Ärger mit dem Nachmieter

  • Will der Nachmieter die Fliesen nicht oder hat er vom Vermieter nur die Info dass die Fliesen vor dem Auszug raus müssen?


    Wenn ich eine Wohnung übernehme und schon feststeht dass ich beim Auszug die Kosten für die Fliesen am Bein habe würde ich natürlich versuchen die Kosten auf den Vormieter zu legen, egal ob die Fliesen eine Steigerung des Wohnkomforts sind.


    Genauso wird der Vermieter versuchen bei nicht gewollter Übernahme der Fliesen durch den Nachmieter keine Kosten am Bein zu haben.


    Vielleicht hilft ja ein gemeinsamer Termin beim Vermieter?
    In einem vernünftigen Gespräch wird sich der Vermieter kaum querstellen und die Fliesen bei gewollter Übernahme des Nachmieters in den Bestand der Wohnung übernehmen.

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Wie man es auch dreht und wendet (selbst wenn die Anzeige beim immoscout noch online wäre): Aus der Nummer kommt ihr (zumindest mit diesem Nachmieter) wohl nicht raus.


    Und selbst wenn Ihr tatsächlich einen Nachmieter finden würdet der die Wohnung mit Fliesen übernehmen wollen würde könnte der Vermieter darauf bestehen, dass die Dinger raus müssen. Ihr habt einen Vertrag mit denen und der Nachmieter würde einen Vertrag mit denen haben, ihr als ehemalige Mieter könnt nur mit Einverständnis aller Beteiligten (also Nachmieter und Gesellschaft) da selber was abändern.


    Da die Wohnungsgesellschaft scheinbar es darauf anlegt würde ich mir allen weiteren Streß ersparen und die Dinger rauskloppen auch wenn es unsinnig ist.

  • Also mal ehrlich, das war ziemlich blauäugig!


    Wir haben unserer Wohnungen auch unrenoviert übergeben und auch noch die Küche vom Vormieter übernehmen lassen. War vorher auch alles so abgesprochen, sowohl mit den Vermietern (dem war das völlig egal, solange sein Mietvertrag gültig bleibt) und auch mit den Nachmietern. Trotzdem hatten wir dann noch Streß!


    Hatten schon beim Besichtigungstermin deswegen ein Schreiben aufgesetzt, worin sich der Nachmieter bereit erklärt, sowohl die Küche zum Abschlagspreis zu übernehmen, wie die Renovierungsarbeiten in Form (oder so ähnlich) von "Übernahme der Verpflichtung der Wohnungsrenovierung des Vormieters bei Auszug, unabhängig und unangetastet der Verpflichtungen des eigenen Mietvertrages".


    Bei der Besichtigung hatten wir dann so ein paar Schlauköpfe die den Namen des Vermieters wissen wollten (ohne unseren Wisch zu unterschreiben). Weswegen war uns ziemlich genau klar, da schöne Wohnung. Hatten dann später dennoch Streß, weil der Nachmieter das Lackieren der Türen dann doch nicht übernehmen wollte. Er hielt das nicht für Schönheitsreparaturen... (muss mal anmerken, dass an den Türen überhaupt nichts dran war und wir das deswegen auch nicht gemacht haben und das auch bei der Wohnungsübergabe so durch ging)


    Der Punkt ist jedenfalls, man muß solche Sachen immer schriftlich machen! Grundsätzlich, sonst ist man immer der Blöde.


    Ein Freund von mir hatte dasselbe Problem mit der Genossenschaft in Köln. Wollte ausziehen und der Nachmieter hatte sich bereit erklärt die Renovierung zu übernehmen. Das hat die nicht die Bohne interessiert, weil die die Wohnung wegen Sanierung (Stromleitungen, Wasserleitungen) erst einmal für 4 Monate nicht vermieten wollten. Obwohl die das vorher auch so zugesagt hatten! Dennoch mußte er die Wohnung mit frischer, ungestrichener Raufaser an den Wänden und ohne Boden (war Parkett drin) übergeben. Alles sehr sinnig!


    Jedenfalls, du wirst verloren haben und wohl oder übel die Fließen entfernen müssen. Es steht Aussage gegen Aussage, egal was im Immo-Scout stand. Wenn du nichts Schriftliches hast, hast du verloren! Was du machen kannst, schau ob deine Renovierungsklausel im Mietvertrag gültig ist! Ggf ist diese ungültig, wenn du sowohl starre Fristen, wie Renovierung bei Auszug drin stehen hast. Schau einmal bei Google, da findest du diese Formulierungen. Ob dir das allerdings bei den Fließen hilft, kann ich dir nicht sagen.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Hi,


    ich vermute das lief so. Der Nachmieter hätte die Fliesen vermutlich übernommen, da sie ja schöner sind als ein PVC Boden oder sowas. Er wird sich aber dann beim Vermieter erkundigt haben, was bei seinem Auszug mit den Fliesen ist - er muß sie rausmachen. Und wenn er nur vor hat 2-3 Jahre dort zu wohnen, wird ihm das zu teuer sein. Also lehnt er das ab, unterschrieben ist ja noch nichts.


    Das Problem ist in diesem Fall, IMHO, wirklich deins. Ich bezweifle, dass Du da irgendeinen Rechtsanspruch durchsetzen kannst, zumal der Nachmieter dann immer noch die Möglichkeit hätte zu sagen "dann nehm ich sie garnicht" - sofern der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist.


    Über Sinn und Unsinn kann man sich jetzt streiten, aber für die Wohnungsbaugesellschaft ist es am einfachsten, wenn ihre Wohnungen alle gleich ausgestattet sind. Da ist der Verwaltungsaufwand geringer und man muß sich bei Renovieren nicht Gedanken darüber machen, was für Böden, Küchen, usw. in den Wohnungen drin ist, sondern kann sagen: überall PVC.


    Langer Rede, kurzer Sinn. Mach die Dinger raus. Sicherlich weniger Arbeit und Stress als alles andere.


    bs

  • Meine unmoralisch-unethische A*schlochmeinung wäre diese ;)
    Da deutsche Gerichte bei sowas regelmäßig nach dem Grundgesetzparagraphen "Eigentum verpflichtet" urteilen könnte man es drauf ankommen lassen. Ausziehen, auf die Kaution scheißen (oder sie noch ganz frech einklagen) und die Biege machen. Ich weiß ja nicht, wie viele Jahre ihr in der Wohnung wart und davor die Oma (lebt die eigentlich noch oder warum habt ihr die Wohnung "wie sie ist" übernommen?). Aber wenn das Amtsgericht Frankfurt nach paar Jahren Mietverhältnis zum von Feuchtigkeit völlig ramponierten Parkett (wofür Wäscheständer, wenn man die nassen Sachen auf's Parkett schmeißen kann?) urteilt, dass das nur "Schönheitsreparaturen" fällt, die vom Vermieter zu tragen sind (ebenso neu zu verputzende Wände, etc. Schadenssumme >10.000Euro (!)) - na, dann stören bestimmt auch verlegte Fließen nicht. Alles was man braucht ist: 1. Rechtsschutzversicherung, 2. guten Anwalt 3. einen geeigneten Richter (davon gibt es mehr als man nach gesundem Menschenverstand glaubt) und 4. die passende F* Dich!-Mentalität ;)


    Nur meine persönliche Erfahrung (sowie Erfahrung aus der Familie)... das deutsche Mietrecht stinkt an allen Enden zum Himmel wo beide (!) Parteien nur verarscht werden...
    :rolleyes:

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