Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Nein, sie kürzen die ersten 20km. Nach der Entscheidung bekommt man entweder eine Nacherstattung oder nicht.

  • aha und wieso schreiben die Medien etwas von Vollstreckungsaussetzung im Falle eines Falles? Das klingt für mich so das die Finanzämter die Kohle erst mal abdrücken müssen und ggf einziehen falls das nix wird mit der Entscheidung.


    Die Vollstreckungsaussetzung gilt doch hierfür um einen vor Strafe oder den Zinsen von 6 Prozent zu schützen oder verstehe ich da was komplett falsch??? Naja dann warte ich halt mit der Abgabe des Bogens man hat ja noch lange Zeit :) is ja net schlimm.


    Man die hätten alles so lassen sollen dann müsste man jetzt nicht wieder Tausende von Steuergelder verpulvern um dagegen zu halten :rolleyes: :mad:

  • Zitat

    Original geschrieben von schmusehandy
    aha und wieso schreiben die Medien etwas von Vollstreckungsaussetzung im Falle eines Falles?


    Es gibt auch Leute, die nachzahlen müssen. Bei denen kann die nachzuzahlende Summe um die entsprechende Steuerauswirkung der ersten 20 km gekürzt werden.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • 2007 lief bei mir recht sprunghaft ab und ich habe insgesamt in 3 Städten gelebt.


    Bis Ende Februar Studium in Stadt A, bis Ende September Job in Stadt B, ab Oktober Job in Stadt C.


    1. Wo reiche ich in diesem Fall die Steuererklärung ein?
    2. Ich bin zweimal umgezogen, Belege der gemieteten Transporter (je rund 200 Euro) habe ich noch. Kann man davon was zurückbekommen?

    Signatur ist so 2002.

  • Zitat

    Original geschrieben von chico
    2007 lief bei mir recht sprunghaft ab und ich habe insgesamt in 3 Städten gelebt.


    Bis Ende Februar Studium in Stadt A, bis Ende September Job in Stadt B, ab Oktober Job in Stadt C.


    1. Wo reiche ich in diesem Fall die Steuererklärung ein?
    2. Ich bin zweimal umgezogen, Belege der gemieteten Transporter (je rund 200 Euro) habe ich noch. Kann man davon was zurückbekommen?


    zu 1. Bei Deinem jetztigen Wohnsitz.


    zu 2. bei jobbedingten Umzügen als Werbungskosten

  • zu 2.a) es muss sich eine deutliche Reduzierung der Arbeitswege durch den Umzug ergeben. Ich meine was von einer halben Stunde Fahrzeit pro Weg im Konz gelesen zu haben.


    Umzugspauschale für einen Single: ca 600 Euro


  • Natürlich nur bei der Einkommenssteuererklärung von 2005. Wenn du diese noch nicht abgegeben hast, dann hast du noch Zeit bis 31.12.2008.

  • Zitat

    Original geschrieben von Samcos
    Natürlich nur bei der Einkommenssteuererklärung von 2005. Wenn du diese noch nicht abgegeben hast, dann hast du noch Zeit bis 31.12.2008.


    Nein, er kann diese AfA noch nachholen.


    Zitat

    FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 9.9.1997, 2 K 2070/96, EFG 1998 S. 27


    Das Wirtschaftsgut ist dann in der Schlussbilanz des ersten noch offenen Jahres mit dem Wert einzubuchen, mit dem es bei von Anfang an zutreffender Bilanzierung zu Buche stehen würde, also mit den um die - unterstellte - bisherige AfA verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.


    Diese Grundsätze sind ebenso bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit anwendbar. Heißt also, dass der Fragesteller im jahr 2007 auch dann die Abschreibung vornehmen kann wenn er diese vorher noch nicht abgesetzt hat. Allerdings nur noch den anteiligen Restbetrag.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Wo ist der anteilige Restbetrag des Laptops denn anzugeben? Bei den Werbungskosten?

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