Wie "händelt" man als Privatkäufer MwSt...

  • Re: Gutschriften


    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen
    In § 14c wird festgelegt, daß der Aussteller der Rechnung (und damit auch der Gutschrift, da umsatzsteuerrechtlich kein Unterschied) für falsch ausgewiesene Steuern haftet.


    Na da haben wirs doch, wenn nicht dort Ausnahmen (ist ja nicht selten) aufgezählt werden. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen


    Bitte, bitte, bitte lies! bevor du erneut schreibst.


    Langsam krieg ich das Gefühl das du nur um des Diskutieren selber diskutierst. Ich habe dir mehrfach §§ und Urteile und Verwaltungsanweisungen genannt die du m.E. nicht gelesen hast. Dabei sind sie ausnahmslos über google.de aufzuspüren.


    Stimmt, habe ich auch nicht gelesen, weil ich nicht vor hatte, mich tagelang mit § zu befassen. Vor allem nicht bei einem Thema, wo so mancher Profi nicht durchsteigt! Kannst du doch nachvollziehen, oder?
    Dafür ist doch eine Community da, es gibt Profis auf jedem Gebiet, die dann hilfreich zur Seite stehen. Und du scheinst mit der Sache beruflich zu tun zu haben.

  • sehr interessantes Thema! :top:


    Mir als Händler ist es auch schleierhaft wie manche Kollegen das handhaben mit den 19% MwSt auszahlung an Endkunden...


    Mein Steuerberater sagt auch "no go". Die 19% dürfen nicht gezahlt werden.


    Habe damals mal "wes-handy" angeschrieben mit dem Hinweis, da kam als Antwort "seit 2004 darf man das, ich sollte mal meinen Steuerberater fragen" :confused:


    Auch aktuell diese ganzen Base Auszahlungsangebote mit "Base für nur X,99€ ... das kann man auch nur rechnen, wenn Händler die 19% mit auszahlen.


    Das Thema an sich ist ja:
    Händler erhält 100,-€ netto zzgl. 19% (die muss er abführen)
    Händler A zahlt nun 100,-€ netto ohne Ausweis von MwSt an Endkunden aus
    Händler B zahlt aber 119,-€ brutto inkl. 19% aus.



    Hoffen die ganzen Händler einfach nur, dass mal keine Steuerprüfung kommt oder gibt es tatsächlich ein Gesetz auf das man sich berufen kann?


    Verflixte Steuer :D

    ebay: wop18*de

  • @ wop18,


    was soll die Polemik, die Händler ziehen sich doch daraus gar keine Vorsteuer? ;)


    Ansonsten User Rauchen fragen, der weiß alles ganz genau. ;) Sorry Rauchen musste sein. ;)

  • Gutschrift


    Die Gutschrift eines Händlers (z.B. für den Abschluß eines Handyvertrages) stellt sinngemäß eine Rechnung des Vertragnehmers an den Händler dar.
    Deshalb kann ein Händler eine Gutschrift an einen anderen Unternehmer durchaus mit Umsatzsteuer ausstellen, an eine Privatperson aber nicht ( da dieser keiner Umsatzsteuer ausweisen darf).
    Dies macht natürlich einen wesentlichen Unterschied, da die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer angerechnet werden kann. Folglich ist eine Gutschrift an einen Unternehmer "billiger".


    @ Rauchen: Gerade § 13b stellt einen Spezialfall dar und wurde deshalb explizit in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen und eignet sich m.E. nicht als Beispiel.


    @ delli1: § 13 b ist wirklich interessant, sichert aber m.E. dem Staat massive Steuereinnahmen.

  • Langsam dreh ich durch!


    Hi all.


    @ Dr. P: Ich habe §13b 1. als Beispiel für unlogische Gesetzte genommen und 2. als Ausnahmendefinition von §13a. Dafür, und NUR DAFÜR trifft dieser § zu! Was anderes habe ich nie gesagt. Übrigens ist deine Erklärung schlichtweg falsch. Es kommt keinesfalls auf die beiderseite "An- und Absetzbarkeit" der Umsatzsteuer an um Umsatzsteuer auszuweisen. Nie Nie Niemals! Das große Problem was hier übrigens diskutiert wird ist der gerade nicht vorhandene Leistungsaustausch zwischen Vertragsnehmer und Vermittler. Genau deshalb darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Ansonsten dürfte das sehr wohl passieren. Auch bei einer Gutschrift. Und ist ist auf deutsch gesagt übrigens sche**egal ob der Privatmann irgendwas absetzten kann oder nicht, auch bei einer Gutschrift. Einfaches Beispiel: Du kriegst von deinem Autohändler eine Gutschrift über eine Werkstattrechnung die du vorher bereits bezahlt hast und zwar brutto. Die Gutschrift kommt aber netto. Da würdest du dich ganz schön beschweren nehm ich mal an. Und der Händler hätte, weil die erste Rechnung durch die Gutschrift gekürzt wurde, zuviel USt bezahlt.


