Kommt halt immer auf das Nutzungsverhalten an. Ich hab eher das andere Problem, das ich von meinen 200MB regelmässig >150 verschenke. Muss mir verschwenderischere Seiten suchen:-)
Abmahnung von o2 gegen WAP Flat FAQ Tools
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Original geschrieben von bigbasti
OT: was war denn mit 0179.com ?
0179 war ja die (Haupt-)Vorwahl von Viag Interkom (->"Markenzeichen") -
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Original geschrieben von lanturlu
Kann es sein, daß die Autoren dieses Schreibens den Unterschied zwischen Opera (mobile) und Opera mini nicht kennen?
Genau das habe ich mir auch gedacht - da gibt's wohl ein paar o2-Juristen ohne jeglichen Technikverstand... :flop: -
Zitat
Original geschrieben von magick_6630
Kommt halt immer auf das Nutzungsverhalten an. Ich hab eher das andere Problem, das ich von meinen 200MB regelmässig >150 verschenke. Muss mir verschwenderischere Seiten suchen:-)
geht mir genauso.
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Zitat
Original geschrieben von schinge
0179 war ja die (Haupt-)Vorwahl von Viag Interkom (->"Markenzeichen")DAS ist ja wohl eine frechheit! so ein (%$/$)§& Verein! Unglaublich! Sehen wir als markennamen also ist die domain unsere :eek: :confused:
Warum werden dann andere doains für teuer geld verkauft (wie zb. iphone.com war das glaube ich) ???manno man!
MFG
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Was mich an der Sache interessiert ist, ob o2 eine (technische) Möglichkeit hat, die Nutzung von Java-Programmen über die Flat zu verhindern. Es gibt hier ja offensichtlich Leute, die sogar Programme zum "Patchen" erstellen. Daher wissen die ja vielleicht auch um die technischen Möglichkeiten für o2.
Dass es nicht legal ist, über die o2 Flat Java Programme zu nutzen, sollte klar sein. Nur warum o2 sich über die Nutzung von Browser aufregt, wird mir nicht klar. Eher sollte die höherer Traffic durch Google Maps o.ä. stören.
Aber eins noch zum Schluss: Wenn man das Handy als Navi (bspw. önavi) nutzt, entstehen pro Route Datenaufkommen in der Größenordnung von 20-100 kB. Ist das wirklich ein Grund zur Beschwerde? Ist es nicht besser die Leute das machen zu lassen und sie so bei o2 zu halten? Die Flat - in bisheriger Form nutzbar - war ja doch auch ein Argument FÜR o2....
MfG
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Zitat
Original geschrieben von MrPerfect
Aber eins noch zum Schluss: Wenn man das Handy als Navi (bspw. önavi) nutzt, entstehen pro Route Datenaufkommen in der Größenordnung von 20-100 kB. Ist das wirklich ein Grund zur Beschwerde? Ist es nicht besser die Leute das machen zu lassen und sie so bei o2 zu halten? Die Flat - in bisheriger Form nutzbar - war ja doch auch ein Argument FÜR o2....
Wenn Du die Karte andauernd aktualisieren lässt kommt bei längeren Strecken schon einiges mehr zusammen, beim Navigon MN6 ist es meistens noch etwas mehr (ich hab da schon öfter 1-1,5 MB pro Strecke verbraucht). Letzendlich kann ich schon verstehen, daß o2 eigentlich statt der WAP-Flat seine teueren Internet-Packs verkaufen will. Wie man allerdings jetzt gegen die Flat-FAQ-Betreiber vorgeht, ist ja nicht so toll. -
1. o2 will das man einen Datentarif bucht, wenn man was anders als surfen macht. Einfache Sache.
