Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Probleme DAB-Depot-Aktion


    wer hat an der Aktion bis zum 30.06. teilgenommen? Offenbar wurde diese ja verlängert.
    In den Bestimmungen stand "Das Angebot ist gültig bis 30.06.2014 (Tag der Depoteröffnung). Als Tag der Depoteröffnung gilt der Tag, an dem die Eröffnungsunterlagen korrekt ausgefüllt und vollständig bei der DAB Bank vorliegen und die Legitimation des Kunden erfolgt ist."
    Der Online-Antrag wurde am 26.06. ausgefüllt; Postident am 27.06. vorgenommen. Am Montag, den 30.06. lagen die Unterlagen also bei der Bank vor und die Bedingungen für die Aktion sollten erfüllt sein.
    Die Bank sagt aber jetzt, das Konto wurde erst am 02.07. eröffnet und daher gelte die Sonderverzinsung vom 01.10. bis 31.03. (anstatt vom 01.07. bis 31.12.). Im Eröffnungsschreiben stand das zwar - das wurde aber nicht wahrgenommen.


    Zitat "Entscheidend für den Zeitraum der Sonderverzinsung ist immer der Tag der Kontoeröffnung. Da Ihre Kontoeröffnung am 02.07.2014, also im dritten Quartal 2014, erfolgte, erhalten Sie die Sonderverzinsung ab 01.10.2014. " In den Aktionsbedingungen ist aber nicht die Rede vom "Tag der Kontoeröffnung", so dass die Bank gegen Ihre eigenen Bestimmungen verstösst.


    Hat noch wer die gleichen Erfahrungen gemacht?


    Sind ggf. verstrichene Fristen ein Problem (kein Widerspruch gegen Kontoeröffnungsbestätigung und Kontoabschluss Quartal 3 eingelegt)?

  • tobor
    Da die Zinsen inzwischen weiter gefallen sind, würde ich mich eigentlich freuen, dass Du den hohen Zins bis ins nächste Frühjahr bekommst.
    -> Ich würde mich freuen und nicht beschweren, da es ein finanzieller Vorteil ist ...

  • Zitat

    Original geschrieben von demichve
      tobor
    Da die Zinsen inzwischen weiter gefallen sind, würde ich mich eigentlich freuen, dass Du den hohen Zins bis ins nächste Frühjahr bekommst.
    -> Ich würde mich freuen und nicht beschweren, da es ein finanzieller Vorteil ist ...


    es ist ja nur zeitlich verschoben. Der Zinssatz für den Zeitraum Juli bis September ist dafür schlecht. Normalerweise wären TG und Depot zum Jahresende abgezogen worden (z.B. zu Cortal), um an der nächsten Aktion teilzunehmen.

  • Re: Probleme DAB-Depot-Aktion


    Zitat

    Original geschrieben von tobor
    wer hat an der Aktion bis zum 30.06. teilgenommen? Offenbar wurde diese ja verlängert.
    In den Bestimmungen stand "Das Angebot ist gültig bis 30.06.2014 (Tag der Depoteröffnung). Als Tag der Depoteröffnung gilt der Tag, an dem die Eröffnungsunterlagen korrekt ausgefüllt und vollständig bei der DAB Bank vorliegen und die Legitimation des Kunden erfolgt ist."
    Der Online-Antrag wurde am 26.06. ausgefüllt; Postident am 27.06. vorgenommen. Am Montag, den 30.06. lagen die Unterlagen also bei der Bank vor und die Bedingungen für die Aktion sollten erfüllt sein.
    Die Bank sagt aber jetzt, das Konto wurde erst am 02.07. eröffnet und daher gelte die Sonderverzinsung vom 01.10. bis 31.03. (anstatt vom 01.07. bis 31.12.). Im Eröffnungsschreiben stand das zwar - das wurde aber nicht wahrgenommen.


    Woher willst Du wissen, daß Deine Unterlagen incl. PostIdent der DAB schon am 30.06. vorlagen?
    Man kann es vermuten, aber woher willst Du das wissen?
    Warum timst Du die Aktion so knapp, wenn es Dir auf die Zinsen für's dritte und vierte Quartal ankommt?
    Warum überliest Du dann auch die Daten in der Kontoeröffnungsbestätigung und im Quartals-Kontoauszug - und versuchst, jetzt der DAB die "Schuld" in die Schuhe zu schieben?


    Ich würde daher folgendes empfehlen:
    Sich kurz über die eigenen Fehler ärgern, Mund abputzen - und damit auch gut sein lassen.
    Ist ja auch nicht so, daß Du für die DAB ein überaus wertvoller Kunde bist...

  • es handelt sich nicht um mein Depot.
    Trotzdem gibt es eine Diskrepanz zwischen den Bedingungungen, wie sie zur Eröffnung formuliert wurden und den Bedingungen, die die DAB jetzt nennt.