    delli1: Ich habe dir 4 (in Worten VIER) § genannt. Die zu lesen brauchst du hoffentlich keine "Tage". ;) Für den Anfang würde sogar § 14c reichen Und wenn du sagst das die Community dir diesbezüglich weiterhelfen soll dann akzeptier auch das was die Community dir diesbezüglich sagt. :cool:


    wop18: Ich habe mal ebend auf die Schnelle geschaut konnte aber diesbezüglich nichts finden. "Ab 2004" kann eigentlich nur das Steueränderungsgesetz 2003 bedeuten, diesbezüglich ist im UStG die Rechnungslegung geändert worden aber konkret dazu fand ich nichts. Naja wie gesagt Einzelfallbetrachtung wär hier sinnvoller als Spekulation. Vielleicht irrt er sich ja auch ;)


    Vielleicht wäre es sinnvoll den §13b jetzt mal aus der Diskussion auszuklammern. ;

  • Re: Langsam dreh ich durch!


    Zitat

    Original geschrieben von Dr. P
    @ delli1: § 13 b ist wirklich interessant, sichert aber m.E. dem Staat massive Steuereinnahmen.


    Mag sein, aber es könnte/sollte eben mehr sein.



    @ Rauchen: Dein Autowerkstattbeispiel passt auch wieder nicht, und sorgt nur für zusätzliche Verwirrung, siehe die Anfänge diedes Threads.


    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen


    delli1: Ich habe dir 4 (in Worten VIER) § genannt. Die zu lesen brauchst du hoffentlich keine "Tage". ;) Für den Anfang würde sogar § 14c reichen Und wenn du sagst das die Community dir diesbezüglich weiterhelfen soll dann akzeptier auch das was die Community dir diesbezüglich sagt. :cool:


    Ich akzeptiere nie eine Meinung! Und in Steuerangelegenheiten gleich gar nicht. Und eigentlich weiß ich auch gar nicht wo dein Problem ist, wir sind doch einer Meinung: Gutschrift an Privatkunden mit MwSt. Ausweisung + Vorsteuer geht nicht.


    Ob nun die Händler daraus die Vorsteuer ziehen ist spekulativ, ich sage spekulativ ja, du sagst spekulativ, muss nicht sein. Das ist aber eigentlich nicht das Thema und eben spekulativ.

  • delli1: Du drückst dich missverständlich aus, ich fasse mal zusammen :)


    -Allgemein gesehen sind Gutschriften an Privatleute mit Umsatzsteuerausweis und entsprechendem Vorsteuerabzug auf Händlerseite grundsätzlich vollkommen in Ordnung und auch praktikabel. Dazu siehe mein Autowerkstattbeispiel das nur auf die Verallgemeinerung dieser Aussage gemünzt ist.


    -Bezogen auf Handyvertragshändler die agenturmässig auf Provisionsbasis arbeiten ist eine Gutschrift mit Umsatzsteuerausweis und entsprechendem Vorsteuerabzug auf Händlerseite nicht möglich, vollkommen egal ob die Gutschrift an Privatleute oder Unternehmen gerichtet ist (natürlich nur unter der Voraussetzung das die Gutschrift aus der Provision des Händlers gezahlt wird).


    -Ob die Händler danach auch noch die Vorsteuer ziehen interessiert niemanden ausser den Prüfer des FA.


    -Für den Privatmann hat, egal welchen Weg der Händler wählt, das überhaupt keine Auswirkungen da für ihn keinerlei Folgen auftreten. Steuerschuldner wird er in diesen Fällen nämlich garantiert nicht!

  • Mm Raucher, warum so umständlich, und wieder dein, mit der Sache nichts zu tun habende, Autohausbeispiel mit herangezogen:


    Wie folgt hätte es doch auch gereicht:


    Gutschriften für einen Handyvertragsabschluß (umgangssprachlich mit Cash, Auszahlung etc. betitelt) an Privatkunden mit MwSt. Ausweisung + Vorsteuer geht nicht.



    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen


    -Ob die Händler danach auch noch die Vorsteuer ziehen interessiert niemanden ausser den Prüfer des FA.


    Doch mich als ehrlichen Steuerzahler. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen
    -Für den Privatmann hat, egal welchen Weg der Händler wählt, das überhaupt keine Auswirkungen da für ihn keinerlei Folgen auftreten. Steuerschuldner wird er in diesen Fällen nämlich garantiert nicht!


