ausschliesst (solomo , überaus schmallippig im dortigen Kundenforum: "wir melden uns sobald wir mehr wissen"- um dann doch in der Sache selbst meist zu schweigen), alles andere als wünschenswert und in gewisser Weise antisozial.


    Dem Wiki-Link entnahm ich auch mit Gewinn das Begriffspaar "Eindrucks- / Ausdrucksmodell". Dies würde z.b. sehr gut die Vorgehensweise von Simyo beschreiben , nach eigenem Belieben die Präsenz in "sozialen Medien" (TT, facebook , ...) an - und wieder auszuknipsen. Als tine_simyo hier auf TT erschien freuten sich alle weil die neue Kommunikationsbereitschaft als Geschenk empfunden wurde und diese Freude verdeckte, dass die simyo - Präsenz zwar als "Eindrucksmodell" konzipiert war - häufig sprach Tine Sätze wie "Wir hören uns das an und geben es gerne weiter" - , es jedoch nur supplementär zur Ausdrucks-Schiene der Marketing-Maschinerie fungieren sollte, was später deutlich wurde da es im Gegensatz zu dieser (nachdem man anscheinend vom Feedback genug hatte) abgeknipst werden konnte. Die TT - User als Gesamtheit sind "immer hier" - simyo dagegen wählte, ob es kommunizieren will oder ob es durch Abwesenheit die Verweigerung der Kommunikation kommuniziert. Ok, das muss reichen :D


    [small]EDIT: ich habe Watzlawick nur zitiert, weil es hier gut 'grooved' - ansonsten befand ich die Gleichsetzung von Verhalten mit Kommunikation nach der ersten Benommenheit einen totalitären Argumentationstrick, mit dem er sein Modell vorausschauend unkaputtbar machte bzw. gegen Kritik wappnete... aber wie gesagt, auf einen groben Klotz (Telogic) gehörte hier ein grober Keil *g* [/small]


  • Hallo Stefsch,
    die SIM-Karte ist nach der Portierung "Schrott" und wenn du die Karte rausnimmst, vielleicht schon weit vorher ;-)


    Wenn du also den kostbaren Komapatienten möglichst lange am Beatmungsgerät (= Ladekabel!! Wenn handy ausgeht wegen leeren Akkus wärs das gewesen) erhalten willst, ist die Priorität sonnenklar.


    Meines Wissens stand sogar im Solomo-Forum irgendwo, dass das Kundenverhältnis mit der Rufnummer hinreichend klar bezeichnet ist; die SIM Nr. wäre da unnötig.


    vg. istephan

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Wenn du also den kostbaren Komapatienten möglichst lange am Beatmungsgerät (= Ladekabel!! Wenn handy ausgeht wegen leeren Akkus wärs das gewesen) erhalten willst, ist die Priorität sonnenklar.


    Das kann ich bestätigen. Wir hatten 2 Solomo- Karten, die sich immer noch ins Telogic- Netz einbuchen konnten (wobei es wohl auch welche gab, die gleich zu Anfang komplett tot waren).
    Wir haben beide Solomo- Karten in Ersatzhandys getan und immer am gleichen Ort gelassen. Bei einem Handy haben wir nicht bemerkt, dass der Akku leer war und haben nicht rechtzeitig geladen, sodass sich dieses ausschaltete. Diese Karte konnte dann nicht mehr ins Netz eingebucht werden, wogegen die andere weiterhin eingebucht war.

  • Antwort von Bundesnetzagentur


    Hallo zusammen - bin neu hier - komme aus dem solomo Kundenforum.


    Hatte am 27.September die Bundesnetzagentur kontaktiert, ob denn ein Portierungsentgeld
    von 25 EUR in der jetzigen Lage
    (d.h. Leistungen werden in keinster Weise mehr erbracht, selbst Rufumleitung geht nicht mehr)
    denn rechtlich überhaupt zulässig ist.




    Hier die Antwort von der Bna (heute morgen 9:59)
    - die gehen anscheinend immer noch davon aus daß Telogic sich in vorläufiger Insolvenz
    befinden..


    Der Interessante Punkt ist für mich hier, daß auch im Falle kompletter Insolvenz eine
    Portierung nach wie vor möglich ist.


    Hier die Antwortmail:



    Verbraucherservice der Bundesnetzagentur


    Sehr geehrter Herr Pnx,


    vielen Dank für Ihre E-Mail, in dem Sie Fragen im Zusammenhang mit der vorläufigen Insolvenz der Telogic Germany GmbH (vormals vistream GmbH) aufwerfen.


    Auch im Falle der Insolvenz des abgebenden Unternehmens besteht ein Portierungsanspruch für die von Ihnen genutzte Mobilfunkrufnummer. Eine Portierung ist bis zu 31 Tage nach Ende des Vertrages möglich.


    Auf Nachfrage der Bundesnetzagentur teilte die Telogic Germany GmbH der Bundesnetzagentur Folgendes mit:


    Eine Rufnummernübernahme zu einem anderen Anbieter ist möglich.


