FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Du kannst Dir daher also eine Rechnung als pdf, per Fax oder sonstwie zukommen lassen. Wenn die Zöllner der Rechnung nicht trauen werden sie eine Beschau der Ware vornehmen und notfalls den Wert schätzen. Solange Du aber mit einer Rechnung mit realistischem Wert beim Zollamt aufkreuzt ist das i.d.R. kein Problem.


    Hier wird eine Rechnung wie gesagt nur mit Zahlungsnachweis akzeptiert, denn so eine E-Mail-Rechnung ist schnell selbst geschrieben oder bearbeitet.

  • Hallo zusammen,


    meine Eltern sind momentan in der USA. Sie haben Kleidung für ungefähr 400 USD und eine Uhr für 270 USD gekauft. Die Uhr würde noch in die Freigrenze von 175€ passen. Aber bei was ist der Zoll höher, bei der Uhr oder bei Kleidung? Wie teilen sie die Ware am besten auf und was würde es insgesamt ungefähr an Zoll kosten?


    Wäre genial wenn mir jemand weiterhelfen könnte!


    MfG
    Baschdi

  • Sowohl für Bekleidung als auch für Uhren gibt es hier genügend Rechenbeispiele einfach mal den Beitrag lesen.


    Davon ab ist der Begriff "Bekleidung" viel zu allgemein um eine konkrete Aussage treffen zu können.

  • Baschdi,


    falls du nicht genau weißt was deine Eltern gekauft haben: meistens liegt der Zollsatz für Uhren bei pauschalen 80 Cent pro Stück, mehr oder weniger unabhängig vom Wert der Uhr. Bekleidung wird meistens mit 12% vom Warenwert verzollt.
    Insofern macht es in den meisten Fällen mehr Sinn die Uhr zu verzollen und in den 175 EUR Freimenge die Bekleidung "unterzubringen".


    19% Einfuhrumsatzsteuer kommen sowieso noch dazu, sowohl bei der Uhr wie auch der Bekleidung.


    Das ist allerdings jetzt nur eine halbgare Aussage weil es im Einzelfall, je nach Lage der Dinge, anders aussehen könnte (Chicken Hawk schrieb schon wieso - viele Regeln, die im Einzelfall zu einem anderen Ergebnis führen können, je nachdem was deine Eltern genau einführen). Dennoch: in den meisten Fällen sollte es so sein wie von mir dargelegt.


    Deine Eltern haben beide 175 EUR frei, insgesamt dürfen also Waren im Wert von 350 EUR ohne Probleme eingeführt werden. Sie müssen aber beachten dass das nicht als Gesamtsumme vereinnahmt werden kann, sondern jeder darf nur 175 EUR ausschöpfen. Es geht also nicht dass sie z. B. eine einzelne Ware mit 300 EUR Wert mitschleppen und dann sagen "das verteilen wir rechnerisch auf uns beide".

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Danke Printus,


    das Problem ist, dass Sie ja insg. über die 350€ vom Warenwert kommen. Also sind es ca. 31% bei Kleidung die man bezahlen muss, richtig? Also sollte z.B. mein Vater Kleidung im Wert von knapp unter 175€ nehmen und meine Mutter die Uhr und die restliche Kleidung zu sich nehmen zum verzollen. Ich muss ihnen noch spätestens morgen früh ne Mail schreiben wie Sie es am besten machen sollen.

  • Wie gesagt, man kann da keine verbindlichen Auskünfte geben weil wichtige Infos fehlen. Generell gilt:


    Einfuhrfreigrenze sind 175 EUR. Soviel kann man ohne Abgaben einführen (aber Achtung, bei Alkohol, Tabak, Brannt- und Schaumwein, Kaffee etc. weitere Begrenzungen!).


    Wenn man mehr dabei hat werden Werte oberhalb der 175 bis zu 350 EUR pauschalisiert, also 13,5% Abgabe nur auf den Warenwert (keine genaue Zollwertberechnung und keine Einfuhrumsatzsteuer, sondern einfach nur 13,5% vom Warenwert und fertig).


    Oberhalb von 350 EUR muss regulär verzollt werden, also sowohl Zoll als auch Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden.


