Hilfe
Hallo Leute,
meine Frau hat mich während des Studiums finanziell unterstützt. Ist dies steuerrechtlich relevant? Kann man in diesem Fall die Studiengebühren o.ä. geltend machen?
gruß
keynes
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Hallo Leute,
meine Frau hat mich während des Studiums finanziell unterstützt. Ist dies steuerrechtlich relevant? Kann man in diesem Fall die Studiengebühren o.ä. geltend machen?
gruß
keynes
Zitat
Danke, also Werbungskosten.
ZitatAufwendungen für berufsbegleitendes Erststudium absetzen
Seit 2002 unterscheidet der Bundesfinanzhof zwischen den Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium und denen eines normalen Studiums:
Ist das berufsbegleitende Studium an einer Universität oder Fachhochschule beruflich veranlasst, werden die Aufwendungen hierfür nicht mehr der "allgemeinen Lebensführung" zugeordnet, sondern dienen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs "unmittelbar der Sicherung und Erhaltung des Erwerbseinkommens" - und können damit als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dies gilt entsprechend auch für Umschulungsmaßnahmen. (BFH VI R 137/01 und VI R 120/01)
Re: Hilfe
ZitatOriginal geschrieben von keynes7778
Hallo Leute,
meine Frau hat mich während des Studiums finanziell unterstützt. Ist dies steuerrechtlich relevant? Kann man in diesem Fall die Studiengebühren o.ä. geltend machen?
gruß
keynes
Versuche es mal mit der "Unterstützung hilfsbedürftiger Personen". Das gilt zwar soweit ich weiß nicht für Verheiratete, es könnte ja aber sein, dass ihr erst im Verlauf des betreffenden Jahres geheiratet habt. In der Konstellation - ein Partner verdient Geld, der andere Partner lebt mit diesem Zusammen und wird unterstützt - kann man da einiges rausholen.
Ich habe zwar meine ESt-Erklärung 2007 schon beim Finanzamt eingeworfen, mir stellt sich aber - vielleicht für das nächste Jahr - schon folgende Frage:
Ich kann als Lehrer kein Arbeitszimmer mehr ansetzen, das ist mir klar. Da mir aber Geräte wie Computer, Drucker, Scanner, Monitor, Laminiergerät, anerkannt wurden, und ich sie bereits als Werbungskosten abgesetzt habe, müsste es doch eigentlich möglich sein, auch Strom für den Betrieb dieser Geräte als Werbungskosten anzusetzen.
Wie macht man so etwas?
Oder gibt man einfach eine Pauschale an?
Hallo,
ich brauch auch Hilfe, ich sitz gerade vor den Unterlagen und bin ueberfordert...
Also, ich hab 2007 mein Informatik-Studium beendet und arbeite seit November 250 km von zu Hause weg...
1. Anfang 2007 hab ich einen Laptop gekauft, den ich fuer's Studium brauchte (mit dem alten gings nicht mehr - dann haette ich meine Diplomarbeit nicht hinbekommen). Wie mache ich das mit der Abschreibung ueber 3 Jahre? Gebe ich den Kaufpreis/3 an? Muss ich noch irgendwo hinschreiben, dass ich das fuer 3 Jahre gerechnet hab?
2. Mehraufwendungen fuer doppelte Haushaltsfuehrung... Muss ich da den Mietvertrag mitschicken? Ich hab am Arbeitsort ein Zimmer+Bad, da wo mein Mann und ich normalerweise wohnen ne normale 3 Zimmer Wohnung...
Danke schonmal,
Andrea
zu 1.
teile Kaufpreis durch 36 und setz für 2007 monate/36stel an.
in 2008 12/36stel
in 2009 12/36stel
in 2010 rest/36stel
z.B:
Kauf Kfz 7200€ am 1.6.2007 / Abschr. 2007 7/36stel = € 1.400
zu 2.
Mietvertrag mitschicken, im 1. Jahr am besten Original, in den Folgejahren
genügt Kopie.
Dazu kommen noch die Nebenkosten, Strom und div. Anschaffungen
für die Zweitwohnung z.B.
Fernseher/Radio, Bügeleisen, Vorhänge, Teppich, Geschirr usw.
GP
Ich habe eine Frage zu der Anlage KAP:
Wie trage ich ein, dass ich "Zinsen und andere Erträge" bei mehreren Kreditinstituten eingenommen habe?
Trage ich den addierten Wert aller Zinsen ein (und lege die Jahresbescheinigungen aller Bankverbindungen an) oder fülle ich zwei Anlagen KAP aus?
uhh.. ich habe soeben meine erstattung erhalten aber ich ahne blödes
auto absetzen??? kann ich das genauso (in der gleichen spalte) absetzen wie den computer? oder meinste damit, dass man seine eigene kilometerpauschale ausrechnen kann?
in deutsch bitte!
naja.. ich kenne diese fachwörter nicht normalerweise bekommt man 30 cent ab dem 21. km
man kann jedoch seine realen kfz kosten eintragen und erhält u.u. mehr als 30 cent
zb. fahrzeugkauf, versicherung, werkstatt usw.
---
ODER
kann man einen kfz kauf genauso absetzen wie z.b. einen pc kauf?
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