Du darfst Schokolade "zum persönlichen Ge- und Verbrauch" mitführen. Das definiert zwar nicht konkret wieviele Tafeln Schokolade du dabei haben darfst, aber wenn es nicht deutlich mehr ist als man nach normalem Menschenverstand üblicherweise so vernascht, sollte es kein Problem geben.
FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen
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Danke für deine Antwort, Printus.
Aber ich werde die Schokolade nicht von der Schweiz nach Deutschland mitführen, sondern zusenden lassen. Wie ist die Regelung hier?
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Hallo zusammen,
ich habe mir vor ein paar Tagen bei Dealextreme Ware bestellt. Heute flattert ein mehr als total verkopiertes Schreiben in meinem Briefkasten das ich mich beim Zoll melden soll. Ich habe vier Silicon Umhüllungen für meine PS3 Controller bestellt. Warenwert liegt bei ca. 14$
Was will der Zoll von mir? Ich bin unter der Freigrenze und habe nix illegales bestellt. Kommen die jetzt und sagen beim Kaufhof kostet so ein Schoner 12€ pro Stück und ich muss nach zahlen?
Achja muss ich besonderen Schikanen rechnen, wenn ich den Zoll auf das Augenkrebs verursachende Formular aufmerksam mache? Ich mein der Zoll ist doch eine staatl. Behöre die müssen doch ordentliche Formulare haben. So eine schlimme Kopie habe ich das letzte mal vor 10 Jahren in der Schule gesehen!
Der Anruf morgen Vormittag wird Klarheit bringen, bin nur gerade etwas irritiert weil ich bei diesem Päckchen kein Zoll erwartet hätte. Achja das Päckchen ist als "Gift-Geschenk" deklariert.
Danke und Grüße
Hocksley -
Zitat
Original geschrieben von Hocksley
Warenwert liegt bei ca. 14$Zusammen oder pro Stück? Wenn das der Stückpreis ist liegst du nämlich über der Freigrenze - die ist 22 EUR.
ZitatOriginal geschrieben von Hocksley
Silicon Umhüllungen für meine PS3 Controller bestelltMöglichkeit 1: Man hat nicht verstanden um was es sich dabei handelt - jetzt musst du antanzen um das aufzuklären.
ZitatOriginal geschrieben von Hocksley
Achja das Päckchen ist als "Gift-Geschenk" deklariertMöglichkeit 2: Geschenk - von einer Firma versendet? Nein, sowas gibt es beim Zoll nicht. Geschenke heißen offiziell "Kleinsendung von privat an privat" und zu den Vorraussetzungen für eine Abfertigung als Geschenk gehört zwingend dass weder der Absender noch der Empfänger gewerblich sind. Wenn also als Absender eine Firma genannt ist, geht es nicht mehr als Geschenk durch. Ergo: als "gift" falsch deklariert und die Freigrenze liegt dann nicht bei 45 EUR, sondern nur bei 22 EUR.
ZitatOriginal geschrieben von Hocksley
Achja muss ich besonderen Schikanen rechnen, wenn ich den Zoll auf das Augenkrebs verursachende Formular aufmerksam mache?Kommt drauf an wie dein Gegenüber drauf ist. Du kannst die Kritik ja erst anbringen nachdem du das Paket bekommen hast...

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Zitat
Original geschrieben von conzi
Danke für deine Antwort, Printus.Aber ich werde die Schokolade nicht von der Schweiz nach Deutschland mitführen, sondern zusenden lassen. Wie ist die Regelung hier?
Hast du dir das Ursprungsposting dieses Threads durchgelesen? Dann sollten alle Fragen beantwortet sein.
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Wie ist das eigentlich mit dem Zoll, wenn man mehrere Monate in den USA gelebt hat und dann wieder zurück kommt. Gibt es da besondere (höhere) Grenzen? Ich meine mal in einer Reportage gesehen zu haben, dass da mit einer solchen Begründung Elektronikartikel und Kleidung mit Wert über dem Limit durchgewunken wurden.
Konkret geht es darum, dass mit wenig Kleidung eingereist wurde, dort mehrere Monate als Au-Pair verbracht wurden und während dessen Kleidung gekauft wurde und die nun mit nach DE soll. Wert dürfte wohl bei um die 500 EUR liegen.
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In solchen Fällen kann das persönliche Hab und Gut einfuhrabgabenfrei eingeführt werden wenn man es als Übersiedlungsgut deklariert.
