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Erfahrung mit www.mahnung-online.de ?
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Ich habe es vor zwei Wochen testen wollen. Streitwert 2.000 Euro. Zum Glück hatten die telefonisch wegen eines Details rückgefragt.
Dabei stellte sich heraus, daß ich auf etwa 300 Euro Kosten kommen würde. :eek: -
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Ja ,wenn Du im Recht bist !
Aber was ist wenn der andere kein Geld hat ?
Du mußt alles in vorleistung Zahlen !
Und wenn Du dann Pech hast ,Zahlt Er Dir Monatliche Raten von 10 Euro !
Und da kannst Du nicts machen ,da Er ja "Zahlungswillig" ist ! -
Re: Erfahrung mit http://www.mahnung-online.de ?
ZitatOriginal geschrieben von A.Kordis
Wollte mal fragen, ob jemand von euch Erfahrung mit http://www.mahnung-online.de hat? Ist sowas sinnvoll es über die Seite zu machen oder soll man da lieber die Finger weg lassen?Bei mir geht es um einen Streitwert von 350 Euro + Zinsen. Muss ich dann bei Gesamtwert der Forderungen die Zinsen auch schon reinnehmen? Was ist der Überziehungszins für ihn?
Der Zinsatz steht unter anderem in allen größeren Tageszeitungen im Wirtschaftsteil. Zur Zeit 2,75% (ohne Gewähr).
Man kann im Mahnbescheid festlegen ab wann der Zinsbeginn erfolgen soll. Meißt "ab Zustellung".
Es ist richtig, daß man die Kosten zu tragen hat wenn beim Schuldner nichts zu holen ist. Aber bei 350 € lohnt sich ein MB auf jeden Fall.
Man weiß doch im Vorfeld gar nicht, ob der Schuldner "Mittellos" ist. Wenn ich sage: "Bei dem ist eh nichts zu holen und ich bleibe auf den Kosten sitzen....ne, dann mache ich keine MB " sind auch die 350 € gleich "futsch".
Mein Rat: Lass bei der Forderung die Sache professionell von einem Anwalt erledigen. Die Angestellten dort haben Routine im Ausfüllen der Formulare und füllen so ein Antrag in wenigen Minuten aus. Zudem wissen die ganz genau, was wo anzukreuzen ist. Erspart einem mögliche "Formfehler".
Als nicht Fachkundiger kann man doch schon mal leicht ein "Kreuz" im Antrag einfach vergessen, weil man es eben nicht weiß.
Der Anwalt wird einem die Kosten erst in Rechnung stellen, wenn sich im Laufe eines möglichen Vollstreckungsverfahren herausstellt, daß beim Schuldner nix zu holen ist.
Aber ein kleiner Trost: Forderungen aus einem vollstreckbaren Titel verjähren erst nach 30 Jahren.
Für den Fall der Fälle, daß beim Schuldner nichts zu holen ist, kann man es
ein paar Jahre später erneut versuchen. Die Zinsen und Zinseszinsen laufen natürlich weiter.
Zudem man mit einem Titel auch wunderschöne Sachen machen kann.
Lohnpfändung-Kontenpfändung-Lebensversicherung pfänden-Kassenpfändung etc. -
Re: Re: Erfahrung mit http://www.mahnung-online.de ?
ZitatOriginal geschrieben von Handyhulk
Der Zinsatz steht unter anderem in allen größeren Tageszeitungen im Wirtschaftsteil. Zur Zeit 2,75% (ohne Gewähr).
Man kann im Mahnbescheid festlegen ab wann der Zinsbeginn erfolgen soll. Meißt "ab Zustellung".Er sollte wegen des Zinssatzes lieber ins BGB schauen, und zwar in § 288 Abs I.
Der Zeitpunkt, ab dem eine Geldschuld zu verzinsen ist, kann weit vor Zustellung des Mahnbescheids liegen.
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Über den auf der HP verfügbaren Rechner kann man sich die Kosten komplett ausrechnen. Ist sehr teuer!
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Auch wenn das Thema shcon Uralt ist, möchte ich nun kurz meine sehr positive Erfahrung mit Mahnung-online.de erwähnen.
Die haben mit gegen ein geholfen meine Forderung gegen ein grosses Versandhaus (die mit der Wette) durchzusetzten.
Ich fand die gesamte Abwicklung sehr gut. :top:
Da ich im Recht war für mich auch völlig kostenlos
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Ein Mahnbescheid kann ich auch online beim Gericht einreichen und muss denen nicht unerhört viel Geld hinterher werfen.
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wenns ihn nix gekostet hat und er sich vorher sicher war "im recht" zu sein, ist es doch vollkommen o.k.
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