Flatrate Firmenhandy und private Nutzung

  • In unserer Firma werden die Vodafone Verträge zum Anfang des nächsten Monats umgestellt, wir haben dann eine Flatrate in das Festnetz und zu Vodafone.


    Habe nun meinen Chef zwecks privater Nutzung gefragt, er hat soweit nichts dagegen, meinte aber, das bei häufiger, privater Nutzung (z.B. mehrmals täglich)
    das Finanzamt hierdrin einen sogenannten geldwerten Vorteil sehen würde.


    Ich weiss, das die Realität, und das, was ich mir so denke und vorstelle,
    meilenweit auseinander liegen kann.


    Aber die Flatrate wird doch sowieso von der Firma bezahlt und ob da jetzt 384 oder 521 Gespräche pro Monat über die Flatrate laufen ist doch egal, oder ?


    Kennt sich jemand von Euch damit aus oder gibt es da eine Gesetzesvorlage ?

    You can't always get what you want...

  • Eins vorweg: ich kenn mich nicht (richtig) damit aus. ;)


    Aber ich habe mal meine Steuerberaterin diesbezüglich angesprochen, da mein Geschäftspartner und ich auch eine Flatrate nutzen. Also nach ihrer Meinung müsste man einen Prozentanteil der Grundgebühr (den sie mir aber auch nicht genauer beziffern konnte), als geldwerten Vorteil versteuern. Fraglich ist halt inwieweit das FA da drauf schaut. Bei 10% und 20 Euro Grundgebühr (BASE) sprechen wir von 2 Euro monatlich..


    Aber die endgültige Rechtslage kann ich Dir auch nicht sagen, freue mich aber auch über kompetente Antworten ;)

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • So frei Schnauze: afaik muss man sich bei Diensthandys keinen geldwerten Vorteil wie beim Auto (mehr) anrechnen lassen.

    iPhone X 256GB

  • Solange du nebenbei noch einen Privatvertrag hast werden sie dir nichts anhängen können. Und bei Gesprächen innerhalb der Flat auch nicht.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Das ist die gängige Praxis.
    Bei solchen Kleinbeträgen hat da FA in der Regel keinerlei Probleme!


    Und selbst wenn - bei der nächsten SV-Prüfung kommts raus, und man darf 50.--EUR (fiktiver Betrag für X Monate) nachversteuern.
    Auch wurscht!


    Grüße
    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Wenn man sich mal das EStG anschaut (§3 Nr. 45) - bezieht sich das nur auf das Gerät? Ich verstehe das so (und das war bisher mein Kenntnisstand), dass das Telefonieren mit Diensthandy immer steuerfrei ist?!

  • Hallo,


    die Problematik hatten wir intern bei Umstellung auf die T-Mobile Flatrate auch besprochen, es handelt sich allerdings, und kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen, um absolute Minimalbeträge, daher haben wir bis zur Prüfung und evtl. Beanstandungen erst einmal keinen geldwerten Vorteil angesetzt.


    Analog zum geldwerten Vorteil hat die Flatrate, aus betriebsinternen Gründen aber auch einen Nachteil, falls die Mitarbeiter ein Abkommen haben das sie für die private Nutzung einen Obolus nach Gebühren zahlen sollen.


    Bei T-Mobile Max wird es schwer den privaten Anteil zu ermitteln, denn der Max Einzelverbindungsnachweis enthält nur die kostenpflichtige Gespräche die nicht über die Flatrate abgedeckt werden, man kann den privaten Anteil also nicht konkret ermitteln sondern nur noch pauschalisieren, was im Einzelfall zu Problemen mit dem Mitarbeiter oder auch dem Betriebsrat führen kann, aus meiner Sicht ist das ein absoluter Schwachpunkt von T-Mobile. Bei E-plus erhält man bei Base eine komplette Übersicht aller geführten Gespräche.


    Dazu kommt, wenn man keinen kompletten EVN hat, kann man auch nicht prüfen ob sich die Flatrate für die einzelnen Mitarbeiter lohnt, gerade in einem größeren Rahmenvertrag wird das schwierig. T-Mobile empfiehlt dann immer den Wechsel in den Relax-Tarif weil hier ein kompletter EVN aufgeführt wird, nur ist das auch keine Lösung, denn welchen Tarif soll man wählen wenn man nicht weiß welchen Bedarf der Mitarbeiter hat? Relax 1000 kann nicht immer die Lösung sein, dazu kommt das man durch den Tarifwechsel immer drei Monate in dem gebuchten Tarif verbleiben muß - und das nur um einen Einzelverbindungsnachsweis zu erhalten.


    Meine Anfrage hinsichtlich EVN bei Max wurden immer negativ beantwortet, vielleicht hat hier jemand auch andere Erfahrungen gemacht.


    Gruß


    JD

  • So, da ist mir doch gerade eingefallen, dass ich einen Betriebsprüfer gut kenne.


    Also, er sagt, Diensthandys von Angestellten sind steuerfrei. Die Versteuerung als geldwerter Vorteil ist abgeschafft worden :)


    Bei Betriebsinhabern (z.B. GbR) ist das anders, hier müsste das versteuert werden. Er meinte aber, dass er bisher noch nicht gehört hat, dass einer seiner Kollegen was nachgefordert hat, wenn man eine Flatrate hat, da es sich um minimale Beträge handelt.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

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