Garantiefrage - Wie lange darf repariert werden?

  • Hi,
    ich hab im Oktober 2006 ne HDD gekauft, die ist im November 2007 kaputt gegangen. Jetzt hab ich das Teil zum Shop gebracht und diese haben wohl eingeschickt. Jetzt ist das Teil schon fast 2 Monate weg und möchte jetzt wissen wie lange Elektrogeräte "repariert" werden dürfen.

  • Re: Garantiefrage - Wie lange darf repariert werden?


    Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Hi,
    ich hab im Oktober 2006 ne HDD gekauft, die ist im November 2007 kaputt gegangen. Jetzt hab ich das Teil zum Shop gebracht und diese haben wohl eingeschickt. Jetzt ist das Teil schon fast 2 Monate weg und möchte jetzt wissen wie lange Elektrogeräte "repariert" werden dürfen.


    Ich glaube da gibt es keinen festen Zeitraum. Ich würde dem Händler nun schriftlich eine Frist von 14 Tagen setzen.

  • Wenn ich mich recht Entsinne spricht das gesetz hier von "einer angemessenen Zeit", also eine nicht näher definierten Zeit. Glaube aber kaum, dass ein Richter über 2 Monate bei einer defekten Festplatte als angemessene Zeit betrachtet.


    Also frist setzen!

  • Es gab mal ein Urteil seitens der BGH, das eine Reparatur von 6 Wochen zu akzeptieren sei.


    Aber, wenn man keine Frist setzt, kann man auch unendlich warten. Dazu dann noch die Sache mit der Beweislast, sollte sich ein Händler darauf berufen (Platte ist 13 Monate alt).

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Die HDD hat ne Herstellergarantie von min. 2 Jahren...
    Ich war letzte Woche in dem Laden, da ich telefonisch dort gar niemand erreicht hab. Da sagte man mir durch die Blume, dass ich an der langen Reparatur selbst schuld sei, da ich die HDD nicht direkt zum Hersteller geschickt hab.


    Ich hab mir dann auch meinen Teil gedacht und mir mein Urteil über Arlt, ähh diesen Laden gebildet ;):D


    Was kann ich denn fordern, wenn die nicht die Frist einhalten? Geld zurück oder eine gleichwertige Platte (kann diese dann auch gebraucht sein?)?

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Die HDD hat ne Herstellergarantie von min. 2 Jahren...
    Ich war letzte Woche in dem Laden, da ich telefonisch dort gar niemand erreicht hab. Da sagte man mir durch die Blume, dass ich an der langen Reparatur selbst schuld sei, da ich die HDD nicht direkt zum Hersteller geschickt hab.


    Da haben sie allerdings im Prinzip durchaus Recht. Im Grunde hast Du nicht mal einen Rechtsanspruch darauf gehabt, dass der Händler sich um den Versand an den Hersteller kümmerte. Inwieweit der Händler jetzt umgekehrt auch blöde war und dadurch, dass er das Teil überhaupt angenommen hat, nun auch in der Pflicht ist, innerhalb einer angemessenen Zeit dafür zu sorgen, dass sie wieder zurückkommt, weiß ich allerdings nicht genau.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Wieso? Solange auf dem Gerät Garantie drauf ist, muss doch der Händler für die Reparatur sorgen.
    Stell Dir mal vor Du kaufst Dir nen Toyota und 2 Wochen später ist etwas zu bemängeln und der Händler sagt dann, er sei dafür nicht zuständigt und verweist Dich nach Japan.

  • Falsch. DU hast eine Herstellergarantie, diese gibt aber nicht der Händler, sondern der Hersteller. Der Händler ist verpflichtet, eine 2 jährige Gewährleistung (da gesetzlich) anzubieten. Aber, und nun kommt es, nach den ersten 6 Monaten gibt es die sogenannte Beweislastumkehr, d.h. du müßtest nachweisen, das der Fehler beim Kauf vorhanden war (meistens ohne Gutachten nicht möglich). Ab diesem Zeitpunkt kann der Händler deine Ware zum hersteller weiterleiten, er muss es aber nicht. Die meisten machen es trotzdem, auf Dauer hast du meistens keinen Einfluß mehr. Selbst wenn du nun eine Frist setzen würdest, kann der Händler sich durch Verweis aus das BGB rausreden. Sprich, wenn der Händler auf stur stellt, kannst du nur noch mit einem Anwalt "drohen" (zeiotgleich schalten die meisten Händler komplett auf durchzug)


    Deswegen, unterscheide zwischen Garantie (die der Hersteller gibt) und Gewährleistung (die der Händler gibt)


    Und beim Thema Auto, wenn du innerhalb der ersten 2 Jahre einen Defekt hast, gehst du ja auch zum Toyotahändler bzw. dort hin, wo du das Auto gekauft hast, ergo nimmst du die Garantie des Herstellers in Anspruch, weil den Händler als Hersteller auftritt ;). Soweit klar :rolleyes:

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!