1,5 Jahre alte Couch geht kaputt, Händler will nicht auf Garantie tauschen

  • Zitat

    Original geschrieben von heronimo
    Sicher hast du Anspruch auf eine mängelfreie Couch. Du bekommst sogar eine Neue, musst dafür aber eben die Nutzung deiner "alten" bezahlen.
    Sprich du zahlst nicht für die Reparatur sondern für die Nutzung.


    Das ist ein ganz normaler Vorgang. Um bei deinem Auto zu bleiben. Wenn dein Auto nach 10000 km während der Gewährleistung so kaputt wäre das du ein neues bekommen würdest müsstest du für die 10000 km die du bereits gefahren bist auch Geld bezahlen.


    Wieso muss ich für die Nutzung von etwas was mir gehört Geld bezahlen? Das versteh ich überhaupt nicht. Es ist doch meins? Die Couch hab ich ja gekauft um sie zu benutzen. Warum muss ich dann die Couch und extra nochmal dafür Geld hinblättern, daß ich draufgesessen hab?

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Ein beispiel von mir zu diesem Thema: Ich habe mir bei otto letztes Jahr im März einen Plasma-Tv gekauft (107 cm HD -Ready alles eben) für 1600 Euro. (BTW: PS3 spielen macht da doppelt so viel spaß :D ) naja jedenfalls ging jetzt vorn paar Wochen der Fernseher von selber aus und lief extrem heiß. Die untere Hälfte des screens verabschiedete sich allmählich auch. Dann habe ich bei Otto angerufen und die haben mich zu der Abteilung von Gericom (so hiess die Marke) und die haben es mitgenommen .... und nach drei wochen kam das ding wieder und es kam mir so vor als hätten se nichts gemacht (Transport von Wien nach Witzenhausen ---> 125 euro pro fahrt).. dann habe ich mich bei otto beschwert und bekomme jetzt ein neugerät von Samsung für 1700 Euro und etwas mehrals 120 cm und das alte wird kostenfrei abgeholt und gleichermaßen ausgetauscht.



    Das nenne ich service.



    Otto ist da echt sehr kulant.... Kaan

  • Zitat

    Original geschrieben von heronimo
    Sicher hast du Anspruch auf eine mängelfreie Couch. Du bekommst sogar eine Neue, musst dafür aber eben die Nutzung deiner "alten" bezahlen.
    Sprich du zahlst nicht für die Reparatur sondern für die Nutzung.


    Das ist ein ganz normaler Vorgang. Um bei deinem Auto zu bleiben. Wenn dein Auto nach 10000 km während der Gewährleistung so kaputt wäre das du ein neues bekommen würdest müsstest du für die 10000 km die du bereits gefahren bist auch Geld bezahlen.


    Das stimmt, AFAIK, so pauschal nicht. Wenn feststeht, dass der Grund für den Ausfall ein Fehler beim Hersteller (Serienfehler, Materialfehler, usw), dann bekomme ich das ohne Aufwand ersetzt, zumindest in den 2 Jahren gesetzlicher Gewährleistung.


    Ich denke nicht, dass Du da auf normalem Wege dort was erreichst. Ich würde mich mal vom Anwalt beraten lassen und dann mal weitersehen.


    bs

  • Sieh es so; Du tauschst eine alte Couch gegen eine neue Couch. Der Hersteller ist gewillt den Fehler in der alten Couch hinzunehmen, und ihn damit "auf seine Kappe zu nehmen". Was bleibt ist der Tausch "alt" gegen "neu". Unabhängig vom Defekt besteht hier ein Wertunterschied, hervorgerufen durch das Alter und Deine normale Nutzung. Diesen Unterschied musst Du zahlen, schließlich erlangst Du dadurch auch den Vorteil einer neuen Couch.


    Genauso verhielte es sich auch beim Auto. Die Alternative wäre eine Reparatur, falls möglich.

  • Zitat

    Original geschrieben von gabriel
    Was das Auto anbelangt 1% pro 1000 KM...


    Also bei Wandlung waren es mal 0,67%, allerdings sollen Gerichte inzwischen auch schon mal auf 0,4% zu Gunsten des Kunden entscheiden.



    Allerdings kannst Du dann mit dem Geld machen, was Du möchtest. Hier will der Händler schliesslich aus eigenen Antrieb austauschen. Er könnte das Ganze ja genausogut neu beziehen, also reparieren. Und ich habe noch nie gehört, dass man z.B. beim Auto für die Reparatur in der Gewährleistungszeit einen Abzug neu-für-alt berechnet bekommt.



    Zudem habe ich den Eindruck, dass einige den Anfangsbeitrag nicht richtig gelesen haben! Da wird immer was von Beweislastumkehr und wenig Chancen nach 6 Monaten geschrieben, obwohl der TE doch angibt, dass ein Gutachter das schon bestätigt hat.


    Gruß


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    Sieh es so; Du tauschst eine alte Couch gegen eine neue Couch. Der Hersteller ist gewillt den Fehler in der alten Couch hinzunehmen, und ihn damit "auf seine Kappe zu nehmen". Was bleibt ist der Tausch "alt" gegen "neu". Unabhängig vom Defekt besteht hier ein Wertunterschied, hervorgerufen durch das Alter und Deine normale Nutzung. Diesen Unterschied musst Du zahlen, schließlich erlangst Du dadurch auch den Vorteil einer neuen Couch.


    Genauso verhielte es sich auch beim Auto. Die Alternative wäre eine Reparatur, falls möglich.


