Ist es bei congstar üblich, dass man nach dem Setzen des Opt-In keinen Tarifwechsel mehr durchführen kann (bei einem Postpaid-Vertrag)? Ich habe später dann doch keine Portierung in die Wege geleitet. Bei meinem zweiten Vertrag (Prepaid) kann ich jedoch noch einen Tarifwechsel vornehmen. Bin also nicht komplett gesperrt.
Congstar Prepaid Thread
-
-
-
Es ist doch ziemlich klar, dass diese Sperre genau das ist, was sie in ihren (kürzlich leicht veränderten) Datenschutzhinweisen als »Non Compliance List« bezeichnen, und damit vollste Absicht:
Alles anzeigenWir verarbeiten deine Daten nach den Regeln der europäischen und der deutschen Datenschutzgesetze (die im Folgenden genannten Vorschriften sind solche der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO), d.h. nur, soweit und solange
[...]
die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) von uns oder Dritten erforderlich ist, z.B. in folgenden Fällen:
[...]
Entscheidung über die Aufnahme oder Änderung von Geschäftsbeziehungen sowie zur Verhinderung von Vertragsschlüssen. Die congstar führt zur Verhinderung von Vertragsabschlüssen jeglicher Art eine Non Compliance List. Zweck ist es sicherzustellen, dass mit Personen, zu denen eine negative Vertragshistorie vorliegt, keine Vertragsabschlüsse möglich sind. In regelmäßigen Abständen werden diese Einträge überprüft.
Der Verarbeitung auf Grundlage des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) kannst du jederzeit widersprechen, siehe unter: „Welche Rechte habe ich?“.
Der genannte Widerspruch (nach Art. 21 DSGVO) ist nicht so viel wert, weil man da erläutern muss, dass man davon stärker betroffen ist als eine Durchschnittsperson und es deshalb unzumutbar ist. Bei einer Ablehnung müssen sie aber zumindest erläutern, warum ihre Interessen trotzdem Vorrang haben.
Der Punkt ist normalerweise eher, dass von vornherein kein »berechtigtes Interesse« vorliegt oder zumindest nach gewisser Zeit nachrangig geworden ist. In dem Fall ist die Verarbeitung der Daten unrechtmäßig und man kann insbesondere deren Löschung verlangen.
Bei Bestandskunden ist das natürlich schwieriger. Sie dürfen zwar auch nicht ohne Weiteres die Daten für diese Liste zweckentfremden, aber zumindest können sie dann einfach kündigen. Im Fall von speziellen Diskriminierungen oder bei unlauterem Wettbewerb zwar auch nicht unbedingt zulässig, aber praktisch wird man da wenig Chancen haben.
Eine gewisse Sensibilität haben sie da wohl schon; ich hab ja auf eine einfache DSGVO-Anfrage gleich einen Brief per Einschreiben gekriegt. Für solche Sachen wär datenschutz@congstar.de zuständig. Die Datenschutzbeauftragte ist übrigens gegenüber der letzten mir bekannten Version auch neu.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!