Klarmobil-Starterset mit €40 SG + iPod für €1,-

  • Zitat

    Original geschrieben von naddel81
    24 stundenfrist läuft.


    mein anwalt sitzt schon da und wetzt die messer!


    Lol wie lächerlich.


    Was soll der denn innerhalb von 24 Stunden schaffen?


    Ich bin ja kein Jurist, aber wenn man Fristen setzt dann sollten die auch in einem realistischen Zeitraum liegen!


    Dein Anwalt freut sich eher über das Geld, was du zu ihm trägst!


    Es bringt doch alles sowieso nichts. Wenn der kein Geld bekommt meldet er halt Privatinsolvenz an und wir kriegen alle nichts. Da könnt ihr klagen so viel ihr wollt.


    Ich fänds eher sinnvoller, hier ne Interessengemeinschaft zu bilden und einen Sprecher zu wählen, der Kontakt mit ihm aufnimmt. Aber in nem vernünftigen Ton!



    EDIT: das mit dem Verpascken usw habe ich aufgeführt, nicht der Verkäufer!

  • Versteift euch nicht so sehr auf die iPods :) Eine Überweisung dürfte im Idealfall am gleichen Tag gebucht sein. Irgend jemand wird schon bei der gleichen "Bankgruppe" sein. Ansonsten ist wohl spätestens nach 2-3 Banktagen mit den ersten Buchungen zu rechnen - meint ihr nicht? Immerhin sollte die Rücküberweisung vor dem iPod-Versand erfolgen. Wenn am Samstag damit gestartet wurde, müsste sich ja spätestens heute Abend jemand melden.



    Zitat

    Original geschrieben von jepp94
    Es bringt doch alles sowieso nichts. Wenn der kein Geld bekommt meldet er halt Privatinsolvenz an und wir kriegen alle nichts. Da könnt ihr klagen so viel ihr wollt.


    Bei gewerbsmäßigem Verkauf? Das kann ich mir schlecht vorstellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von jepp94
    Es bringt doch alles sowieso nichts. Wenn der kein Geld bekommt meldet er halt Privatinsolvenz an und wir kriegen alle nichts. Da könnt ihr klagen so viel ihr wollt.

    Und als Geschenkkorb oben drauf gibts in dieser Größenordnung dann noch eine Vorstrafe wegen Betruges. :) Da ist die Freude sicher groß.


    Ich weiß nicht, ob er die Eier hat, es darauf hinauslaufen zu lassen.

  • Bei ner GmbH in Gründung oder so giubts noichts, wenn nichts da ist. Ich bin aber kein Juraexperte und gehe immer noch davon aus, dass die Dinger bald kommen!


    Was hat er denn in der Infomail geschrieben?


    Ich lese da nicht raus, dass erst das Geld überwiesen wird und dann die iPods kommen:


    "Wir beginnen morgen (4.1.08) mit dem iPod-Versand und den Rückerstattungen in vollem Umfang, d.h. Sie erhalten entweder die im eBay-Angebot festgesetzte Prämie (z.B. Einmalkostenerstattung + iPod) oder eben die mit uns individuell vereinbarten Konditionen."
    #


    EDIT:


    Betrug setzt Vorsatz vorraus. Und das wirste ihm nicht nachweisen können. Er ist davon ausgegangen, das Gewld von Klarmobil zu bekommen! Übrigens muss man Betrug nicht anzeigen. Dem wird alleine nachgegangen...

  • Zitat

    Original geschrieben von jepp94
    Bei ner GmbH in Gründung oder so giubts noichts, wenn nichts da ist.

    Oh oh oh, wärst du auf einer Eisfläche, wärst du soeben eingebrochen und ersoffen.


    Eine GmbH i.G. ist nichts weiter als eine GbR oder eine Einzelunternehmung - mit Vollhaftung. Und selbst bei einer vollwertigen GmbH, wovon hier ja eigentlich überhaupt nicht die Rede ist, ist der Geschäftsführer in so einem Fall höchstpersönlich strafrechtlich dran.


    Zitat

    Ich bin aber kein Juraexperte

    Glückwunsch. Merkt man sofort. :D



    Zitat

    EDIT:
    Betrug setzt Vorsatz vorraus. Und das wirste ihm nicht nachweisen können. Er ist davon ausgegangen, das Gewld von Klarmobil zu bekommen! Übrigens muss man Betrug nicht anzeigen. Dem wird alleine nachgegangen...

    Ich? Dafür gibt es StAe, die u.a. ich mit meinen Steuergeldern bezahle. ;) Die machen das.
    Und dass er klar gegen die Affiliate-Regelungen verstoßen hat, ist ja ein offenes Geheimnis. Das war ihm vorher bewusst und anderen auch, es wurde ihm auch mehrfach mitgeteilt. Was ihn allerdings nicht von weiteren Angeboten abhielt. Wird schwer daraus keinen Vorsatz zu konstruieren.