    Ja aber ich kann doch nix dafür das die kaputt ist. Von mir aus sollen die das auch Reparieren, wäre mir auch egal. Fakt ist nur das der Riss ja immer größer wird, und die Couch eben nicht nach 1,5 Jahren kaputtgehen darf. Es ist doch nicht meine schuld. Am Telefon meinten die auch, das das mit der Zahlung der 270 Euro erst nach 25 Monaten wäre. Meine Frau hat das aber nicht richtig verstanden, so alt ist unsere ja nicht. Neckermann wollte sich auch bei uns melden, taten sie aber nicht, und jedesmal wenn wir anrufen ist die Zuständige Bearbeiterin nicht im Hause...

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Zitat

    Original geschrieben von Daniel_23
    Wieso muss ich für die Nutzung von etwas was mir gehört Geld bezahlen? Das versteh ich überhaupt nicht. Es ist doch meins? Die Couch hab ich ja gekauft um sie zu benutzen. Warum muss ich dann die Couch und extra nochmal dafür Geld hinblättern, daß ich draufgesessen hab?


    Dann rede halt mir Neckermann ob sie nicht eine 15 Monate alte Couch haben die sie dir als Ersatz liefern :mad:


    Warum nicht reparieren? Vielleicht weil die Reparaturkosten höher wären als der Zeitwert :eek: .
    Wenn es telefonisch nicht klappt mit Neckermann versuchs halt schriftlich.

  • Erst einmal müssen wir Garantie und Gewährleistung unterscheiden.


    Zur Garantie kann ich gar nichts sagen, weil diese zu den Bedingungen des Garantiegebers besteht. Hier wäre interessant, wofür überhaupt garantiert werden soll und was die Folgen im Garantiefall sind.
    Theoretisch kann man auch 10 Jahre Wühlmausfreiheit für die Couch garantieren. :D


    Bei der Gewährleistung ist die große Hürde der Nachweis, dass ein Sachmangel gegeben ist. Ich weiß jetzt nicht, was der Gutachter genau bescheinigt. Da smüsste man ggf. noch genau prüfen.


    Geht man aber vom Sachmangel aus, wird es kompliziert. Es gibt zwei Möglichkeiten, nämlich die Nachbesserung und die Nachlieferung. Nachbesserung geht problemlos ohne Nutzungsersatz, bei der Nachlieferung ist das umstritten. Es gibt Urteile, die sich gegen die Ersatzpflicht aussprechen. So etwa LG Nürnberg-Fürth NJW 2005/2558, OLG Nürnbeg NJW 2005/3000.


    Diese Rechtsprechung geht allerdings gegen den klaren Gesetzeswortlaut. Hintergrund dieser Rechtsprechung ist, dass eigentlich auch der Händler in diesem Fall Nutzungen erhält, nämlich den Zisvorteil für den Kaufpreis, die ihm für den Zeitraum ebenfalls nicht zustehen.


    Der BGH scheint allerdings die Lösung mit dem Gesetz zu favorisieren, also den Nutzungsersatz gewähren zu wollen. Nachdem jedoch eine Richtlinie der EU Grundlage der Regelung ist bzw. der deutschen Umsetzung möglicherweise widerspricht, wurde das laufende Verfahren vor dem BGH ausgesetzt und die Frage der Gültigkeit d. § 439 IV BGB bei der Nacherfüllung dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung ist erst 2008 zu erwarten. Bis dahin kann man eigentlich nur auf Verbraucherfreundliche Entscheidung hoffen.


    Ansonsten könnte man sicherlich versuchen, die Höhe des Nutzungsersatzes zu drücken. Ich würde als Nutzungszeitraum für eine Couch durchaus 8-10 Jahre ansetzen. Das wären dann 7,50€ monatliche Nutzungsgebühr im günstigsten Rechenfall. Für 15 Monate damit 112,50€, natürlich noch abzüglich der Nutzungen aus dem Kaufpreis in dem Zeitraum.


    Neckermann geht dagegen von einer Gesamtnutzung von knapp über vier Jahren aus. Das halte ich doch für etwas gewagt.

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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Neckermann geht dagegen von einer Gesamtnutzung von knapp über vier Jahren aus. Das halte ich doch für etwas gewagt.


    Oder aber es fehlt das Vertrauen in die "günstig" zugekaufte "Qualität"!


    Meine Freundin hatte ein Couch von "Quelle" die nach 5 Jahren auch so ungefähr das Ende Ihrer Lebenszyklus (Bezug dünn, Federgeräusche) erreicht hatte und das bei vernünftiger Pflege und Nutzung. Ich traue der Qualität der Versandhäuser daher null über den Weg! Möbel muß ich vorab sehen und anfassen können und selbst das ist kein Schutz! Wir haben jedenfalls eine Studentin glücklich gemacht und das Teil verschenkt und jetzt beim zusammenziehen meine Couchgarnitur aufgestellt.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Ich habe auch schon eine sehr "zähe" Garantieabwicklung mit einem Möbelhändler wegen einer Couch hinter mir.


    Die Ledercouch hat nach ~ 10 Monaten an den "Hauptsitzflächen" richtige Beulen bekommen die für uns weit über normalen Faltenwurf bei Dickleder lagen. Das Möbelhaus hat sich natürlich zuerst quergestellt (normal bei Leder, Naturprodukt usw.), erst nach einem Brief an die Geschäftsführung mit Fotos der Couch ist deren Polsterer vorbeigekommen und hat durch trennen und neues vernähen die Beulen wieder geglättet.

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

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