Was ist mit der Garantie des Herstellers? Die müsste doch unabhängig von der SIM-Karte sein.
Im übrigen könnte ich mir vorstellen, dass QVC sich einfach auf dubiose Weise einen Teil der Reklamationen vom Hals halten will. Die wissen genau, dass viele Prepaidkarten im Müll landen und das Handy anderweitig genutzt wird.
Ergebnis: Kunde hat die Karte nicht mehr und kann seinen Anspruch nicht geltend machen oder verzichtet auf seinen Anspruch, um die Rufnummer nicht zu verlieren. (ähnlich wie bei der Garantieleistung, die von der Einsendung der Originalverpackung abhängig gemacht wird, wer hebt die schon auf?)
Bei einer freiwilligen Garantie mag das vielleicht noch rechtmäßig sein, bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung kann ich mir das nicht vorstellen.
Selbst wenn als Ersatz nur ein komplettes Bundle geliefert werden könnte, so macht die Rücksendung der SIM-Karte keinen Sinn, man könnte sie auch einfach deaktivieren.