    Diese beiden Punkte möchte ich aber bitte nicht so stehen lassen, da sie nur deiner persönlichen Einschätzung entsprechen, bis deine Belegparagraphen von einem Steuerexperten genau auseinander genommen wurden sind.


    Bis dahin sollte jeder zur Sicherheit folgendes beachten: " Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, wenn der Empfänger dem in ihr enthaltenen Steuerausweis widerspricht. Widerspricht der Gutschriftempfänger dem zu hohen Steuerausweis nicht, so schuldet er den zu hohen Betrag."


    Quelle: wikipedia


    Ich hoffe wir können uns darauf einigen. ;)

  • Tatata...der Geheime demaskiert sich :D:D:D


    Ich bin rein zufällig Steuerfachangestellter kurz vor der Prüfung zum Steuerfachwirt, da ich selbstständig Mandanten betreue und vom Buchen bis zur Bilanz mit zwei Angestellten alle abwickle darf ich mich doch zu besagten Steuerprofis zählen. Ausserdem habe ich 8 Jahre Berufserfahrung. :cool:


    Und ich werde deinen Satz weiterhin nicht so stehen lassen: "Gutschriften für einen Handyvertragsabschluß (umgangssprachlich mit Cash, Auszahlung etc. betitelt) an Privatkunden ODER UNTERNEHMER mit MwSt. Ausweisung + Vorsteuerabzug geht nicht." <- das Privatkunden stimmt nicht, diese Aussage trifft auf Privatleute und Unternehmer zu!


    Und ich verspreche dir, das es für den Privatkunden keine Folgen haben wird, da Privatleute wie bereits besprochen mit dem Umsatzsteuergesetz rein garnichts am Hut haben und ich verweise hier ungerne aber nochmal auf § 14c UStG in dem eindeutig geschrieben steht, daß der Aussteller der Rechnung/Gutschrift für die dämliche falsch ausgewiesene Steuer haftet.


    Darauf können wir uns einigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rauchen
    Tatata...der Geheime demaskiert sich :D:D:D
    Ich bin rein zufällig Steuerfachangestellter kurz vor der Prüfung zum Steuerfachwirt, da ich selbstständig Mandanten betreue und vom Buchen bis zur Bilanz mit zwei Angestellten alle abwickle darf ich mich doch zu besagten Steuerprofis zählen. Ausserdem habe ich 8 Jahre Berufserfahrung. :cool:


    Na klappt doch. :D Auch wenn dies nichts, ohne dir jetzt persönlich zu nahe treten zu wollen, nicht, aber gar nichts zu sagen. Meine Erkenntnis kommt aus persönlichen Erfahrungen mit gewissen Leuten, die ihren Job schon länger wie du machen, und denen ich damals § 13b erklären durfte. Hat mich damals so 3x2h, Ausdrucke, Erklärungen, und eine Menge Nerven gekostet.


    Und Sätze wie: "Langsam dreh ich durch!" hättest du dir sparen sollen, denn ich möchte dich mal am Anfang deiner 8 Jahre Berufserfahrung sehen sollen. ;) Auch heute wirst du noch an so mancher "Neuerung", Ausnahmen etc. verzweifeln. Stimmts?



    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen
    Und ich werde deinen Satz weiterhin nicht so stehen lassen: "Gutschriften für einen Handyvertragsabschluß (umgangssprachlich mit Cash, Auszahlung etc. betitelt) an Privatkunden ODER UNTERNEHMER mit MwSt. Ausweisung + Vorsteuerabzug geht nicht." <- das Privatkunden stimmt nicht, diese Aussage trifft auf Privatleute und Unternehmer zu!


    Warum willst du es nicht stehen lassen? Im Thread geht es explizit um Auszahlungen an Privatkunden, auch wenn du natürlich recht hast. ;) Aber ein Geschäftskunde, denke ich, weiß schon eher, ob ihm MwSt. "zusteht" oder nicht. Richtig?


    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen
    Hut haben und ich verweise hier ungerne aber nochmal auf § 14c UStG in dem eindeutig geschrieben steht, daß der Aussteller der Rechnung/Gutschrift für die dämliche falsch ausgewiesene Steuer haftet .



    Jetzt verstehe ich erstmal, warum wir uns im Kreis gedreht haben, du bist fest der Annahme, dass es die Händler mit der wie du es nennst: dämliche falsch ausgewiesene Steuer haftet, quasi nicht gibt. Siehste, und ich glaube es gibt mehr als du denkst. :)


    Um noch ein letztes Fazit zu ziehen, deine ganzen Postings die nicht mit dem eigentlichen Thema zu tun hatten, und/ oder nur deine persönliche Einschätzung unterlagen, wären nicht nötig gewesen, dieses Antwort als dein erstes Postings in diesem Thread, und dass Thema wäre schon lange durch. Ich hoffe du gibst mir da recht?

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