Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • mit wem wurde der Arbeitsvertrag geschlossen ?


    Wenn sie den Lohn von der Studentenabrechnungsfirma bekommen hat, sind sie auch
    verpflichtet die LSt abzuführen. Das ist gesetzlich geregelt.


    Bei dem Einkommen abzgl. der Freibteräge entsteht keine Steuer.


    bloß nicht zahlen

  • Ich hab da mal angerufen. Man hat mir tatsächlich Auskunft zu ihrem Fall erteilt, eigentlich nicht in Ordnung aber in diesem Fall ja gut so.
    Der erste am Telefon hat sich drüber beschwert das sie Gestern da war und sich alles hat erklären lassen und Heute von mir anrufen lässt. Fand er garnicht lustig :rolleyes:
    Dann hab ich direkt bei der Lohnsteuerabrechnung von denen angerufen. Die machen grundsätzlich bis 920€ pro Monat steuerfrei. Aber sie hat ihre Abrechnungsscheine zu spät abgegeben, sodass z.B. im Juni nun der Lohn von April und Mai abgerechnet wurde und sie somit über der Grenze lag. Das soll wohl auch schon immer so gewesen sein, dass sie diese Scheine zur Abrechnung zu spät eingereicht hat, somit sind in diesem Jahr auch Scheine aus 2012 abgerechnet worden.
    Die einzige Lösung die die mir nennen konnten ist sich das Geld über die Steuererklärung wiederzuholen, zahlen müsse sie es jetzt erstmal.


    Was tun? Ich würde dann fast sagen sie soll die verbleibenden Scheine einfach weiter zu spät einreichen, also da April im Mai abgerechnet wurde den Mai jetzt im Juni, Juni im Juli und Juli dann im August, dann ist sie sie damit durch. Wäre das eine Lösung? Verstehe eh nicht das die anscheinend von 920€ im Monat ausgehen und nicht von einer Jahressumme.
    Ansonsten müsste ich mir eine Unterschrift von ihr geben lassen und dann für sie die Steuererklärung machen und ihr das Geld dann ins Ausland schicken. Ein ziemlicher Aufwand.
    Andere Ideen?

  • ok, jetzt verstehe ich es


    wenn sie natürlich in einem Monat "zwei" abrechnet wäre es ok mit der LSt.
    Du hast aber auch Recht mit der Jahresberechnung. Normalerweise führt der Arbeitgeber
    am Ende des Jahres einen sogenannten internen Jahresausgleich durch. Er rechnet dann
    nochmal hoch und erstattet zuviel gezahlte Steuer bzw. behält sie ein.


    Die Steuererklärung für dieses Jahr kann sie allerdings frühestens nächstes Jahr abgeben. In der Regel laufen ab März die aktuellen Programme.


    Eine Auszahlung auf Dein Konto ist nur Theater. Sie müsste den Steueranspruch an Dich abtreten. Würde ich nicht machen


    Ich würde nochmal mit dem Arbeitgeber sprechen und ihm die Sitution erklären. Im August stehen die Zahlen ja fest. Er soll dann den internen Ausgleich machen und ihr
    das Geld auszahlen.

  • Der AG macht das nicht, der hat die Abrechnung ja an diese Studentenvermittlung ausgelagert. An die ist die Steuer nun auch zu zahlen.


    Sie arbeitet im Juli das letzte mal und verlässt Deutschland dann. Das Lohnbüro hatte mir gesagt die können sie vor Jahresende abrechnen, ca 3 Wochen nachdem sie den letzten Schein abgerechnet haben. Meinten dann aber auch die Steuer müsste sie sich vom Finanzamt über die Steuererklärung wiederholen. Also stimmt das nicht, sie würde die Steuer dann theoretisch im August von der Lohnabrechnungsstelle wieder kriegen können?


