ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Es ist eine Rechnung und keine Quittung. Bei einer Quittung wird ja gleichzeitig auch der Erhalt des Betrages quittiert.
Ich verstehe das auch so. Es ist ja wohl gerade bei eBay noch der übliche Fall per Vorkasse zu bezahlen - dann ist die der Lieferung beigelegte Bescheinigung, egal wie man sie nun nennt, doch auch die Bestätigung (Quittierung) der erhaltenen Zahlung.
Umgangssprachlich würde "Rechnung" bedeuten, dass der Empfänger erst nach Erhalt zahlt.
Steuerrechtlich bedeutet der Begriff eben etwas ganz anderes.