Import von Computerspielen mit "Verfassungsfeindlichen Symbolen" - Rechtslage?

  • in §86 StGB habe ich das gefunden:


    Zitat


    Wer Propagandamittel


    [...]


    im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    demnach ist es zumindest nicht Strafbar...

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Indizierte Spiele darf man sehr wohl mitbringen, nur sollte man halt über 18 sein.


    Yeap
    Zudem ist es kein Problem zu deinem Händler des Vertrauens zu gehen und indizierte Spiele zu bestellen solange du 18 Jahre + bist.

  • Zitat

    Original geschrieben von ruag
    Wenn es vom Zoll geöffnet wird ist es danach zu 99,9% Staatseigentum.


    Die Zöllner leben nicht hintem Mond und haben Listen mit indizierten bzw. verdächtigen Spielen aus dem Ausland.



    Kann ich leider 100% Bestätigen, ich hatte mal einen WWII Shooter bestellt als US Version wo gleich auf dem Cover so ein Symbol zu sehen war. Wurde offiziell vom Zoll Beschlagnahmt und einbehalten, der Händler war aber so kulant mir es nochmal in einer Neutralen Verpackung ohne Firmen Absender zu Schicken was dann auch angekommen ist :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von karsten26
    in §86 StGB habe ich das gefunden:




    demnach ist es zumindest nicht Strafbar...


    Wo liest Du das denn aus dem Paragraphen raus? :confused:


    Da steht doch "Wer (..) einführt (..) wird mit (...) bestraft" - also ist es eben doch strafbar. Oder wo ist mein Denkfehler?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Du darfst das Spiel nicht mitbringen bzw. wenn es entdeckt wird, wird der Zoll es einziehen und ggf. seitens der Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen dich eingeleitet. Das Spiel wird kostenpflichtig vernichtet.


    Grundlage sind die VuB's und wo wir gerade dabei sind: auch die Mitnahme von Medikamenten ist nicht gestattet! Erlaubt sind nur kleine Mengen, die als persönliche Reiseapotheke betrachtet werden können - und das auch NUR im Reiseverkehr! Im Warenverkehr sind Medikamente für Privatpersonen generell nicht einfuhrfähig.


    Eine Packung Aspirin wird der Zoll immer akzeptieren weil nicht erwartet werden kann dass jemand sich 2, 3 einzelne Tabletten für den Flug mitnimmt und den Rest der Packung wegwirft. Im Übrigen enthält die Packung Informationen über das Medikament und den Beipackzettel.
    Wer aber mit einer aus den USA bekannten 5000er-Dose vor den Zoll tritt hat dann doch ein Problem weil das keine der Reise angemessene Menge mehr ist.


    Grundlage der Bestimmung ist: ausländische Medikamente haben oft in Deutschland keine Zulassung und die Beipackzettel sind nicht auf deutsch. Hier könnten sich Probleme ergeben wenn jemand Komplikationen durch die Einnahme erleidet und es den behandelnden Ärzten nicht möglich ist auf eine Datenbank mit verlässlichen Informationen zu diesem Medikament zuzugreifen.


    Weiterhin möchte man sicherstellen dass die Patienten selber den Beipackzettel lesen und verstehen können, und vor allem sollen haftungsrechtliche Probleme ausgeschlossen werden: für ein Medikament, das hier keine Zulassung hat, aber vielleicht zu gesundheitlichen Problemen führt, kann der Hersteller in Deutschland nicht haftbar gemacht werden.


    Insofern ist das Einfuhrverbot für Medikamente als Beitrag zum Verbraucherschutz gedacht und erklärt auch warum man Vieles in der Apotheke in unbegrenzten Mengen kaufen kann, aber nicht aus dem Ausland importieren darf.


    War jetzt leicht off topic, aber für viele sicher mal gut zu wissen.


    Der Import des Spiels ist nach § 130 StGB und § 131 StGB verboten.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Wo liest Du das denn aus dem Paragraphen raus? :confused:


    Da steht doch "Wer (..) einführt (..) wird mit (...) bestraft" - also ist es eben doch strafbar. Oder wo ist mein Denkfehler?


