Rechnung nicht bezahlt, 15 euro Bearbeitungsgebühr...

  • Weeeeheee es kommt mir hier einer mit Lehrgeld :P


    Ganz einfache Sache. Ich habe keinen dicken Dispo, brauch ich auch nicht denn ich habe eigentlich keine Schulden oder sonstiges.


    Letzte Woche war es dann halt so, das mein Arbeitsgeber um einen Tag später Gehalt gezahlt hat als sonst. Base wiederrum war einen Tag früher dran. Das Ende vom Lied ist nun das Base die Kohle nicht abziehen konnte und mir jetzt doch knallharte 15 Euro Bearbeitungsgebühr aufbrummen will. Dürfen die das? Ich hab ja nichtmal ne Mahnung bekommen, geschweige denn war das Konto einen Tag später gedeckt. Karte gesperrt wurde auch nicht. Habe ja immer pünktlich gezahlt.


    Selbstverständlich ist sofort die Überweisung an Base raus, aber mich interessiert einfach ob ich mir die 15 Euro tatsächlich gefallen lassen muss...


    Ich mein ich muss mir ja schon die miese Netzqualität, Verbindungsabbrüche und verspätete SMS gefallen lassen, aber die 15 Euro jetzt auch noch?


    Habe auch mit der Hotline telefoniert. Eine etwas verunsicherte nette Dame (wirklch nett) sagte das habe --> wohl <-- alles seine richtigkeit.


    Mein Wunsch doch bitte den Teamleiter an die Leitung zu bekommen wurde mir verwehrt... nuja ihr seit die Experten, vielleicht habt ihr einen Rat.


    MfG


    PS: Das ist hier kein rumjammer Thread oder so, ist auch dumm gelaufen von mir und ich bin daraus jetzt schlauer geworden aber, in der heutigen Zeit wird man ja fast überall mal übers Ohr gehauen wo man denkt man muss es sich gefallen lassen was aber garnicht wahr ist. Deshalb interessiert es mich ob die ohne Mahnbeschied oder sonstiges direkt 15 Euro Bearbeitungsgebühr nehmen können. Ja nichtmal Kulanz wurde angeboten... pf

  • Laut der Gebührentabelle, die Du sicherlich durchgelesen hast aber auf jeden Fall aktzeptiert hast, ist es rechtens. Du kannst nett und freundlich nen Brief schreiben, dass Du immer pünktlich gezahlt hast etc. und auf Kulanz hoffen.


    Wenn ePlus allerdings einen Tag früher als auf der Rechnung steht abbucht, dann stehst auf der besseren Seite und kannst es reklamieren.


    Hat bei mir bei Vodafone gewirkt. Ich hatte ne Kulanz-Gutschrift bekommen.

  • Die pauschale Gebühr ist vollkommen überzogen und juristisch unhaltbar. Der tatsächliche Schaden, den E-Plus in Rechnung stellen könnte, tendiert gegen null. Insofern sind solche Pauschalstrafen eigentlich unwirksam - in ähnlichen Fällen vom BGH bereits gesegnet.


    Die Frage ist nur, ob du das wirklich mit E-Plus ausfechten willst. Oder ob du es hinnimmst. :p

  • ich durfte mich auch schon einmal über die um 15euro erhöhte rechnung freuen.. in meinen augen wirklich eine frechheit, pass so gar nicht in mein bild von eplus.

    Ich bin ein Regenwurm mit toupierten Haaren und trinke ein riesengroßes Stück Holz. Auf Wiedersehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von borusch



    Die Frage ist nur, ob du das wirklich mit E-Plus ausfechten willst. Oder ob du es hinnimmst. :p


    naja auszufechten gibts da nicht viel. ich bin ein tropfen auf dem heißen stein wenn ich da den lauten mache ist doch klar, aber um einen kleinen brief mit einer sachlich erläuterten meinungsäußerung werden die nicht rum kommen. die 55 cent sind es mir wert.


    und wenn ich dann doch auf kulanz die 15 euro spare, habe ich für meinen teil ja schon etwas erreicht.


    wie gesagt, bin ja nicht auf dem kopf gefallen und im prinzip ist es ja auch meine schuld, aber überzogen ist sowas meiner meinung nach trotzdem.


    Ich persönlich sehne mich nach dem 21.6.2008 und freue mich dann wieder auf Netzqualität, Redefreiheit ohne Gesprächsabbrüche, SMS ohne Verzögerung und einen stressfreien Empfang, ohne Base. dann hab ich alles hinter mir.

  • Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Der tatsächliche Schaden, den E-Plus in Rechnung stellen könnte, tendiert gegen null.


    Soviel ich weiß, berechnet die kontoführende Bank des Kontos, von dem abgebucht werden sollte sowie die Bank des Empfängerkontos eine saftige Gebühr für die Rücklastschrift - und zwar demjenigen, der abbuchen wollte. In diesem Fall also E-Plus.


    Und besagtes BGH-Urteil bezog sich übrigens darauf, dass Rücklastschriftentgelte nur dem Kontoinhaber, dessen Konto belastet werden sollte, von der Bank nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen - dem Abbucher hingegen schon. Und der holt sich das Geld natürlich beim Verursacher wieder.


    Steht übrigens auch alles so bei Wikipedia (klickst Du hier):


    Zitat

    Bankentgelte für Lastschriftrückgaben dürfen aufgrund verschiedener Urteile des Bundesgerichtshofs von der Zahlstelle vom Zahlungspflichtigen nicht verlangt werden[1]. Entgelte für den Einreicher der Lastschrift sind dagegen zulässig. Dieser kann die ihm entstandenen Aufwendungen und Auslagen gegenüber dem Lastschriftschuldner als Schadenersatz geltend machen.

  • Eine Rücklastschrift kostet lediglich 3 Euro und wird von der Bank berechnet, bei der die Lastschrift eingereicht wurde.
    In diesem Fall ist die Bearbeitungsgebühr wohl wirklich eine "Bearbeitungsgebühr" für den Aufwand, der eine nicht bezahlte Rechnung auslöst. Entsprechend sind die Kosten dann auch rechtens.
    Auf Kulanz kann man natürlich hoffen, aber ob sich der Aufwand dann auszahlt ist ne andere Sache.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Eine Rücklastschrift kostet lediglich 3 Euro und wird von der Bank berechnet, bei der die Lastschrift eingereicht wurde.


    Das ist so Blödsinn. Es ist, wie es Andreas schon schrieb. Bitte vorher informieren.


    Gruß Marco

  • ...oder auf Rechnung umstellen - kostet aber 1,50 Euro.


    Wegen den 15 Euro... stellt dir mal vor, 100.000 Kunden zahlen nicht - weswegen auch immer... und das Geld geht zurück. Alle überweist zwar schön, aber irgendwer muss - wenn allein bei 10% der kunden die Angaben nicht richtig im Verwendungszweck eingetragen werde - z.B. auch noch nachschauen auf welches Kundenkonto das Geld geht etc. Ich kenn den Aufwand, welcher dahinter steckt. Aus dem Grund die "Strafgebühr".

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
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  • Bei T-Mobile beläuft sich die Rücklastschriftgebühr auf 7,64€.
    Ich kann mir nicht vorstellen das diese Gebühr von den Banken höher ist als diese 7,64€, sonst würde TMO ja das auf den Kunden abwälzen.
    Von daher sind die 15€ schon "hart".
    Aber hey, bei anderen Providern sind es 30€ bearbeitungsgebühr :D


    Auf überweisung stellen kostet monatlich 1.50€?? o_O

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