Abmahnung wegen ElektroG (Handyshop) Erfahrungen?

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Es gibt schon etliche Bereiche, ist denen eine Erstattung nicht vorgesehen ist


    Viel mehr fällt mir da aber auch nicht ein. Und gerade da ist es dem Arbeitnehmer vielfach auch nicht leicht zu erklären - insbesondere wenn der Arbeitgeber sagt "Diesen Monat hab ich keinen Bock, Dich zu bezahlen" und der AN trotzdem seinen Anwalt selbst bezahlen muss, wenn er seinen Lohn einklagt.


    Alles hat seine guten und schlechten Seiten. Die kostenpflichtige Abmahnung hat m.E. seinen Sinn. Aber darüber kann man lange streiten - die Diskussion ist aber schon 1000 mal geführt worden und braucht hier nun wohl nicht auf ein Neues weitergehen.

  • Das ist richtig. Das Instrument als solches mit Strafandrohung i.S. einer Vertragsstrafe hat durchaus seine Existenzberechtigung. Das will ich überhaupt nicht in Zweifel ziehen.


    Gegenwärtig gehe ich aber davon aus, dass der weit überwiegende Teil der Abmahnungen nicht der Regulierung des Wettbewerbs, sondern der Generierung von Einkünften dient. Und das gehört schnellstmöglich abgestellt. Dazu ist dieses Instrument nämlich garantiert nicht geschaffen worden.


    Wie bereits erwähnt gehe ich davon aus, dass man sich dieses Problems nach der nächsten Bundestagswahl annehmen wird.


    Frankie

  • Wie war das mit der Krähe und dem Auge...? (s.o.)


    Nein, im Ernst:


    Es ist doch schon wiederholt von investigativen Journalisten hierzu in einschlägigen Formaten berichtet worden, dass sich manche Anwälte auf derartige Abmahn-Sachverhalte spezialisiert haben. Wenn man sonst wohl am Hungertuch nagen muss, dann muss man sich halt auf diesem Rechtgebiet betätigen, könnte man meinen. Das hat sich zu einem eigenen Wirtschaftszweig entwickelt, bei dem es nur noch um Profitgewinnung geht. Das eigentliche Ziel, nämlich den wettbewerbwidrigen Zustand abstellen zu lassen, ist schon längst nicht mehr das Ziel, welches im Fokus steht. Manche Abmahner haben noch nicht einmal den Auftrag vom Rechteinhaber erhalten, um tätig zu werden. Da gehört, wie Du schon sagtest, einfach ein Riegel vorgeschoben.


    Nun, da alle fast alle Vor-Ort-Händler auch den Online-Vertrieb für sich erkannt haben, ist es um so einfacher abzumahnen. Ganz klasse ist es dann, wenn junge, modebewußte Frauen als private Anbieter bei Online-Auktionen abgemahnt werden, nur weil sie ein originales T-Shirt oder eine Jeans von einer In-Marke gebraucht verkaufen wollen. Man will offenbar nur den Gebraucht-/Zweitmarkt getragener Sachen verhindern, damit der potenzielle Käufer zum regulären Preis im Store kaufen muss. Als "kleiner Mann" hat man doch gegen sowas keine Chance. Auf einen Zivilprozess wird man es bei ungewissem Ausgang in Anbetracht sehr hoher möglicher Kosten wohl nicht ankommen lassen wollen, oder?


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Im Prinzip sind wir uns ja denke ich im Wesentlichen einig. Ich bin allerdings gespannt, welche Regierung hier gravierende Änderungen vornehmen wird, die dann wirklich etwas bringen werden (ich denke da an den mit großen Vorschusslorbeeren angekündigten 97a UrhG mit der 100-€-Deckelung, der dann z.B. in Filesharinggeschichten von den meisten Gerichten nicht als einschlägig anerkannt wird).


    Es ist wie mit Klingeltonanbietern, Abofallenbetreibern etc.: Überall gibt es schwarze Schafe, die die Lücken des Systems zu ihrem Vorteil nutzen und andere zu ihrem Vorteil "ausbeuten". Die gibt es eben auch unter Anwälten, wobei es eben manchmal einfach auch verlockend sein kann, auf einfache Art und Weise in kurzer Zeit einen Haufen Geld zu machen - dieser Verlockung muss man erstmal widerstehen. ;)


    Wei gesagt: Ich halte das Prinzip für nicht verkehrt, nur eben nicht unbedingt für die Online-Welt und Lieschen Müllers T-Shirt Shop geschaffen ( herold bei den von Dir angesprochenen Fällen gibt es zwar auch haufenweise Abmahnungen, aber hier gab es auch einige blutige Nasen für die Abmahner).

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