Hi. Ich arbeite 39 Std. in der Woche in einer Verwaltung u. würde gern nebenbei ab und zu bei Inventuren helfen. Wie sieht das aus. Muss ich das bei meinem AG angeben?! Laufen die Inventuren auf Lohnsteuerkarte?! Ich hab im Netz gesucht. aber nichts gefunden...
Versicherungspflichtige Beschäftigung + Inventur....
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Ob Du neben Deiner Vollzeittätigkeit noch einen Nebenjob ausüben darfst oder ob Du dafür die Erlaubnis deines AG brauchst steht in Deinem Arbeitsvertrag.
Und natürlich sind die Einnahmen die Du bei den Inventuren erzielst steuerpflichtig und müssen über die Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.
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Hallo zusammen
,nach meinem Arbeitsvertrag darf ich einen Nebenjob ausüben.
Ich muss meinen AG davon in Kenntnis setzen.Wovon ich aber abraten würde ist :
Hauptjob 8 Std. am Tag und nebenbei noch 8 Stunden am Tag im Nebenjob arbeiten.
Der erste AG könnte dann eventuell behaupten, man könnte seine Arbeitsaufgaben nicht zu 100% erfüllen.
Z.B. Ermüdung, Sorgfalt usw.Gruß Hope0815

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Er/Sie will es ja nur ab und zu machen.
Und wenn du es korrekt machen willst, brauchst du dafür eine 2. Lohnsteuerkarte (die hat dann die Klasse VI, dh. wird ziemlich viel abgezogen)
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Bei nem reinen Nebenjob (keine Inventuren die ab und an mal anliegen) ist es absolut kein Problem auf 400 Basis arbeiten zu gehen. Auch ohne Lohnsteuerkarte. Da 400 Euro Jobs Stuerfrei sind. heisst Brutto = Netto...
Zumindest habe ich das so verstanden, als ich mich vor ein paar Monaten nach einem Nebenjob umgesehen habe. -
Zitat
Original geschrieben von Squib
Bei nem reinen Nebenjob (keine Inventuren die ab und an mal anliegen) ist es absolut kein Problem auf 400 Basis arbeiten zu gehen. Auch ohne Lohnsteuerkarte. Da 400 Euro Jobs Stuerfrei sind. heisst Brutto = Netto...
Zumindest habe ich das so verstanden, als ich mich vor ein paar Monaten nach einem Nebenjob umgesehen habe.Jo stimmt, sorry
Lohnsteuerkarte sollte man erst über 400 Euro pro Monat brauchen.
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Ne ne Jungs.. die 400 € Grenze gilt aufs Jahr gesehen. Man kann im Jahr bis zu 400 € steuerfrei dazuverdienen.
Sollte man jedoch zu seinem Hauptberuf/job noch einen Nebenjob auf 400 € Basis (egal, ob man die 400 € bekommt oder dank stundenweiser Abrechnung weniger) ausüben, wird natürlich die Lohnsteuerkarte benötigt. Die beiden Einkünfte werden dann zusammengezählt und besteuert.Sollte es sich wirklich nur um eine Inventur handeln, bei der vielleicht mal 40 € rausspringen, einfach Hand aufhalten und Geld nehmen. Nur halt auf die 400 € Grenze achten.
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Nene, die gelten schon pro Monat,
Das wird vom Arbeitgeber pauschal versteuert und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
Während meiner Referendarzeit hatte ich so einen (damals noch) 620 DM Job nebenher.
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