Xbox 360 frage wegen 14 tägigem Rückgaberecht!?

  • Dann versuch es wie gesagt gleich beim Abteilungsleiter und bitte immer recht freundlich ;) . Wenn du Glück hast und der AL-Typ kulant ist, bekommst du wahrscheinlich sogar das Geld ausbezahlt und nicht nur als Gutschein! :top:


    Bin gespannt was dabei rauskommt! :D


    Gruss Ugatz

  • So hallo nochmal.


    Es hat geklappt, war überhaupt kein Problem. Wir sind rein zu der zuständigen Abteilung, da standt dann ein Azubi ( nehm ich an, weil so jung ) der hat dann alles kontrolliert ( also ob alles drinnen ist ) er hat auch die Cd's angeschaut und hat den Kratzer entdeckt, er hat dann seinen Kollegen gefragt, ob das so in Ordnung ist, da meinte der ja ist kein Problem die nehmen wir auch so zurück, die wird dann ausgetauscht.


    Naja dann Unterschrift vom Abteilungsleiter ( nehm ich an ) dann ab zur Kasse und dort gabs die 350 Euro wieder zurück.


    Also die haben nicht lang rumgefackelt, der wollte halt nur noch den Namen von mir ( ich nehm an, falls doch was fehlen sollte, wie Joystick ect ) und das wars dann.


    Super Service :top: bin schwer begeistert.
    Es wäre auch kein Problem gewesen, wenn ich das Game bezahlt hätte.


    Also dann an der Stelle nochmal an alle die so fleisig geholfen haben. Echt Top :top:

  • Vielleicht passt ja hier in den Thread:


    Folgender Fall:


    Ich habe mir vorgestern eine TV Funkübertragung gekauft in einem Laden wie Media Markt und Co. Wert 50€


    Zuhause angekommen ausgepackt und angestöpselt und habe bemerkt, das es doch ein falsches System ist was ich gekauft habe.


    Jetzt müsste ich das Teil wieder einpacken und wieder zurückbringen und von meinem 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch machen. Nur wie sieht es da aus wenn die Ware nicht so eingepackt ist wie im Neuzustand als es aus der Verpackung genommen wurde? Können die dann die Annahme verweigern?


    Ich werde es sicherlich so gut wie möglich einpacken, so das man es nicht beanstanden sollte.


    Gruß Bekiro

     iPhone 5 16GB Frei von Werk  + Telekom.de 
     iPad 3 4G 32GB + Telekom.de 

  • Zitat

    Original geschrieben von Bekiro
    Jetzt müsste ich das Teil wieder einpacken und wieder zurückbringen und von meinem 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch machen. Nur wie sieht es da aus wenn die Ware nicht so eingepackt ist wie im Neuzustand als es aus der Verpackung genommen wurde? Können die dann die Annahme verweigern?


    Um dir den Zahn mal gleich zu ziehen. Ein generelles 14-tätiges Rückgaberecht gibt es nicht.

    iPhone X 256GB

  • Und wieso heisst es dann "14-tägiges Rückgaberecht"? Eine Erläuterung würde mir Einsicht bringen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Bekiro
    Und wieso heisst es dann "14-tägiges Rückgaberecht"? Eine Erläuterung würde mir Einsicht bringen.


    Das 14-tägige Rückgaberecht gibt es nur im Fernabsatz, z. B. bei Online-Shops wie Amazon oder Versandhäusern wie Neckermann.

    "Wenn du sie nicht überzeugen kannst, verwirr sie!" - Garfield

  • Aber trotzdem zeigt sich der MM erfahrungsgemäß diesbezüglich sehr kulant.
    Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert!


    EDIT: Sorry, du schreibst ja:

    Zitat

    wie Media Markt

  • Zitat

    Original geschrieben von Bekiro
    Und wieso heisst es dann "14-tägiges Rückgaberecht"? Eine Erläuterung würde mir Einsicht bringen.


    Ich glaube sogar, du verwechselst es mit einem Widerrufsrecht. In der Tat besteht so eins bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften.


    Es ist jedoch keineswegs verallgemeinerbar und auf "normale" Läden zu übertragen.


    Sofern du einen Finanzierungsvertrag parallel dazu abgeschlossen hast, könntest du ebenfalls u.U. eins haben. Aber dieser Fall scheidet hier wohl aus.

    iPhone X 256GB

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