Hallo, mir stellt sich folgende Frage:
Jemand verkauft einen Gegenstand an die Firma A.
Frima A kauft den Gegenstand für und im Auftrag der Firma B, die sich aus allem raus hält.
Der Versand des Gegenstandes dauert zu lange worauf B einen Anwalt einschaltet.
Der Anwalt schreibt, dass er im Auftrag von B handelt.
Der Gegenstand wird übertragen - unabhängig vom Anwaltschreiben.
Muss der Verkäufer jetzt die Anwaltskosten übernehmen obwohl er keinen Vertrag mit B geschlossen und auch sonst keine Beziehung oder jemals kontakt zu ihm hatte?
Bzw. wie könnte sich der Anwalt retten um doch noch an sein Geld zu kommen.
Es ist eine allgemeine Frage die sich aus einem Lehrbuch ergibt.
Gruß Thorsten