    Das Einsenden einer gesonderten Verzichtserklärung ist nicht notwendig. Dieses Schreiben zählt als Kündigungsbestätigung zu sofort.


    Für die Bearbeitung der Portierung wird entsprechend unserer Preisliste eine einmalige Gebühr in Höhe von Euro 25 (brutto) erhoben, die mit Eingang des Portierungsauftrags durch Ihren neuen Mobilfunkanbieter von Ihrem SIM Guthabenkonto abgezogen wird.


    Sollten Sie diese Gebühr bereits auf das Konto des ehemaligen vorläufigen Insolvenzverwalters überwiesen haben, so besteht keine Notwendigkeit mehr, Ihr SIM-Guthaben aufzuladen. Dies Geld wird zuerst für die Rufnummerübernahme herangezogen. Eine Überweisung auf das Konto des ehemaligen vorläufigen Insolvenzverwalters ist nicht mehr möglich.


    Nachdem Sie die 25 EUR auf Ihr SIM-Guthaben aufgeladen haben, wenden Sie sich für alle weiteren Schritte bitte an Ihren neuen Anbieter.


    Voraussetzung für die Portierung ist ein entsprechendes Guthaben auf Ihrem SIM Konto zu diesem Zeitpunkt.


    Sollten Sie eine Auszahlung des Restguthabens wünschen, senden Sie uns bitte die SIM-Karte zusammen mit Ihrer Bankverbindung an


    Telogic Germany GmbH


    Postfach 104107


    44041 Dortmund




    Gern gebe ich Ihnen noch ein paar allgemeine Hinweise zu den Portierungsentgelten im Mobilfunk.


    Die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Telekommunikationsanbieter verursacht grundsätzlich Kosten. Nach § 46 Abs. 5 TKG können dem Teilnehmer nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen.


    Die Portierungsentgelte der Mobilfunkanbieter wurden untersucht, ob sie kostendeckend sind. Dazu mussten die Mobilfunkanbieter aussagefähige Informationen über die Kosten des Bereitstellungsprozesses vorlegen. Die Auswertung hat ergeben, dass die von den Netzbetreibern geltend gemachten Portierungsentgelte in Höhe von ca. 23 bis 29,95 EUR (brutto) nicht zu beanstanden sind.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team Anbieterwechsel


    http://TK-Anbieterwechsel@bnetza.de
    http://www.bundesnetzagentur.de
    02.10.2012

  • Hallo Portie(r)nix


    willkommen auf TT, danke für den aktuellen Wasserstand aus dem inneren der Bundesnetzagentur!


    Derzeit sind deren Aussagen ein bequemer Abklatsch dessen was die Industrie gerne hätte.


    ich bleibe dabei, dass die vertragliche Grundlage für den IPZ in Höhe von 25 Euro nicht mehr besteht.



    An anderer Stelle wurde ich darauf hingewiesen dass die Kosten der Portierung auch im Telekommunikationsgesetz erwähnt sind. Meine Meinung dazu ist, dass die Aussagen des TKG neben denen im Vertrag gelten, und von diesem nur überlagert werden.


    Deshalb noch ein klarstellendes Wort zu den Begriffen:
    "Kosten" sind aus dem Bezugssystem der Leistungserzeuger (Mobilfunkunternehmen, Unternehmen generell) eine Art "Ausgangsmaterial" der Rechnungsstellung.


    Erst wenn noch ein "Gewinnzuschlag" draufkommt, kommen die besagten 25- 30 Euro drauf.


    Und erst mit diesem Gewinnzuschlag sind die 25 - 30 Euro auch für den Endverbraucher Kosten.


    Aber: Die "Kosten" aus Sicht des Endverbrauchers sind nicht gleich den Kosten des Unternehmens!


    Ich gehe davon aus, dass die wahren Kosten (aus Unternehmersicht) nur maximal 1- 3 Euro betragen und dass bei den im TKG erwähnten Kosten diese aus Unternehmersicht, innerhalb des TK-Sektors, bevor der Endkunde angesprochen wird, gemeint sind.


    Das wird auch daran sichtbar, dass im Festnetzbereich "versehentlich" nur 7 Euro dem Endkunden für die Rufnummernmitnahme berechnet werden, obwohl das ganze so immateriell ist wie hier auch. (nur historisch älter als man das Abzockpotential noch nicht erkannte und sich nicht von der BNetzA absegnen liess).


    Die total unverhältnismässigen "Kosten" für den Endkunden können folglich nicht aus dem TKG hergeleitet werden, denn die dort erwähnten Kosten sind gewissermassen die Erzeugungs- Produktions- oder Gestellungskosten der Portierung, sozusagen ohne Gewinnzuschlag.


    Ich ziehe eine Analogie zu den Rücklastschriftgebühren, die manche Mobilfunker , zb. Klarmobil, in ihre Preislisten und AGB aufnahmen.


