Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten
    Aussetzung der Vollziehung wird nicht ausgelegt oder umgedeutet. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.


    Das sehe ich anders:


    § 133 BGB (analog)
    Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten
    Mit zivilrechtlichen Grundsätzen kommst Du im Steuerrecht oftmals nicht weit...


    Das sieht die Rechtsprechung anders.
    § 133 BGB ist auch im öffentlichen Recht anzuwenden (vgl. nur BVerwG NJW 76, 304; BVerwG 41, 306; uvm.).

  • Habe gerade nochmal geschaut. Steht sogar im Gesetz, dass das FA von Amts wegen AdV gewähren kann.


    Ich lösche den Blödsinn von oben daher mal komplett, sofern das noch geht. Macht mehr Sinn, als wild rum zu editieren...


    Zur analogen Anwendung des 133 BGB hatte ich im Bezug auf die AdV (im Finanzgerichtsverfahren) auch etwas gefunden. Der Sachverhalt (in dem speziellen BFH-Urteil) war aber etwas anders gelagert. Insofern ziehe ich auch meine sehr saloppe Aussage zurück.


    Gruß
    Matthias


  • Ja, hier wäre ein Stundungsantrag genaz richtig. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) kann nur innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gestellt werden.

    Gruß
    Frank

  • Werbungskosten


    In meinem Fall habe ich berufsbedingte Kosten von rd. 350 Euro (die ich gesondert zahlen musste). Welche Ausgaben kann ich noch zu den Werbungskosten zählen, damit ich für 2012 mehr Ausgaben (als den Pauschbetrag) geltend machen kann?
    es fallen für mich weg:
    - Fahrkosten fallen weg - (Firmenwagen)
    - Kosten für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel, auch deren Reinigung (zählen nicht, da Anzugträger und kein Bestatter)
    - Beiträge für Gewerkschaft (lohnt nicht)
    - Verpflegungspauschale (trägt AG)



    die Kontoführungsgebühren (bis zu 16 Euro) reissen es ja nicht raus.

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Re: Werbungskosten



    Hattest du den Wagen vom 01.01. an? Sonst anteilig.
    Arbeitsmittel können durchaus relevant sein. Neuer Laptop/PC zb für Home-Office-Tage? Dafür auch anteilige Kosten des Telefon/Internet-Anschlusses.
    Auch Kleinvieh wie Gewerkschaftsbeiträge können Mist machen. Sind das nicht 1% vom Einkommen, wie in den meisten Gewerkschaften?

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Re: Werbungskosten


    Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    - Fahrkosten fallen weg - (Firmenwagen)

    Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber wieso fallen die Fahrkosten weg, nur weil es ein Firmenwagen ist?

  • Entweder Firmenwagen (1%) oder Fahrtkosten. Die Firma zahlt schliesslich Sprit, Werkstatt - eben alles.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

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