  • Was kannst Du denn machen?


    a) Mit der Bank reden


    --> Wahrscheinlich nicht von Erfolg gekrönt. Das hast Du ja anscheinend auch schon gemacht


    b) An den Ombudsmann wenden


    --> Kann durchaus zu Erfolg führen. Ich habe das auch schon mal erfolgreich gemacht: Vor Jahren habe ich mir mal eine Depotübertragprämie von 50€ bei der 1822direkt erstritten. War damals allerdings eine Ombudsfrau :) Ist aber die Frage, ob es den Aufwand wert ist.


    c) Wie geschrieben: runter schlucken und die Zinsen vom Quartal später mitnehmen.


    --> Consors machst Du dann halt mit anderem Geld und einem Geldmarktfondskauf, den Du ja nach dem Übertrag gleich wieder verkaufen kannst, wenn ich die Bedingungen recht in Erinnerung habe (habe die neuen nicht nachgelesen, bisher).


    Mehr Optionen fallen mir nicht ein. Was sollen die Leute hier Dir denn sagen?

  • "Was sollen die Leute hier Dir denn sagen?"


    s.o.
    "Hat noch wer die gleichen Erfahrungen gemacht?"
    " Sind ggf. verstrichene Fristen ein Problem (kein Widerspruch gegen Kontoeröffnungsbestätigung und Kontoabschluss Quartal 3 eingelegt)?"


    Die Überlegung ist halt entweder Frist setzen und dann an Ombudsmann oder auf sich beruhen lassen.
    Wenn die Bank argumentiert, aufgrund des Nichtwiderspruchs zum Quartals-Rechnungsabschluss sei dieser und der Zinssatz akzeptiert, sieht es wohl schlecht aus. Urteile, die die Praxis (stillschweigendes Anerkennen) in Frage stellen, sind mir nicht bekannt.

  • Meine Meinung: Auf sich beruhen lassen!


    Wenn man schon kurz vor knapp an Aktionen teil nimmt - kann ja immer mal passieren, wenn man keine Zeit hat oder beim ersten Versuch was schief geht - sollte man um so mehr alles sofort überprüfen und ggf. reklamieren. Da man die Sonderverzinsung ja trotzdem bekommt - ein Quartal später - ist der Verlust ja auch gering (eigentlich nur die mögliche Zinsdifferenz der beiden Aktionszeiträume - falls es da eine gibt).


    Ich war auch mal mit einer Steueroptimierung am Jahresende wegen eines Fehlers beim ersten, früheren Versuch so knapp dran, dass ich mich mit dem Finanzamt ein halbes Jahr streiten musste, zu welchem Jahr die Transaktion steuerlich gezählt hat. Ging damals um reichlich 800€ und ich wäre im Notfall auch vor Gericht gezogen. Aber das FA hat dann doch noch eingelenkt. :)


    Will sagen: Ich denke man sollte schon seine "Rechte" durchsetzen; man sollte aber auch Aufwand und Erfolgsaussichten dem erlittenen Nachteil gegenüber stellen. Das würde ich mir nach Deinen Schilderungen doch stark überlegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von tobor
    "Hat noch wer die gleichen Erfahrungen gemacht?"
    " Sind ggf. verstrichene Fristen ein Problem (kein Widerspruch gegen Kontoeröffnungsbestätigung und Kontoabschluss Quartal 3 eingelegt)?"


    Ja, ich habe zumindest ähnliche Erfahrungen im Rahmen einer DAB-Depotneukundenaktion gemacht (wobei es nicht um einen TG-Sonderzinssatz, sondern eine Depotübertragungsprämie ging). Die DAB stellte sich auch damals auf den Standpunkt, entscheidend sei der Tag der Kontoeröffnung und nicht der Tag des Postidents. Ich habe es auf sich beruhen lassen und bin - nach einem kurzen Mail-Pingpong - nicht dagegen vorgegangen.


    In Deinem Fall sehe ich keine Chancen, sofern die DAB nicht 'aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht' einlenkt, wenn Dir (a) im Eröffnungsschreiben der Zeitraum 1.10.-31.03. ordnungsgemäß mitgeteilt wurde und (b) im Kontoabschluss des 3. Quartals die niedrige TG-Verzinsung für das 3. Quartal erkennbar war und Du weder auf (a) noch (b) reagiert hast und erst jetzt reklamierst. Da wird Dir auch kein Ombudsmann helfen.

  • gegen ein klein wenig Streiterei habe ich nichts einzuwenden - aber die eigene Position sollte halt rechtlich sicher sein.
    Das sehe ich in dem Fall nicht ganz.
    Es geht halt nicht nur um ein Depot/eine Person.


    Erinnert mich an 2008 - vor Einführung der Abgeltungssteuer. Plan lag genau vor, aber die Bank schaffte es nicht innerhalb von 3 Wochen das Depot zu eröffnen. Zugangsdaten kamen am 31.12.



    Edit: Danke, Louvain für Deine Einschätzung. Also bei der DAB aufpassen und Pufferzeit einplanen.

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