    Teilweise stand da 19,95 Euro in den Preislisten als "Bearbeitungsgebühr". Auch hier fanden die Aufsichtsbehörden nichts krummes dabei, jedenfalls taten sie nix dagegen. Aber die Verbraucherzentralen klagten dagegen, und am Ende musste dieser Mondpreis gestrichen werden, weil m.W. herauskam, dass die Banken dem Mobilfunker nur grössenordnungsmässig 5 Euro berechneten; alles was darüber hinausging, wurde mehr oder weniger als allgemeiner Büroaufwand des Anbieters gewertet den er selber tragen muss.


    Deshalb glaube ich, dass die Portierung hier allgemeinen Büroaufwand des abzuwickelnden Unternehmens darstellt, der nicht weiterberechnet werden darf. Insofern sagt die Bundesnetzagentur in meinen Augen nur das eine zweifelsfrei, dass die Nummer wegen Insolvenz dir nicht entzogen werden darf.
    Sie wollen nur nicht das Geschäftsmodell der Mobilfunker dezimieren, wenn du die Nerven verlierst und beschliesst, von dir aus die Portierung anzustoßen. ;)


    [small]PS: Auszug aus § 46 TKG

    Zitat

    (5) Dem Teilnehmer können nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Das Gleiche gilt für die Kosten, die ein Netzbetreiber einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten in Rechnung stellt. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Absatz 2 bis 4.
    (6) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass alle Anrufe in den europäischen Telefonnummernraum ausgeführt werden.


    Absatz 6 im §46 ist ja wohl verletzt zur Zeit :rolleyes: [/small]

  • Re: Antwort von Bundesnetzagentur


    Zitat

    Original geschrieben von Portienix
    Hier die Antwort von der Bna (heute morgen 9:59)


    Ja, was zu erwarten war. Wie es den Kunden geht, interessiert keinen der Beteiligten und auch nicht die BNetzA. So wie immer ...

  • Antwort BNA


    Im Schreiben der BNA fehlt mir jeglicher Bezug auf Vertragstreue bzw. -erfüllung. Im Augenblick stellt sich die Frage wie folgt:
    Ist ein Portierungsentgelt bei Nichterfüllung der vertraglich zugesicherten Leistungen noch zulässig.


    Diese Antwort bleibt die BNA schuldig.


    Viele Grüße
    Thomas

  • Re: Antwort BNA


    Zitat

    Original geschrieben von tommi.m
    Im Schreiben der BNA fehlt mir jeglicher Bezug auf Vertragstreue bzw. -erfüllung. Im Augenblick stellt sich die Frage wie folgt:
    Ist ein Portierungsentgelt bei Nichterfüllung der vertraglich zugesicherten Leistungen noch zulässig.


    Kurz: Muss ich meinen Vertrag erfüllen, obwohl es mein Vertragspartner nicht tut?

  • Hallo Thomas (?)
    Willkommen auf Telefon-Treff.de ! :)


    Da du die Frage extra gezielt auf den zivilrechtlichen Teil fokussierst, machst du der Bundesnetzagentur (wohl unwissentlich) die Antwort unnötig leicht.


    Denn dann ziehen sie sich darauf zurück es als rein zivilrechtliche Frage zu qualifizieren, die du im Alleingang mit deinem Vertragspartner ausfechten musst (rechtsanwalt, Rechtsschutzversicherung).


    Bei allem was ich der BNetzA schrieb, habe ich versucht herauszustellen den öffentlichen Aspekt hervorzuheben:


    Das deutsche Telefonnetz in seiner Gesamtheit ist beeinträchtigt, weil Anrufer aus allen Netzen ihre Freunde im Telogic -Netz nicht erreichen können (-> Beeinträchtigung ihrer kommunikativen Freiheit);


    Zusammenschaltungsvereinbarungen, die eben dieses Gesamtnetz technisch-rechtlich überhaupt erst möglich machen sollen (dass man ohne Operator alle Verbindungen unabhaengig vom Netz selber wählen kann, eine Selbstverständlichkeit seit Jahrzehnten), werden nicht eingehalten --> Gefährdung des Netzes als solchem;


    kartellaufsichtliche Fragen wegen gemeinsamem Handeln von E-Plus, T-Mobile und o2 bei Nichtzustellung von SMS an Telogic;


    ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Bürgern durch den Staat, indem die Telekom im August staatlich den Auftrag bekam, Telogic- Astrium - Kunden in Afghanistan z.B. gegenüber anderen Telogic-Solomo-Kunden zu bevorzugen und Gespräche durchzustellen; (der berüchtigte Telekom-01570-Filter);


    usw.,


    Und das sind alles öffentlichrechtliche Themen, die res publica, ist eben Sache der Bundesnetzagentur!! Und da kann sie sich nicht hinausreden das ginge sie nichts an.


    Gehe nicht darauf ein, wenn du unmerklich aufs zivilrechtliche Glatteis abgelenkt, abgeschoben wirst!

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