Arbeitsrecht - Wer kennt sich aus?

  • Hallo,
    evtl. kann mir ja jemand weiterhelfen. Ich arbeite seit Anfang Dez. 2012 für einen Laden. Der GF ist ein sehr vorsichtiger Typ a la "Ein falsches Wort und du bist sofort draussen" zusammen mit einem extrem cholerischen Charakter.


    Deshalb erhält jeder solange es eben geht Jahresverträge. Das heisst, ich habe im Dez. 2012 einen auf 1 Jahr befristeten Vertrag erhalten, der im Dez. 2013 nochmal um ein Jahr (bis Dez. 2014) verlängert wurde. Im kommenden Dez. muss er mir dann von Gesetzes wegen her einen unbefristeten Vertrag anbieten (so seine Aussage). Ich möchte aber auf keinen Fall dort bleiben und bewerbe mich bereits aktiv bei anderen Firmen. Frage nun, was muss von meiner Seite passieren, um dort Anfang Dez. sauber rauszukommen? Muss ich überhaupt was machen? Mein jetziger Jahresvertrag läuft dann doch ohnehin aus, wenn ich den unbefristeten Vertrag bis dahin nicht unterschrieben hab, könnte ich es doch prinzipiell auf die Spitze treiben und ihm am 30.11 eine Email a la "Ach übrigens, ich komme ab morgen nicht mehr" schicken, oder? Oder muss ich dennoch ordentlich kündigen? Wenn ja, wie lange wäre da meine Frist? Im Internet ist von 1 Monat vorher die Rede.


    /Edit
    Ich möchte meine Frage noch erweitern: Ich muss bei den potentiellen neuen AG'ern natürlich auch zum Vorstellungsgespräch ran. In der jetzigen Firma wird extrem gerne wegen "1 Tag Krankmeldung" abgemahnt. Ausserdem wird für jeden Krankheitstag auch das Gehalt abgezogen. Gleichzeitig wird aber Urlaub für nur 1 Tag so gut wie nie bewilligt, der GF ahnt wohl schon warum. ;-) Meine Frage ist, angenommen, er mahnt mich ab, weil ich öfters für nur 1 Tag "krank" bin, wird sowas im Arbeitszeugnis stehen? Wie stehen die Chancen, gegen sowas juristisch vorzugehen? Ich überlege bereits, ob ich mir nicht eine Rechtschutzversicherung zulege.

    Hey, I just met you
    And this is crazy
    But here's my laundry
    So wash it, maybe!?

  • Zitat

    Original geschrieben von LazyPanda
    Ich überlege bereits, ob ich mir nicht eine Rechtschutzversicherung zulege.


    Was gibt es denn da zu überlegen, wenn du in so einem Höllenloch arbeitest?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    /Edit
    Ich möchte meine Frage noch erweitern: Ich muss bei den potentiellen neuen AG'ern natürlich auch zum Vorstellungsgespräch ran. In der jetzigen Firma wird extrem gerne wegen "1 Tag Krankmeldung" abgemahnt. Ausserdem wird für jeden Krankheitstag auch das Gehalt abgezogen. Gleichzeitig wird aber Urlaub für nur 1 Tag so gut wie nie bewilligt, der GF ahnt wohl schon warum. ;-) Meine Frage ist, angenommen, er mahnt mich ab, weil ich öfters für nur 1 Tag "krank" bin, wird sowas im Arbeitszeugnis stehen? Wie stehen die Chancen, gegen sowas juristisch vorzugehen? Ich überlege bereits, ob ich mir nicht eine Rechtschutzversicherung zulege.


    Abmahnung wegen Krankmeldung mit ärztlichem Attest?
    Das kann doch nur ein Scherz sein?


    Bedenke bei einer RSV Wartezeiten und zudem, dass diese für keine "Schäden" aufkommen, die während der Wartezeit oder vorher "angefangen" haben.
    Da die Bedingungen der RSV genau studieren ..


    Etwas OT aber in diesem Fall auch interessant:
    http://www.bafin.de/SharedDocs…l_st_2013_beschwerde.html
    und rsv-blog.de

  • 1. Bei einem ordnungsgemäß befristeten Arbeitsvertrag brauchst DU gar nichts tun, außer am letzten Tag kurz vor Schichtende - oder am Morgen des folgenden Arbeitstages - Deine Papiere zu verlangen.


    2. Abmahnungen wg. Krankheit sind genauso unwirksam wie das Kürzen des Gehalts. Sollte eine unsaubere Formulierung im Zeugnis stehen bringt nach meiner Erfahrung in sehr vielen Fällen schon das glaubwürdige Drohen mit einer Klage ein besseres Ergebnis. Spätestens aber das Einreichen der Klage selbst führt in den allermeisten Fällen dazu, dass das Zeugnis korrigiert wird, weil die wenigsten Arbeitgeber sich so von ihrem Zorn übermannen lassen, dass sie Zeit und Geld hinauswerfen, für etwas, dass für sie (außer emotional) keinen Gegenwert mehr hat, wie das Zeugnis.

  • Warum es sich schwer machen? Wenn mit offenen Karten gespielt werden soll, dann siehe § 629 BGB.


    Ein befristetes ArbV zählt hierunter, die Voraussetzungen sind erfüllt.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Ich denke er meint eher 1.Krank ohne Attest.


    Krank ohne "Attest" ist unentschuldigtes Fehlen. Zwar ist der Entschuldigungsgrund da (krank), aber es fehlt der Nachweis.

  • Zitat

    Meine Frage ist, angenommen, er mahnt mich ab, weil ich öfters für nur 1 Tag "krank" bin, wird sowas im Arbeitszeugnis stehen?


    Wegen Krankheit kann niemand abgemahnt werden.


    Blöd ist nur, wenn rauskommt, dass Du nicht krank bist, sondern Dich nur krankschreiben läßt, um Termine außerhalb der Firma wahrzunehmen.
    Wenn Dein kommender Chef das erfährt, weiss er, dass Du ihn ggf. genauso betrügen wirst, und Du bist früher oder später weg.


    Korrekt wäre, einfach Urlaub zu nehmen. Ob der jetzige Chef irgendwas ahnt, kann Dir mit befristetem Vertrag egal sein. Der Chef könnte Dir ja einfach einen unbefristeten guten Vertrag anbieten, wenn er Dich halten will.

  • Zumindest früher -- und ich nehme an, das ist immer noch so -- bestand anspruch auf urlaub zur wahrnehmung von vorstellungsgesprächen, sobald der vertrag gekündigt war. Das dürfte demnach auch für befristete arbeitsverträge gelten, deren auslaufen bevorsteht.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

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