in §86 StGB habe ich das gefunden:
Zitat
Wer Propagandamittel
[...]
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
demnach ist es zumindest nicht Strafbar...