ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
M.E. bezieht sich die Haltefrist nur auf das Depot, nicht auf dessen zwischenzeitlichen Wert. In ca. einem halben Jahr wissen wir, wer Recht hat.
Ich stimme zu. Es heißt wörtlich: Bemessungsgrundlage für die Prämienhöhe ist das ursprünglich übertragene Depotvolumen am Tage des Wertpapiereingangs.
Zumindest solange der Wert noch über 5000 liegt sollten Kursschwankungen alleine eindeutig keine Rolle spielen.
Eine Frage war schon in der letzten Aktion nicht ganz klar. Kann der ursprüngliche Depotbestand auch durch z.B. Verkauf auf bis 5000 reduziert werden oder müssen alle WP gehalten werden? Ist die obige Formulierung somit nur relevant für Kursverluste oder gilt das gleiche auch Verkauf/Wegübertrag/Fälligkeit von Teilen der übertragenen WP?
Haltefrist sind 6 Monate. Auszahlungszeitpunkt ist aber erst das entsprechende Monatsende. Das war auch in der letzten Aktion so.
Nun heißt es aber "zum Zeitpunkt der Auszahlung noch bestehen". Würde das nicht bedeuten dass mit einem vollständigen Verkauf tatsächlich länger als 6 Monate gewartet werden muss?