    Es geht doch um die Verbreitung. Nur die Verbreitung ist nicht erlaubt, über den Besitz wird hier nichts ausgesagt, somit ist er nicht strafbar und eine Einführung auch nicht.


    Gleiches gilt für §130 und §131 StGb. Es geht um die (öffenliche) Verbreitung von bestimmten Schriften oder Symbolen. So ist z.B. die unkommentierte Neuauflage von Hitlers "Mein Kampf" aus urheberrechtlichen Gründen vom Bayerischen Staat nicht erlaubt. Auch die Werbung und der öffentliche Verkauf sind nicht gestattet. Erlaubt und somit nicht strafbar sind hingegen der antiquarische Verkauf (ohne öffentliche Werbung z.B. im Schaufenster) und der Besitz und das Eigentum an diesem und anderen indizierten Büchern.


    Gleiches gilt z.B. für den Handel mit Orden und Ehrenzeichen. Wenn darauf ein Hakenkreuz zu sehen ist, muss es in einer Werbung abgedeckt werden. Der Besitz und auch der Vertrieb solcher Orden ist hingegen erlaubt.


    Wenn ein Händler oder eine Handelsplattform wie Ebay denn Handel mit solchen Waren nicht erlaubt, folgt man dort nicht zwingenden gesetzlichen Vorschriften, sondern will "auf der sicheren Seite sein". Denn nur, wenn gar nicht damit gehandelt wird, können einem im Zweifel auch keine Nachteile entstehen.


    Man kann also sagen, das folgendes gilt: Solange man bestimmte Bücher, Spiele oder auch Symbole privat für sich besitzt und behält wird keine Strafe erfolgen. Wenn man damit in die Öffentlichkeit geht, kann eine Beschlagnahmung und eine Bestrafung die Folge sein.

    Hier stand mal eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Es geht doch um die Verbreitung. Nur die Verbreitung ist nicht erlaubt, über den Besitz wird hier nichts ausgesagt, somit ist er nicht strafbar und eine Einführung auch nicht.


    Ah, ich hatte den Paragraphen/Satz anders gelesen und keinen Zusammenhang zwischen vor und nach dem Komma gesehen - :gpaul: .

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Es geht doch um die Verbreitung. Nur die Verbreitung ist nicht erlaubt, über den Besitz wird hier nichts ausgesagt, somit ist er nicht strafbar und eine Einführung auch nicht.


    Gleiches gilt für §130 und §131 StGb.


    Dann lies' den Gesetzestext nochmal genau, Links gibt es in meinem vorhergehenden Posting. Der Import ist definitiv verboten, und das steht auch klipp und klar da!
    Hier geht es nämlich nicht um die Verbreitung, er kauft das Spiel ja für sich. Verbreitung tut hier im Sinne der Fragestellung, ob er das Spiel importieren darf, nichts zur Sache.


    Du interpretierst hier etwas, was halb stimmt und halb nicht... Der Besitz ist nicht strafbar, das stimmt wohl, aber die Einfuhr eben schon. Es fällt beim Zoll auch ganz klar unter die VuB-Bestimmungen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Dann lies' den Gesetzestext nochmal genau, Links gibt es in meinem vorhergehenden Posting. Der Import ist definitiv verboten, und das steht auch klipp und klar da!


    darin steht es sogar nocht genauer:


    Zitat

    a) verbreitet,
    b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder


    das herstellen/beziehen/liefern/...einführen/ausführen ist also nur strafbar wenn man es macht um die "Stücke" zu verbreiten/auszustellen/ etc. nichts dergleichen habe ich vor :) (und ich bin lange über 18 ;))


    Bei dem Link vom Zoll stehen Kontaktdaten, ich werde da wohl mal anrufen.

  • Weiß jemand, ob die "Blut-Varianten" des einen oder anderen Ego-Shooters grundsätzlich in D verboten sind oder stehen die nur auf dem Index (also ab 18, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe).
    Es gab IMHO von Half Life (1) in D nur die Version mit grünem Blut, weil es als Gewaltverherrlichung angesehen wurde. Im Ausland bekam man aber die realistischere Version (O.K. Realismus ist im Zusammenhang mit Ego-Shootern wohl eher der falsche Ausdruck ;)) mit rotem Blut.

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