Juristische Definition von (erfolgreicher) "Zustellung"

  • :D Wer es wirklich genau wissen will.... sollte an die richtige Stelle gehen !


    Die Disskusionen was Recht und Rechtlich ist, wird oft mit eigenen Meinungen/Einstellungen/Auffassungen vergliechen und haben im Endeffekt nichts mit diesen festgelegten Gesetzen zu tun.


    :D ich stürtze mich auch immer in diese Diskussionen und hab dann am ende nur teilweise Recht.... nämlich immer nur in dieser Sache die grade selbst hatte - und das bringt dann eigentlich niemand weiter!

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • Zitat

    Original geschrieben von elena661
    :D Wer es wirklich genau wissen will.... sollte an die richtige Stelle gehen !


    Die Disskusionen was Recht und Rechtlich ist, wird oft mit eigenen Meinungen/Einstellungen/Auffassungen vergliechen und haben im Endeffekt nichts mit diesen festgelegten Gesetzen zu tun.


    Richtige Stelle = Bahnhof?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Eine sehr interessante Diskussion... ;)



    booner


    Also wäre ein Übergabe-Einschreiben auch im Falle eines Postfaches (bei Großkunden ja fast immer der Fall) die bessere Variante, da dann zumindest in Hinsicht auf die Art der Zustellung bei der DPAG keine Zweifel an einer erfolgreichen Zustellung bestehen?


    Wie sähe es denn aus, wenn die Versicherung das Übergabe-Einschreiben einfach nicht am Schalter abholt und das Schreiben zum Absender zurückgeht? Trotzdem zugestellt, da der Empfänger Kenntnis hätte erlangen können?




    Übrigens: "Meine" Versicherung hat mein Schreiben nach 3 Tagen Herumgammeln im Postfach am Freitag schließlich doch noch abgeholt. Hat mir sicher Ärger erspart... ;)





    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • booner
    Verstehe Dein letztes Kommentar nun ganz und gar nicht.... :confused:


    Was ist dagegen einzuwenden, sich an einen Fachmann/Stelle zu wenden, wenn man es ganz genau wissen will!?


    Eine Meinung, ein Wissen bezieht sich meist auf Erlebnissen und Erfahrungen.... und das ist gut und super wenn man es weiter geben kann und weiterhelfen.
    Aber deswegen ist es noch kein Fachwissen ....es sei denn man ist in diesem Bereich auch wirklich tätig und tut dieses auch Kunt.
    Dann kann man sich darauf etwas stützen.... ansonsten nicht!

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • Danke :) find ich dann toll


    Aber dennoch ist die bemerkung mit dem Bahnhof etwas fraglich!

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • MTT: M.E. eindeutig ja. Wer trotz nachweislich erfolgter Benachrichtigung ein Einschreiben nicht abholt oder gar dessen Annahme bewußt verweigert verstößt u.U. gegen die Grundsätze von Treu und Glauben. Genau für diese Fälle wurden die rechtlichen Grundsätze der fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Zugangsvereitelung entwickelt, die den Erklärenden dann schützen.


    Elena: Soll heißen ich verstehe nur Bahnhof (also nichts davon was du mir sagen willst, falls du diese Redewendung nicht kennen solltest)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von elena661
    Aber dennoch ist die bemerkung mit dem Bahnhof etwas fraglich!

    Er meint vermutlich deine Aussage mit "Nach einer letzten heissen Diskussion habe ich mich "Persönlich" bei meinem Postamt erkundigt (kann auch jeder selbst überprüfen)".


    Das Postamt ist sicherlich NICHT die richtige Stelle für brauchbare derartige Auskünfte. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Liest du eigentlich, was ich schreibe?


    Durchaus, es ist ja nicht sonderlich anspruchsvoll ;)


    Zitat

    Strittig ist hier nicht der Moment des Zugangs, sondern der Nachweis des Zugangs. Und dieser ist bei einem EE für den Erklärenden eben praktisch nicht


    Wenn es einen Moment des Zugangs gibt, dann muss man ihn nicht mehr nachweisen.