    Bei deinen Eltern: Bekleidung für 400 EUR entsprechen beim aktuellen Umrechnungskurs (1 EUR = 1,5741 USD) also 254,11 EUR. Die Uhr hat einen Wert von 270 USD = 171,52 EUR.


    Jetzt sollte also einer der beiden seine 175 EUR komplett für die Bekleidung verwenden (wird wohl nicht auf den Cent genau aufgehen, aber um das Prinzip deutlich zu machen), dann bleiben von den 254,11 EUR noch 79,11 EUR unverzollte Kleidung übrig.
    Diese nimmt der andere Elternteil in seine 175 EUR Einfuhrfreigrenze. Davon bleiben demjenigen anschließend noch 95,89 EUR. Das reicht dann nicht mehr für die Uhr, denn man kann sie nur "ganz oder gar nicht" freischreiben, aber nicht teilweise.
    Man kann diese noch freien 95,89 EUR aber für andere Mitbringsel nutzen, deine Eltern haben bestimmt noch ein paar sonstige Souvenirs dabei.


    Die Uhr kann nun allerdings pauschalisiert werden, d. h. es werden 13,5% von ihrem Wert - das sind 23,16 EUR - fällig.


    Deine Eltern sollen sich selbstständig beim Zoll melden (also roter Ausgang nach dem Baggage Claim!) und nicht einfach durch den grünen Ausgang gehen. Wer durch die grüne Tür geht erklärt verbindlich dass er nichts zu verzollen habe und kriegt bei eineer Kontrolle Ärger, wenn doch etwas zu deklarieren gewesen wäre.


    Wichtig ist dass deine Eltern Kaufbelege und Kassenbons zu den ganzen Waren parat haben müssen, denn anhand dieser Belege findet die Berechnung statt.


    Wichtiger Disclaimer: alles unter der Voraussetzung dass deine Eltern die meistverbreiteten Bedingungen erfüllen und Waren dabei haben. Da hier einige wichtige Details fehlen kann es sein dass sich konkret doch Sachen anders darstellen und dann auch andere Regeln mit anderen Berechnungen nötig werden. Also nicht wundern wenn vor Ort doch noch etwas anderes heraus käme...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Leider weiß ich auch nicht im Detail um was für Kleidung es sich handelt. Aber danke, dein Beitrag hat mir sehr geholfen. Nur eine Frage habe ich noch: Ich dachte wenn eine Person über den Freibetrag von 175€ kommt muss nicht nur die Differenz von dem Freibetrag bis zur vollständigen Summe, sondern muss die gesamte Summe verzollt werden. Oder nicht?

  • Wenn die Bekleidung aus 10 Jeans zu 25 EUR/Stück besteht, kann man 7 davon freischreiben, 3 müssen mit 13,5% pauschalisiert werden (wobei 10 Jeans dann auch hart an die Grenze kommen, wo der Zoll den Eigenbedarf nicht mehr sieht und von gewerblichem Import ausgehen könnte - aber das nur nebenbei).


    Handelt es sich bei der Bekleidung um ein Kleid mit einem Wert von 200 EUR kann man nicht 175 EUR freischreiben und 25 EUR pauschalisieren - weil das Kleid nur als Ganzes behandelt werden kann. Was dann aber geht: die 200 EUR pauschalisieren, denn man liegt hier ja unterhalb der 350 EUR-Grenze.


    Die Uhr im aktuellen Beispiel passt bei keinem der beiden mehr in die Freimenge*, allerdings in den Bereich zwischen 175 und 350 EUR, denn da sind ja weitere 175 EUR Spielraum zum pauschalisieren - und das kann man mit der Uhr zu 171,52 EUR machen.


    * (ich habe da jetzt unterstellt dass deine Eltern eher sowas wie die 10 Jeans und nicht das 1 Kleid dabei haben... sollte es natürlich so rum sein passt auch meine Beschreibung nicht mehr - das ist eben eine der Unwägbarkeiten wegen fehlender genauer Infos)

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Jetzt ist alles klar. Nun kann ich meine Eltern gut informieren. Vielen Dank nochmal für die ausführlichen und sehr hilfreichen Antworten. :top:

  • Ich würfe Mal gerne wissen ob es problemlos möglich ist Schokolade vin der Schweiz zu importieren?
    Gibt es da irgendwelche Beschränkungen? Warenwert liegt innerhalb der Freigrenze.

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