Halteverbotsschild...Frage dazu...

  • Merlin, @all


    Hi Merlin,


    ich habe nicht bezahlt, ich sollte 10 Euro zahlen falls ich mich nochmals da hinstelle. :)


    Hier mal ein Mailauszug von einem bekanten Fahrschullehrer. Auch der scheint es nicht zu wissen. Wie soll es ein Autofahrer / Politesse wissen, wenn nichtmals die "Lehrer" es lehren können? Nichts gegen den Fahrschullehrer, aber man sieht hier deutlich wie schwer die ganze StVo zu verstehen ist.
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    Hallo,also kurz und knapp,ich sehe es so,dass das Haltverbot nur für die rechte Seite gilt.Es muss ja am Fahrbahnrand stehen.
    Sollte auf der linken Seite Halverbot gelten,muss dieses beschildert sein.
    Kläre das doch mal mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt ab
    Gruss Uwe


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    Gruß
    thorty

  • thorty:
    Ich würde dir ja raten, daß du zu der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gehst und dort mal nachfragst. Aber so wie ich diese Behörden kenne, bekommst du dort von zwei Leuten drei Antworten. :rolleyes: :D


    Merlin:
    Wäre keine schlechte Idee, das Problem dürfte nur sein, daß es bereits irgendwo in den weiten der deutschen Justiz schon einmal entschieden wurde. Nur gefunden hat es bisher keiner. Werde aber nicht ruhen noch rasten, bis ich einen Antwort auf diese Frage habe. ;) :D


    Viel Erfolg beim Finden einer Antwort,


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • StVO § 41


    http://norm.bverwg.de/jur.php?stvo,41


    (1) Auch Schilder oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und Verbote.
    (2) Schilder stehen regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340), so sind sie in der Regel darüber angebracht. Die Schilder stehen im allgemeinen dort, wo oder von wo an die Anordnungen zu befolgen sind. Sonst ist, soweit nötig, die Entfernung zu diesen Stellen auf einem Zusatzschild (§ 40 Abs. 2) angegeben. Andere Zusatzschilder enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Besondere Zusatzschilder können etwas anderes bestimmen (zu Zeichen 237, 250, 283, 286, 290 und hinter Zeichen 277).


    Im Klartext: Fahrsteifen einer Einbahnstaße ist die gesamte Fahrbahn.

  • ...und was ist damit:


    StVO zu Zeichen 283 Haltverbot
    Haltverbote


    Zeichen 283 - Haltverbot


    ....a) Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.

  • Ist in irgendeinem § der Fahrstreifen definiert?
    Fahrstreifen in einer Einbahnstrasse = zwei Strassenseiten?
    Fahrstreifen in einer Richtung = eine Strassenseite?

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Dass der Thread aus Dezember 2002 ist, habt Ihr aber gesehen? ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • ...keine Ahnung, ehrlich gesagt.
    Gestern wurde ich in Hannover abgeschleppt und wurde vom ADAC so informiert.

  • Und deshalb meldet man sich in einem Handyforum an ...aaahaa...auch nicht schlecht :D


    Trotzdem ...Herzlich Willkommen

    Ich würde mich ja gerne mit Dir geistig duellieren, aber wie ich sehe bist Du unbewaffnet ;)

  • so habe heute ebenfalls einen wisch bekommen dass ich angeblich falsch geparkt habe:


    seltsam schonmal die zeit des falschparkens: 6.30 in der früh - wer kontrolliert um so eine uhrzeit?


    aber gut nun zum "vergehen" überhaupt:


    es geht um eine nebenstraße - 30er zone - in der zunächst rechts halteverbot ist (nach gaststätte)
    danach sind auf der straße zickzack-linien (ähnlich wie hier zu sehen nur schräg am ende und am anfang - darauf stehen auch einige begrenzungspfosten)


    danach kommen ca. 4 freie parkplätze imho an welchen sich danach bewohnerparkplätze anschließen
    nun soll ich als erster in der reihe - quasi direkt im anschluss an dieses zickzackhalteverbot - im parkverbot geparkt haben


    bin natürlich wie immer sehr nah an die begrenzungspfosten herangefahren bevor jemand beim ein/ausparken vorne ran fährt - da es sehr eng ist für 4 autos
    kann sein das ich deshalb max. etwas mit dem heck über dieser markierung stand


    können die mir nun wirklich 15€ dafür abknöpfen??


    besser gesagt wie weit darf/muss ich von dieser markierung entfernt stehen? reicht es wenn ich max. mit einem reifen darauf stehe das die mir einen strafzettel verpassen dürfen??


    wäre über ein paar tipps/erfahrungen dankbar


    eben noch folgendes gefunden:

    Zitat

    Diese Markierung begründet kein selbständiges Halt- oder Parkverbot, sondern setzt das Bestehen eines solchen voraus und begrenzt lediglich den Verbotsbereich (OLG Düsseldorf VRS 74, 68). Es kann beispielsweise einen 5-m-Bereich einer Kreuzung oder 15-m-Bereich einer Haltestelle verlängern oder verkürzen, muss aber den gesetzlichen Verbotsbereich einbeziehen, sonst ist es unwirksam (OLG Köln, NZV 91, 484). Ein Rechteck mit durchgekreuzter Innenfläche begründet kein Parkverbot (KG Berlin VRS 65, 297).


    heißt das, dass ohne halteverbotsschild so eine markierung ohnehin nicht gültig ist??


    nokia*night*

  • :eek: Falscher Button.

    ·!· WENN DUMMHEIT FETT LÖSEN KÖNNTE, WÄRST DU DER KÖNIG VON VILLA RIBA ·¡·

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