Hallo,
hatte Ware bei der Firma xxxx bestellt. Am 18.10.2007 habe ich von meinem Widerruf Gebrauch gemacht, und die Ware zurück gesendet. Nach mehreren Schreiben bekam ich die Antwort "Hallo, der Betrag wird Ihnen schnellstmöglich gut geschrieben, wir bitten allerdings um etwas Geduld, da wir zur Zeit überlastet sind.Wir bitten um Ihr Verständnis." Das war am 9.11.2007. Darauf hin habe ich ein Einschreiben mit Fristsetzung bis zum 23.11.2007 geschrieben, natürlich kein Zahlungseingang. Wie ist der nächste rechtliche schritt?
sat Händler unseriös! Was nun?!
-
-
-
Da hier der Eingang schon bestätigt wurde:
Anwalt oder selbst einen gerichtl. Mahnbescheid (http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren) bei Gericht beantragen (ist natürlich billiger, um die 30,-). -
wie läuft das mit dem gerichtlichen Mahnbescheid? Kannst Du mir darüber genauere Auskunft geben?
-
Sorry, wenn ich das falsch sehe;
Aber:
Wenn dir der Verkäufer doch schon schreibt, dass er momentan überlastet ist, dann kann man sich doch noch ein Bisschen gedulden?MfG
-
Ich kann nur auf Google und Wikipedia verweisen.
Ist aber kein Akt. Am besten Mal beim Amtsgericht nachfragen.Ich würde aber vorher noch ein Einschreiben mit Rückschein mit Fristsetzung (1 Woche müßte für eine Überweisung reichen, die kann man auch bei Überlastung in 2 Minuten schreiben kann) und der Drohung zum Anwalt zu gehen, an den Schludner abschicken. Wenn das schon passiert ist, dann Mahnbescheid.
-
Zitat
Original geschrieben von delvos
Ich kann nur auf Google und Wikipedia verweisen.
Ist aber kein Akt. Am besten Mal beim Amtsgericht nachfragen.Ich würde aber vorher noch ein Einschreiben mit Rückschein mit Fristsetzung (1 Woche müßte für eine Überweisung reichen, die kann man auch bei Überlastung in 2 Minuten schreiben) und der Drohung zum Anwalt zu gehen, an den Schludner abschicken. Wenn das schon passiert ist, dann Mahnbescheid.
Fristsetzung per Einschreiben am 17.11.2007 gestellt. Frist war bis zum 23.11.2007. Was passiert wenn ich jetzt ein Mahnverfahren einleiten sollte, und mir das Geld in den nächsten Tagen gutgeschrieben werden sollte, was ich aber nicht glaube.
hecke
warte seit dem 18.10.2007! Was denkst Du wie lange ich noch warten sollte? -
Dann kannst Du das Mahnverfahren auch jederzeit wieder abblasen...
-
Wer trägt dann die Kosten?
-
Im dem Fall Du selbst.
-
Bitte? Wenn der Schuldner sich in Verzug befindet, sind die Kosten des Mahnverfahrens für den Gläubiger als Verzugsschaden von dem Schuldner zu ersetzen, unabhängig davon ob der Schuldner nach Beantragung des Mahnverfahrens gezahlt hat oder nicht.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!