blau.de: Kontowechselprobleme und Inkassoankündigung

  • Meine Eltern nutzen eine blau.de-Karte und das Guthaben wurde immer automatisch per Bankabbuchung nachgeladen. Vor ein paar Monaten haben meine Eltern ihre Bankverbindung gewechselt und blau.de über die Änderung nicht informiert. Die konnten also nichts mehr abbuchen. Daraufhin hat blau.de (angeblich) mehrere Mahnungen geschickt - meine Eltern sagen, sie haben keine bekommen. blau.de schreibt nun, sie hätten ihre "Forderungen" an ein Inkassobüro übergeben, weil meine Eltern auf die Mahnungen nicht reagiert haben.


    Was ich an der Sache nicht verstehe: Wie kann blau.de behaupten, irgendwelche Forderungen zu haben. Schließlich ist es Prepaid und meine Eltern stehen bei blau.de nicht in der Kreide, es war lediglich eine Guthabenaufladung. Ist das auch bei anderen Anbietern so üblich? Ich kenne mich da nicht so aus.

  • Bei automatischer Aufladung, genauso bei Lastschrifteinzug, wird das Guthaben dem Mobilfunkkonto, bereits vor tatsächlicher Buchung auf dem Blau.de Geschäftskonto, sofort gutgeschrieben und zur Verfügung gestellt.


    D.h. da Deine Eltern das Konto gewechselt haben und Blau.de nicht Informiert haben hat Blau.de, aufgrund der automatischen Aufbuchung, dem Mobilfunkkonto das Guthaben aufgebucht und Deine Eltern haben es abtelefoniert. Jedoch hat Blau.de keinen Einzug des gutgeschriebenen Guthabens vollziehen können und somit sind die Forderungen berechtigt. Sorry


    Das mit der Mahnung ist ein berechtigter Einwand, aber eigentlich belanglos, da die Hauptforderung durch Blau.de wahrscheinlich ohne Probleme nachgewiesen werden kann. Ihr könntet euch evtl. die Mahngebühren und evtl. die kosten des Inkassobüros "erstreiten".


    Das kann sich hierbei aber maximal um 2 Aufladungen handeln, oder?

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  • Ursprungsbetrag an Blau überweisen, Vermerk "Zur Verrechnung auf die Hauptforderung".


    Inkasso ist unwichtig und kann hingehalten werden. Erstmal Originalvollmacht verlangen, niemals etwas zugeben. Mahnbescheid widersprechen, dann kommt nichts mehr.

    MfG,
    Karl




    Geändert von rannseier am 31.11.2005 um 32:69

  • Zitat

    Original geschrieben von nicht-die-Mama
    Bei automatischer Aufladung, genauso bei Lastschrifteinzug, wird das Guthaben dem Mobilfunkkonto, bereits vor tatsächlicher Buchung auf dem Blau.de Geschäftskonto, sofort gutgeschrieben und zur Verfügung gestellt.


    D.h. da Deine Eltern das Konto gewechselt haben und Blau.de nicht Informiert haben hat Blau.de, aufgrund der automatischen Aufbuchung, dem Mobilfunkkonto das Guthaben aufgebucht und Deine Eltern haben es abtelefoniert. Jedoch hat Blau.de keinen Einzug des gutgeschriebenen Guthabens vollziehen können und somit sind die Forderungen berechtigt. Sorry


    Aha ok, das wußte ich nicht. Das erklärt natürlich die ganze Sache.
    Und warum konnte man mir das nicht am Telefon sagen? :rolleyes:


    Danke!

  • Zitat

    Original geschrieben von rannseier
    Ursprungsbetrag an Blau überweisen, Vermerk "Zur Verrechnung auf die Hauptforderung".


    Inkasso ist unwichtig und kann hingehalten werden. Erstmal Originalvollmacht verlangen, niemals etwas zugeben. Mahnbescheid widersprechen, dann kommt nichts mehr.


    Ok, werden wir so versuchen.
    Danke!

  • Zitat

    Und warum konnte man mir das nicht am Telefon sagen?


    Gute Frage, kann ich leider nichts dazu sagen hätte dabei sein müßen :D .


    Nochmal anrufen bei der Hotline, vielleicht wollte da jemand schnell in den Feierabend, Passwort nicht vergessen. Teflonartig nett bleiben ;) und hartneckig nachfragen was Sachstand ist, wann die letzte Buchung war, wieviel Mahngebühren, was die Hauptforderung ohne Mahngebühren ist, die Buchungsdaten noch abfragen und dann nett fragen wie das ganze schnell und ohne großen Aufwand geklärt werden könnte, da es sich einfach um einen Kontowechsel gehandelt hat.


    Noch was, immer nach dem Namen des Gesprächspartners fragen und zwar ganz am Anfang des Gesprächs :) (Aufschreiben)

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  • zu den Rechnungsbeträgen kommen noch die Gebühren für die Rücklastschriften - viele Banken lassen sich das nach wie vor im geschäftlichen Verkehr gut bezahlen und Blau.de gibt dann diese Kosten an die Verursacher weiter. Mit dem Bezahlen der Gutschriftsbeträge wird es also wohl nicht getan sein :(

    Weitgehend harmlos ...

  • Kosten für Rücklastschriften sind sittenwidrig und müssen nicht bezahlt werden.

    MfG,
    Karl




    Geändert von rannseier am 31.11.2005 um 32:69

  • Zitat

    Original geschrieben von rannseier
    Kosten für Rücklastschriften sind sittenwidrig und müssen nicht bezahlt werden.


    Wo steht das, bitte ?


    :confused:


    Gruß
    Snt

  • Zitat

    Original geschrieben von rannseier
    Kosten für Rücklastschriften sind sittenwidrig und müssen nicht bezahlt werden.


    Nicht verwechseln bitte: Rücklastschriftgebühren dürfen von Banken nur gegenüber den Privatkunden nicht mehr erhoben werden. Im geschäftlichen Verkehr sind sie jedoch nach wie vor erlaubt und werden auch erhoben.

    Weitgehend harmlos ...

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