    Hab auch was darüber gelesen, dass ich die Steuererklärung überhaupt nicht für sie machen dürfte, das darf nur sie selbst bzw. Verwandte aber keine Freunde? Dann wäre der Weg sowieso hinfällig, das wird sie vom Ausland aus garantiert nicht selbst machen.

  • wer ist ihr Arbeitger, die Studentenvermittlung, oder wer?


    Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten. Erst Netto auszahlen und dann
    nachträglich sich das Geld zurück holen, halte ich für bedenklich.



    Wenn ihr das Geld nicht zu schade ist, solb sie nächstes Jahr eine Erklärung abgeben und sich das Geld
    auf ihr Konto im Ausland erstatten lassen.


    Ich sehe keinen Grund weshalb -von wem auch immer - kein interner Jahresausgleich gemacht wird.

  • Nein, der AG ist nicht die Studentenvermittlung, die vermitteln nur und erstellen auf Wunsch auch die Lohnabrechnung für den AG. Der AG hat wie die Jahre davor Brutto - Rentenversicherung ausgezahlt, die Stundentenvermittlung will nun die Steuer nachträglich haben um sie ans Finanzamt abzuführen.


    Ist doch eh alles merkürdig. Wenn man einen "Schein" (ich würde mal vermuten das das nicht anderes als ein Stundenzettel ist) zu spät einreicht, dann müsste die Buchhaltung den dennoch im richtigen Monat einreichen und dürfte das nicht einfach einen Monat weiter schieben. Zumindest werden in der Firma in der ich arbeite schon mal korrigierte Abrechnungen erstellt, auch für Vormonate. Wenn die das einfach, weil es für die einfacher ist, in den Monat packen in dem es tatsächlich eingereicht wurde, dann wird die Leistung ja in einem Monat versteuert indem sie überhaupt nicht erbracht wurde. Solange das in einem Kalenderjahr passiert ist es wohl nicht so dramatisch, aber die haben laut deren Aussage ja auch Scheine aus 2012 in 2013 abgerechnet weil sie die zu spät vorbei gebracht hatte. Spätestens das geht dann doch rechtlich nicht mehr?

  • Zitat

    Original geschrieben von miherbie
    Ich sehe keinen Grund weshalb -von wem auch immer - kein interner Jahresausgleich gemacht wird.


    Sie arbeitet nicht das ganze Jahr dort, daher kann auch keine Jahreslohnsteuer ermittelt und über den LStJA irgendwas ausgeglichen werden.

  • Aber sie verlässt Deutschland nachweislich Mitte Juli. Danach wird sie auf garkeinen Fall noch in Deutschland arbeiten.
    Was wäre sonst der einfachste weg an der Steuererklärung vorbeizukommen? Bringt es was die zwei Abrechnungen die in einen Monat fallen auf den August zu schieben wo sie eigentlich nicht mehr da ist? Dann würde ich die darum bitten.


    Das scheint auch noch komplizierter zu werden. Sie ist privat krankenversichert seit dem sie in Deutschland ist. Vor ein paar Wochen hat sie nun eine Krankenversicherungskarte der AOK zugeschickt. ie sagt sie hatte mit denen nie was zu tun. Wurde sie da zwangsangemeldet? Bezahlt hat sie dahin bis jetzt nichts.

  • Bei den ganzen konfusen Konstrukten gibt es dafür mehrere Möglichkeiten. Am wahrscheinlichsten wird sein, dass der Grund für die Befreiung (Studium) weggefallen ist.

  • Herrlich, ich liebe es immer nur halbe Informationen zu bekommen, da hilft man doch gern :rolleyes:


    Scheint so als wäre zwischen ihr und der Studentenabrechnung bereits besprochen gewesen, dass sie die Belege nun einfach weiterhin zu spät einreichen soll. Dann rechnen sie die jeweils weiter einen Monat später ab und sie braucht die Steuer nicht zahlen. Warum sagt man mir das nicht? :flop:


    Bleibt das AOK Problem, die wollen mich noch zurückrufen.

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