    Zitat

    Aber für dich nochmal langsam:


    1. Absender schickt zugangspflichtige Erklärung an Empfänger per EE
    2. EE kommt in der ausliefernden Zustellbasis an, unstrittig kein Zugang beim Empfänger.
    3. Post wird sortiert nach Zustellbezirk sowie nach Haus- und Postfachpost, kein Zugang.
    4. Der für den das EE betreffenden Zustellbezirk/ für Postfachsendungen eingeteilte Postangestellte füllt die Bescheinigungen über den Einwurf des EE (noch vor Beginn seiner Tour!) aus, so die Auskunft der Post vor mehreren Gerichten. Kein Zugang.
    5. Angestellter legt EE ins Postfach ein, Zugang an Postfachinhaber erfolgt.


    Nur weil es mehrere Gerichte so gesehen haben, heisst das nicht, daß es andere Gerichte nicht wiederum anders gesehen haben...


    Zumal es ja kein Problem sein sollte, den Postzusteller ggfs. zu belangen, weil durch sein offenkundiges Falschhandeln Probleme dritter einhergehen. Wenn der so dämlich ist, einen Einwurf zu bezeugen, den er noch nicht getätigt hat, dann ist das dessen Problem, wenn er aus welchen Gründen auch immer den Einwurf nicht durchführen kann. Führt er ihn aus, dann ist der Zugang durchaus nachgewiesen. Andernfalls muss man ihm unterstellen, er unterschreibt dies, schmeisst alle Briefe weg und geht nach Hause und niemand beschwert sich, daß er seit Wochen keine Post bekommt...


    Zitat

    Aus der Tatsache, dass das Erfolgen des Zugangs der "Beurkundung" des Zugangs in praxi zeitlich nachgelagert ist ergibt sich für den Erklärenden das hier thematisierte Nachweisproblem, wenn der Empfänger den Zugangs der Erklärung bestreitet.


    Eben, das lässt sich siehe oben zu Gunsten des Auftraggebers des Schreibens klären. Im Zweifel ist der Postbote eben dran.


    Zitat

    Anders wäre es, wenn der Zusteller tatsächlich (wie in den DPAG AGB für EE m.W. vorgesehen) den Einwurf erst bescheinigt, wenn dieser erfolgt ist. Dann bliebe höchstens noch das angesprochene Randproblem, dass der Empfänger behauptet, die Sendung habe gar keinen bzw. einen anderen Erklärungsinhalt besessen.


    Eben, deshalb braucht man einen Zeugen oder lässt sich den Inhalt notariell beglaubigen. Dafür gibts bei der Post übrigens auch einen Service...

  • Ich hatte mir die Berichte so durch gelesen und festgestellt das jeder seine Meinung dazu gibt , aber diese Meinung eben kein Wissen in dem Sinn ist !


    Auch meine Meinung und Erfahrung die ich dazu geschrieben habe !!!!!


    Daher eben meinen Rat... wer es genau wissen will soll zum Fachmann/an die richtige Stelle gehen , anstatt sich an die so vielen verschiedenen Meinungen zu klammern.


    Einer sagte mir grade Du bist von Fach.... na dann hast Du mit Deinem Beitrag wohl auch deutlich richtig stellen wollen, das so mancher hier falsch liegt!


    Das mein Bericht ( wer es genau wissen...... ) hinter Deinem erschien, liegt wohl daran das Du schneller warst und heisst keines Falls, das er Dir gezählt hat!


    :D ich bin waschechte heidelbergerin und hab halt meinen dialekt ...kann manchmal haltnet anderst :rolleyes::D


    Edit: Nun macht mich bloss nicht schwach :D .... wie sagt Ihr dazu ?

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

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