Mal 'ne andere frage : falls man jemandem, der einem zu einer stelle verholfen hat, dafür eine belohnung bezahlt, kann man dann diese prämie als werbungskosten absetzen ?
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Jetzt hab ich auch mal 'ne (zugegebenerweise etwas peinliche :o ) Frage:
Fall:
Der Arbeitgeber zahlt aufgrund eines Übertragungsfehlers in der Buchhaltung zu wenig Gehalt. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer bemerken diesen Fehler. Irgendwann fällt dieser Fehler einem Dritten auf, worauf die Abrechnungen für das laufende und drei zurückliegende Jahre berichtigt werden.In der Summe ergibt sich ein fünfstelliger Betrag, der als gemeinsamer Posten im Veranlagungsjahr nachentrichtet wird.
Jetzt die Frage:
In wie weit ist dieser fünfstellige Betrag eine "Zahlung für mehrere Kalenderjahre", die aufgrund einer geringeren Progression steuerlich begünstig wird?In der Lohnsteuerbescheinigung ist jedenfalls nur ein relativ geringer Betrag, der nicht einmal 10% der Nachzahlung beträgt, als Lohn für mehrere Kalenderjahre ausgewiesen, der große Rest wurde als "Einmalzahlung" gemeinsam mit den laufenden Bezügen versteuert und erhöht den Bruttoarbeitslohn.
Der Steuerpflichtige zeigt sich verwirrt ... :confused:
Edit:
Sollte die gesamte Nachzahlung als Lohn für mehrere Kalenderjahre zu versteuern sein, wäre die Differenz in der Steuerschuld erheblich. -
Zitat
Original geschrieben von NiEb
Ja, so ungefähr verstehe ich das auch.
Das dürfte letztlich nur fast Jacke wie Hose sein, ob um 160€ höhere Einnahmen oder weniger Beiträge zum absetzen.
Im übrigen werden die Prämien von den Krankenkassen den Finanzbehörden mitgeteilt.... Nichts anzugeben ist eine schlechte Idee. -
Zitat
Original geschrieben von malinfo
Mal 'ne andere frage : falls man jemand, der einem zu einer stelle verholfen hat, dafür eine belohnung bezahlt, kann man dann diese prämie als werbungskosten absetzen ?Wenn das ganze legal mit Beleg gemacht worden ist, wohl schon. Schmiergelder eher nicht

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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
Wenn das ganze legal mit Beleg gemacht worden ist, wohl schon. Schmiergelder eher nicht
hm, wenn der andere dies aber geltend macht wäre es auch nicht verkehrt
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Ganz legal und mit beleg ist gemeint.
[small]....wobei schmiergeld ja wohl zumindest lange zeit absetzbar war (oder immer noch ist?)[/small]
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naja bei schmiergeldern hat man ja meist das problem der nachweisbarkeit, weil der geschmierte zumeist kein interesse daran hat, eine quittung/rechnung auszustellen

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Hi !
Ich sitze gerade an der Steuererklärung mit WISO und habe da paar Fragen, wo mir die Software nicht helfen will und bei Google erhalte ich keine Antwort oder Antworten, welche nicht zufriedenstellend sind.
Wie dem auch sei, hier die erste Frage

1. Ich habe gerade festgestellt, dass der Weg zu meiner "Fortbildung", welche ich im Sommer 2013 anfing auch von der Steuer abgesetzt werden kann - und zwar in beide Richtungen. Besteht die Möglichkeit, dies noch nachträglich in der Steuererklärung 2014 nachzutragen?
(Wie sieht es allg. mit Rechnungen, etc. aus dem Vorjahr aus - Nachhinein noch möglich (ohne die alte Steuererklärung ändern zu müssen!)?)
Danke.
Ciao
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IMHO kannst du die Kosten vom Vorjahr nicht im Folgejahr geltend machen.
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Das ginge, solange Du den Bescheid von 2013 noch nicht erhalten hast. Du könntest dann deine Steuererklärung noch berichtigen.
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