ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
Dachte bisher, dass man ein Anrecht auf zumindest ein Girokonto hat, und es mithin durch die Bank nur dann kündbar ist, wenn es noch mindestens ein weitereres irgendwo gibt. Vielleicht habe ich es aber auch verwechselt, und es war lediglich mal eine Gesetzesinitiative o. dergl.
In der Theorie gibt es einen Kontrahierungszwang mancher Sparkassen. Diese müssen Dir theoretisch ein Guthabenkosto einrichten (für fette Gebühren), "sofern nicht gewichtige Gründe dagegensprechen"
In der Praxis pellen auch die Spaßkassen Leute mit Schufa- Negativeintrag ab.
Die Privatbanken müssen überhaupt nichts machen.