Re: Gutschriften
ZitatOriginal geschrieben von Rauchen
In § 14c wird festgelegt, daß der Aussteller der Rechnung (und damit auch der Gutschrift, da umsatzsteuerrechtlich kein Unterschied) für falsch ausgewiesene Steuern haftet.
Na da haben wirs doch, wenn nicht dort Ausnahmen (ist ja nicht selten) aufgezählt werden. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Rauchen
Bitte, bitte, bitte lies! bevor du erneut schreibst.
Langsam krieg ich das Gefühl das du nur um des Diskutieren selber diskutierst. Ich habe dir mehrfach §§ und Urteile und Verwaltungsanweisungen genannt die du m.E. nicht gelesen hast. Dabei sind sie ausnahmslos über google.de aufzuspüren.
Stimmt, habe ich auch nicht gelesen, weil ich nicht vor hatte, mich tagelang mit § zu befassen. Vor allem nicht bei einem Thema, wo so mancher Profi nicht durchsteigt! Kannst du doch nachvollziehen, oder?
Dafür ist doch eine Community da, es gibt Profis auf jedem Gebiet, die dann hilfreich zur Seite stehen. Und du scheinst mit der Sache beruflich zu tun zu haben.