Congstar Prepaid Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von pepe1230
    Na, vielleicht kamen die Vorwarnungen ja per SMS.


    Gruß pepe1230




    Ein Kündigung wird eigentlich nur durch Zugang derselben wirksam. Bei meinen Karten ist es zu einem Zugang der Kündigung per SMS nicht gekommen, da die Karten nicht im Handy waren. DIe SMS sind auf deren Server verreckt. Eigentlich sind die Kündigungen nicht wirksam.

  • Zitat

    Original geschrieben von echter-elch
    Ein Kündigung wird eigentlich nur durch Zugang derselben wirksam. Bei meinen Karten ist es zu einem Zugang der Kündigung per SMS nicht gekommen, da die Karten nicht im Handy waren. DIe SMS sind auf deren Server verreckt. Eigentlich sind die Kündigungen nicht wirksam.


    Interessante These, solche Gedanken kamen mir auch schonmal. :top:


    Habe dann aber nachgelesen, dass z.B. ein Übergabeeinschreiben wirklich nur dann als zugestellt gilt, wenn es an den Empfänger übergeben wurde. Anders ist es aber bei normaler Post oder beim Einwurfeinschreiben - die gelten als zugestellt, wenn sie in den "Machtbereich des Empfängers", also in seinen Briefkasten, gelangt sind - unabhängig davon, ob er sie dort abholt oder nicht.
    Den Versand der Kündigungs-SMS kann congstar wahrscheinlich nachweisen, ob auch der Nachweis der Zustellung beim Empfänger erfolgen kann weiß ich aber nicht.

  • Ich glaube kaum, dass der Server mein Machtbereich ist. Ich kann "hinterlegte" SMS nicht abrufen. Entweder bekomme ich sie automatisch, wenn ich das Gerät anschalte (mehr oder minder zuverlässig, sofort), oder gar nicht, da das Handy länger aus ist (z.B. Urlaub, Schublade usw.). Ich habe also keine SMS-Box, in die man etwas hereinpacken kann und ich es irgendwann abhole. Ich bin ja sonst gezwungen - auch im Ausland - regelmässig in kurzen Abständen mein Handy anzuschalten (her eher die Karte einzulegen).

  • Zitat

    Original geschrieben von echter-elch
    Ich glaube kaum, dass der Server mein Machtbereich ist. Ich kann "hinterlegte" SMS nicht abrufen.


    Wenn das so ist, dann wäre Kündigung per SMS ja generell fragwürdig, selbst wenn es die AGB explizit vorsehen.


    Bin mir dennoch nicht sicher, ob das Argument zieht: wenn ich vorgebe (und nachweisen kann), wochenlang meinen Briefkasten nicht zu leeren, kann ich dann den wirksamen Zugang von Einwurfeinschreiben-Kündigungen bestreiten?

  • Es ist Dein Briefkasten, also Dein Problem, ob Du ihn leerst. Der Brief ist in Deinem "Machtbereich". Bei einer SMS, die auf einem Server ruht, der Dir nicht gehört, kann man aber nicht von Deinem "Machtbereich" sprechen.

  • okay, dann sollte wrywindfall oder jemand in der gleichen Lage mal den wirksamen Zugang der Kündigung anfechten und sehen was passiert.


    Edit: du bist offensichtlich in der gleichen Lage, Elch...


    In meinem Fall geht es nicht mehr, weil ich die Kündigung bestätigt und Auszahlung des Restguthabens verlangt habe.

  • Mir wurde auch gekündigt. Per SMS. Na gut, wenn die das so wollen. Karte wurde benutzt, nur halt noch nicht aufgeladen. Hin und wieder eine SMS oder kurz tel. Dauert schon, bis die 15 € alle sind. Nun sind sie es.... und tschüß Congstar.

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