    Nur weil es ein Offizialdelikt ist, heißt das noch lange nicht, dass man nicht anzeigen muss. Ohne Wissen wird kein StA der Welt aktiv, Bescheid sagen sollte man also durchaus. Und je mehr dies tun, desto interessanter wird die Sache.
    Nur einen Strafantrag braucht man nicht zu stellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von jepp94
    Was hat er denn in der Infomail geschrieben?


    Ich lese da nicht raus, dass erst das Geld überwiesen wird und dann die iPods kommen:


    "Wir beginnen morgen (4.1.08) mit dem iPod-Versand und den Rückerstattungen in vollem Umfang, d.h. Sie erhalten entweder die im eBay-Angebot festgesetzte Prämie (z.B. Einmalkostenerstattung + iPod) oder eben die mit uns individuell vereinbarten Konditionen."


    Stand in der Auktionsendmail, sowie in den Mails danach oder es kam als Antwort auf persönliche Anfragen. In der letzten Mail hat er explizit zur Reihenfolge nichts mehr genannt.

  • Man kann sich ja streiten, wer wann etwas bei ebay melden will, aber ganz ehrlich: das ist jedem selbst überlassen! Wir haben nicht als Gruppe eingekauft, sondern jeder einzeln. Der Eine kann auch 1 Jahr warten, der andere setzt die Frist bei 3 Monaten. Wie jeder den Fall bewertet, soll niemanden vorgeschrieben werden (und auch eine Diskussion ist sinnlos).
    Und ich denke auch, dass es nicht zu unrecht ist, wenn die Unstimmigkeiten gemeldet werden, denn


    1) Frist läuft in 2 Tagen ab
    2) bis jetzt noch keine Geldeingänge unter den Hunderten von TT-Usern zu verzeichnen, die das Angebot wahrgenommen haben! (Zudem muss er zunächst kein tausende Ipods schicken, sondern 100 Stück! Wer es schafft tausende Karten zu verkaufen, der schafft es auch 100 Sachen zu verpacken. 1 Woche sind ja schon vorbei.)

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von sour.onion
    Oh oh oh, wärst du auf einer Eisfläche, wärst du soeben eingebrochen und ersoffen.


    Eine GmbH i.G. ist nichts weiter als eine GbR oder eine Einzelunternehmung - mit Vollhaftung. Und selbst bei einer vollwertigen GmbH, wovon hier ja eigentlich überhaupt nicht die Rede ist, ist der Geschäftsführer in so einem Fall höchstpersönlich strafrechtlich dran.


    Glückwunsch. Merkt man sofort. :D


    Beim Neuwagenkauf wurde mir von nem Juristen ausdrücklich dazu geraten, einer GmbH in Gründung gar keine Anzahlung zu geben. Das wäre viel zu heikel.


    Was hast du von nem Anspruch ngegen den Geschäftsführer, wenn der eben pleite ist? Wer soll dann zahlen?

  • Zitat

    Original geschrieben von jepp94
    Beim Neuwagenkauf wurde mir von nem Juristen ausdrücklich dazu geraten, einer GmbH in Gründung gar keine Anzahlung zu geben. Das wäre viel zu heikel.

    Heikel ist es u.U. schon, aber eher nicht aus Haftungsgründen.


    Spielt hier aber ohnehin keine Rolle, da weit und breit weder von einer GmbH noch von einer GmbH i.G. etwas zu sehen ist.


    Zitat

    Was hast du von nem Anspruch ngegen den Geschäftsführer, wenn der eben pleite ist? Wer soll dann zahlen?

    Ein Vollstreckungstitel verjährt nicht so schnell, da hilft auch eine Privatinsolvenz nicht immer weiter. :)


    Mal davon abgesehen, dass Zivil- und Strafrecht völlig voneinander getrennt sind. Auch oder gerade dann, wenn ein Betrüger Schaden nicht wieder gut macht, wird er verurteilt. Dem Staatsanwalt ist das also völlig egal, ob er nun pleite ist oder nicht. Notfalls gibts eben eine gratis Unterkunft auf Staatskosten. ;)



    Mein EDIT hast du übersehen.

  • Es ist doch egal, wann das verjährt. Wenn 1000 Leute nen Anspruch gn jmd haben wird der dadurch wohl kaum motiviert, Geld zu verdienen.


    Mir ist diese ganze Juradiskussion aber eigentlich auch egal, weil ich denke/hoffe, dass wir eh nicht soweit gehen müssen.


    Mich verwundert hier eher diese gereizte Stimmung...

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