ZitatOriginal geschrieben von Viv
Also mit der Sperrfläche kein Plan, auf jeden Fall darfst Du da nicht drauf stehen, auch nicht mit einem halben Reifen. Anders schätze ich, wenn das Heck sozusagen darüberragt, sozusagen diese Streifen nicht berührt werden. Ich meine, auf dem Gehweg parken ist ja nicht. Aber ich glaube es ist Usus mit dem Heck oder der Schnauze darüberzuragen.
Mit den eingeschränkten bzw. absoluten Halteverbotsschildern sehe ich das ähnlich und ich habe damit im Job jeden Tag zu tun. Halteverbot gilt nur auf der Seite, wo es gestellt ist, egal ob Einbahnstraße oder nicht. Und dass es da mindestens drei Tage vorher korrekt aufgestellt (beantragt, genehmigt usw.) sein muss, umgedreht oder -gelegt die Gültigkeit verliert etc. ist ja ohnehin bekannt.
Edit: Vor kurzem beobachte ich so einen alten Typen vom Ordnungsamt wie er um unseren Fuhrpark herumschleicht, dann fängt er an da in sein Ding zu tippen, guckt auf das nächste Kennzeichen. Gehe ich zu ihm hin und frage, ob ich Ihm denn irgendwie helfen könne - antwortet er: Na die Fahrzeuge stehen alle im Halteverbot! Ich schaute verdutzt und als ich meine Worte wieder fand entgegnete ich: "Ja, das sind ja auch unsere Halteverbote." Guckt er mich an, gibt noch irgendetwas wie ein "Ach so" von sich und tippelt von dannen ...