Brief von Schufa: Benachrichtigung...

  • Guten Abend,
    ich habe neulich einen Brief von Schufa erhalten, und zwar an meine neue Adresse, die noch nicht mal in Meldeamt registriert wurde. Ist mir zu mysteriös...



    Ich habe aber vor kurzem für einen Vertrag diese Adresse angegeben. Also vermutet hat der Brief irgendwie mit dem Vertrag zu tun. Aber es war nicht mein erste Vertrag, auch nicht der erste in diesem Jahr. Und ich musste doch jedesmal dieses Schufa-Zeug unterschreiben und man erwartet auch, dass die Provider diese Unterschrift ausnutzen, oder?


    Hat jemand von euch auch sowas bekommen? Laut Internet tat die Firma Euro Pro Data Processing auch mal solche Briefe verschicken, der Grund dafür weiß bisher offensichlich noch keiner.


    Edit: Mir ist grad aufgefallen: den Vertrag habe ich viel später gemacht, also zum Zeitpunkt dieses Briefes kennt nur das Studentenwerk (und ich) meine neue Adresse.

    Viele Grüße aus Stuttgart

  • Hört sich danach an, dass die deine neue Adresse ueber irgendeinen Weg erhalten haben und diese nun testen wollen. Kommt der Brief nicht zurück, dann machen die einen Haken an die neue Adresse und kommt sie zurück, wird sie aus der Datenbank gestrichen. Ist nur eine Vermutung meinerseits.


    Lass dir doch mal eine Auskunft über die zu deiner Person gespeicherten Daten zukommen. Kostet zwar knapp 8 Euro, ist aber schon mal interessant, welche Benotung man bei der Schufa hat.


    Es werden zwischen 0 und 100 Punkten vergeben. Je höher die Punktzahl, desto kreditwürdiger bist du.

  • Alle Unternehmen und Organisationen, die an die Schufa "angeschlossen" sind, geben eine neue Adresse des Kunden weiter.


    Wenn Du also bei zB Deiner Bank Deine neue Adresse angegeben hast, hat diese die Adressänderung an die Schufa gemeldet.


    Was es allerdings konkret mit dem Brief auf sich hat, weiß ich auch nicht.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    § 33 Benachrichtigung des Betroffenen
    (1) Werden erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu benachrichtigen. Werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der erstmaligen Übermittlung und der Art der übermittelten Daten zu benachrichtigen. Der Betroffene ist in den Fällen der Sätze 1 und 2 auch über die Kategorien von Empfängern zu unterrichten, soweit er nach den Umständen des Einzelfalles nicht mit der Übermittlung an diese rechnen muss.


    Wenn es nach diesem Absatz ginge, müssten die mir doch gleich mitteilen, wer/was für Daten übermittelt/gespeichert wurde. Wollen die mich wirklich informieren oder wollen die mit mir Rätseln spielen??


    Ich bin kein Privatphäre/Datenchutz-Fanatiker, aber ich weiß genau, wo ich was unterschrieben habe. Die 2. Adresse ist nur `Nebenwohnsitz`, daher habe ich die nirgend weitergegeben. Wenn mein Studentenwerk meine Schufa-Auskunft wollte und meine Adresse wirklich weitergegeben hätte, wäre es wirklich zu weit.

    Viele Grüße aus Stuttgart

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