Arbeitsrecht - Wer kennt sich aus?

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    Zumindest früher -- und ich nehme an, das ist immer noch so -- bestand anspruch auf urlaub zur wahrnehmung von vorstellungsgesprächen, sobald der vertrag gekündigt war. Das dürfte demnach auch für befristete arbeitsverträge gelten, deren auslaufen bevorsteht.

    Natürlich ist das noch so. Sofern ich nicht mit unsichtbaren Buchstaben schreibe, dann war dieses Argument meinerseits bereits genannt. Scheint aber nicht weiter zu interessieren.


    Ebenso wenig wie § 5 I S. 2f. EntgFG. ;)

  • Ein Hinweis an den Fragesteller:


    Zum Ende Deiner Tätigkeit für die derzeitige Firma forderst Du natürlich den ausstehenden Arbeitslohn ein, falls Du von der klar rechtswidrigen fehlenden Lohnzahlung im Krankheitsfall betroffen bist. Welche Fristen gelten, weiß ich aber nicht.

  • Bevor LazyPanda sich nicht meldet und uns aufklärt ob mit oder ohne ärztliches Attest nicht bezahlt/abgemahnt wurde stochern wir nur im dunkeln.
    Ich denk aber kein AG ist so dämlich und bei einer korrekten Krankschreibung ab.
    Wir hatten bei uns auch das Problem das einige Kollegen gern Freitag oder Montag krank waren. Es war erst ab dem 3. Tag eine Krankschreibung notwendig.
    Das hat sich dank dieser Spezis nun erledigt und es muss für jeden Kranktag ein Attest vorgelegt werden.
    Die Zahl der Eintagskranken ist aber um fast 70% im letzten Jahr zurückgegangen.

  • Zitat

    Original geschrieben von cogogt
    Abmahnung wegen Krankmeldung mit ärztlichem Attest?
    Das kann doch nur ein Scherz sein?


    Hallo,
    bitte entschuildigt, bei einer 60 Std. / Woche (an "guten" Tagen) war leider nicht fürher Zeit zum antworten. Das ganze stellt sich wie folgt dar: ist man 1-3 Tage krank, genügt es, täglich einen Anruf oder eine Email beim Personalchef mit entsprechender Krankmeldung zu hinterlassen. Für diesen Zeitraum ist auch kein Attest nötig (war selbst schonmal 2 oder auch 3 Tage im Bett und es gab keinerlei Konsequenzen). Ist man jedoch über den 3. Tag hinaus krank, MUSS sofort am 4 Tag auch rückwirkend für die vorangegangenen Tage das Attest beim AG vorliegen! Die meisten MA kapieren die Handhabe wohl nicht so ganz, weswegen oftmals auch bereits am 2. Tag Atteste (Attests?) vorliegen.


    Dann zu der Frage mit dem Gehalt: das Gehalt an sich ist recht tricky gestrickt, damit der AG möglichst viele Möglichkeiten hat, es zu reduzieren oder gleich komplett einzusparen. Wir haben also ein Kerngehalt, sagen wir mal irgendwas um die 60% vom Gesamt Netto, welches jeden Monat ausgezahlt wird. Um dieses Gehalt braucht man sich nicht kümmern, denn es wird immer ausgezahlt, muss ja, selbst wenn man den ganzen Monat krank ausfällt (wie beispielsweise eine Kollegin, die seit Dez. 2013 erkrank ist, aber noch immer "weiterfinanziert" wird, afaik. Kann aber auch sein, dass ich mich täusche und das mittlerweile die Krankenkasse bezahlt). Oben drauf gibt es dann noch einen Jahresbonus, sagen wir mal 20%. Wir sind nun also bei 80% vom GEsamt-Netto. Dieser Jahresbonus sollte eig. nur 1x am Jahresende zu Weihnachten ausgezahlt werden, der Begriff "13. Monatsgehalt" schwirrt jetzt sicherlich einigen in den Köpfen. Da der GF der Ansicht ist, dass es aber für die MA steuerlich günstiger wäre, wird dieser Bonus jeweils monatlich zum Kerngehalt zusätzlich ausgezahlt. Bitte nicht falsch verstehen! Dieser Bonus (der im übrigen lachhaft gering ist) macht kein gutes Gehalt, sondern nur ein Scheiss Gehalt mit einem Bonus. ;)


    Punkt 3 - und das ist der Knaller - ist die Fraktion der Party-Spezis, die murmelchen erwähnt hatte. Also diejenigen, die Fr. und optional auch öfters mal Montags ausfallen. Der GF hatte von dieser "bekackten Krankmacherei, die ihn maßlos ankotzt" (O-Ton!) irgendwann genug, sodass unsere restlichen 20% vom Netto nun aus einem "Anwesenheitsbonus" bestehen. Das heisst also, bist du brav und quälst dich täglich aus dem Bett und zum tollsten Job der Welt, bekommst du 100% deines Gehalts. Kommst du nicht, wird reduziert. Und zwar so lange (an dieser Stelle nochmal die Erinnerung an die erkrankte Kollegin), bis die Grenze erreicht ist, dass nur noch das Kerngehalt ausgezahlt wird. Wie gesagt, alles sehr undurchsichtig und GF sagt auch selbst, dass "die Gesetzgeber eben selbst Schuld sind, wenn sie so viele Schlupflöcher / Gesetzeslücken offen lassen". Bin sehr auf eure Kommentare gespannt. Und auf Empfehlungen für ne gute Rechtschutz. ;)


    LP

    Hey, I just met you
    And this is crazy
    But here's my laundry
    So wash it, maybe!?

  • Ein lediglich an die Anwesenheit gebundener Bonus hat vor Gericht keine Chance (gesetzliche 100% Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die ersten 6 Wochen, nach der Probezeit). Spätestens, wenn man so eine Firma verlässt, geht man zum Anwalt und holt sich nachträglich das, was gesetzlich zusteht (ggf. gelten Fristen). Denn sich während des ungekündigten Jobs mit dem Chef anzulegen kann ohne Betriebsrat etc. den Job kosten.


    Eine andere Situation ist die, wenn ein Teil des Gehaltes erfolgsabhängig ist: Der Außendienstverkäufer verkauft nun mal nichts, wenn er krank ist. Hier fehlen mir die Rechtskenntnisse, ob bei Krankheit so bezahlt werden muss, wie bei durchschnittlich erfolgreicher Anwesenheit, oder ob der Provisionsanteil ganz entfallen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Ein lediglich an die Anwesenheit gebundener Bonus hat vor Gericht keine Chance

    Quelle und/oder Begründung?

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Ein lediglich an die Anwesenheit gebundener Bonus hat vor Gericht keine Chance (gesetzliche 100% Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die ersten 6 Wochen, nach der Probezeit).

    ???Warum? Es ist ein Bonus. Bsp: 8€ = 100% 0,20€ Bonus macht 8,20€ bei Anwesenheit. und 8€ bei Krankheit.

  • Ist dieser Schrotschuss so zu werten, dass du keine Quelle liefern kannst oder möchtest du es vielleicht noch ein klitzekleines wenig detaillieren? :)

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