Das ist allerdings an Bedingungen gebunden:
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[*]Auslandsaufenthalt war mindestens 1 Jahr lang (oder nachweisbar mindestens so lange geplant, auch wenn man doch vorher zurück kommt; beispielsweise gescheiterte Auswanderung oder vorzeitig beendetes Au pair-Jahr)
[*]Waren müssen sich seit mindestens 6 Monaten im Besitz des Übersiedelnden befinden
[*]Nachweis über eine angemietete oder gekaufte Wohnung bzw. eine Arbeitsstelle innerhalb der EU (also kein vorübergehender Besuch)
[*]Waren, die als Übersiedlungsgut eingeführt werden, bleiben 12 Monate unter zollamtlicher Überwachung, also kein Verkauf, kein Verleih, kein Verpfänden, kein Verschenken (damit nicht unter dem Deckmäntelchen "Übersiedlungsgut" Handelswaren zum Zwecke des Verkaufs eingeführt werden); der Zoll kann ins Haus kommen und prüfen.
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Schade, dann kommt das leider nicht in Frage, da es nur ca. ein halbes Jahr ist. Dennoch danke für deine Infos.
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Zitat
Original geschrieben von Printus
Hast du dir das Ursprungsposting dieses Threads durchgelesen? Dann sollten alle Fragen beantwortet sein.Für alle, die es interessiert:
Einfuhr von Schokolade ist möglich.
Allerdings muss man den Inhalt an Zucker, Saccharose und Kakao angeben, da die Einfuhrabgaben danach berechnet werden. -
Das ist übrigens mal wieder ein saugeiles Beispiel für den Brüsseler Bürokratenwahnsinn. Wen es interessiert, der darf gerne weiterlesen.
Eine stinknormale Tafel Schweizer Schokolade findet man unter der Warentarifnummer 1806 3290 000.
Um den Zollsatz zu ermitteln sieht man unten dass es immerhin schon mal eine Zollpräferenz für Schweizer Ursprungsware gibt, aber Zusatzzoll auf den Zucker - ADSZR(1) - gezahlt werden muss. Also etwas weiter oben auf "Zusatzzölle" klicken. Schon öffnet sich das nächste Fenster und man darf Milchfett, Milchprotein, Stärke/Glucose und Saccharose/Invertzucker/Isoglukose eingeben, um den Zusatzcode zu ermitteln.
Steht der fest, hat man den Betrag pro 100kg Schokolade und muss es auf das Gewicht der eingeführten Ware umrechnen. Im Falle der Schweizer Präferenzbegünstigung war's das, aber wenn die Schokolade aus einem anderen Land kommt geht die Rechnerei erst Recht los, denn "Drittlandszollsatz: 8,3% + EA(1) MAX 18,7%" wollen ja auch noch ermittelt werden - dieses hier war nur die Berechnung "AQDSZ(1)".
Man stelle sich vor, man habe 3 Tafeln Schokolade dabei, aber die anderen beiden in "Traube-Nuss" und "Zartbitter" - dann rechnet man diese ganze Sache gleich dreifach durch.
Wer weiterschmöckern möchte: klick.
Wenn man sich mit sowas auseinandersetzen muss versteht man, warum hierzulande nichts mehr gescheit funktioniert. Es gibt tatsächlich hoch bezahlte Beamte, die sich so etwas ausdenken - und in der ganzen EU andere Leute, Zöllner, die das dann umsetzen. Nicht zu vergessen die Zolldeklaranten oder Importeure, die sich damit beschäftigen (müssen). Besser nicht drüber nachdenken welches Geld unsere Volkswirtschaft aufwenden muss um diese Bürokratie und die Arbeitszeit aller Beteiligten zu finanzieren... Wir scheinen keine wirklichen Probleme mehr zu haben, wenn wir uns diesen bürokratischen Wahnwitz leisten können.
Mitunter frage ich mich welchen Planeten Gehirnakrobaten, die sowas ersinnen, eigentlich ihre Heimat nennen? Vielleicht sollten diese Leute mal ein paar Wochen lang in Krisengebiete (Hungersnot, politische Unruhen, Krieg) geschickt werden - damit sie auf den Boden der Tatsachen zurück kommen und mal wieder mit den wirklich wichtigen Dingen des Lebens konfrontiert werden, anstatt in irgendwelchen unglaublichen Galaxien fernab der Lebensrealitäten zu schweben und sich so einen unglaublichen Schwachsinn auszudenken.
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