2. Über die Flat geht ja ausschliesslich http. Das schliesst ja einige Anwendungen aus. Es ist aber sehr aufwendig, wenn überhaupt möglich, zu analysieren ob es sich um "legalen" oder "illegalen" Traffic handelt. Der Schutz von o2 lag neben der Port-Beschränkunge nur in der Anmeldung des Clients. Korrekt angemeldet hatten sich bis vor ner Weile nur vorinstallierte Browser. Java-CLients haben einfache eine http-Verbindung aufgemacht. Durch den Patcher wurde dem Java-CLient diese Anmeldung eingepatcht, sodas er für o2 wie ein Browser aussah.
Zum "warum drückt o2 nicht ein Auge zu". Ich vermute das der Traffic sehr hoch geworden ist. Es gibt ein paar wenige Clients, die enorm hohe Datenmengen konsumieren. Klar, die paar Kilobytes fürn Navis sind vernachlässigbar aber die einzige Handhabe von o2 sind die Auflagen für die Flat und die können sie nicht aufweichen, indem sie ein paar Clients verbieten und andere nicht. Ausserdem gilt zusätzlich Punkt 1.
Grundsätzlich: Für wenig-Nutzer, die aber ICQ und Navis benutzen wollen, bietet sich die CC-Flat an, die 30MB für 5€ bietet. Wer mehr will, nicht die entsprechenden anderen Tarife (200MB, 5GB) oder geht zu einem anderen Anbieter.
Zu weinen weil o2 plötzlich was gegen eine quasi-Echtflat für 5€ unternimmt ist unangebracht und für die paar abgemahnten wars ja umsonst.
No harm no foul.
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Zitat
Original geschrieben von magick_6630
No harm no foul.
Wieviel zahlt Dir o2 für solche Postings?Am 3.4.2005 galt:
ZitatFür einen mtl. Aufpreis von 4,95 EUR können Sie so oft Sie wollen WAP-Seiten aufrufen sowie WAP-E-Mails über den E-Mail Dienst von O2 im O2 Active Portal erstellen, abfragen, weiterleiten und verwalten. Über eingehende E-Mails auf Ihrem E-Mail-Account von O2 werden Sie mit bis zu 5 SMS/Tag (bis zu 40 Zeichen/SMS) kostenlos benachrichtigt. Das Surf & E-Mail-Pack ist nur mit einem WAP- und UMTS/GPRS-fähigen Handy, nur mittels UMTS/GPRS von O2 über das O2 WAP-Gateway nutzbar und darf nur für Inhalte, die originär mit einem WAP-Browser dargestellt werden, genutzt werden. Dateianhänge können nicht dargestellt werden. Alle sonstigen Zugriffe sowie Entgelte für Premium Dienste (wie z.B. Downloads von Logos, Klingeltönen oder Games) werden gesondert berechnet. Bei der WAP-Nutzung im Ausland fallen zusätzliche Gebühren des ausländischen Netzbetreibers an. Es besteht eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, jederzeit kündbar mit einer Frist von 30 Tagen, frühestens mit Wirkung zum Ende des 3. Monats. Kunden mit WAP-Option GPRS Click L müssen diese vorher kündigen.
Bezogen auf die AGB von April 2005 (die aktuelle Fassung diesbezüglich ist mir unbekannt) wäre die Abmahnung - zumindest gegen mich - also gegenstandslos. Das Patchen von Opera und Netfront repariert das Produkt "WAP Flatrate" und leistet Abhilfe, den die Hotline weder zu leisten vermag, noch will.
Ich wiederhole mich in dieser Sache gern: o2 verstößt nicht zum ersten Mal gegen die eigenen Verträge.
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Ich habe bereits in einem früheren Posting eingeschränkt, das es sich beim patchen von auf dem Handy installierten Browsern, die o2 ausperrt, um Sonderfälle handelt.
Allerdings gilt auch hier der Grundsatz: Wenn ein Vertragspartner seine Leistung einseitig nicht erbringt, berechtigt dies zur fristlosen Kündigung und evtl. zu Schadensersatz, nicht aber zum Umgehen von Schutzmechanismen, um die Leistung selbst einzuholen.
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