Er hat 2 Stunden lang mit der Verbraucher Zentrale telefoniert. Schussentlich hat er zugestimmt ohne weitere Konsequenzen.
Widerruf Mobilfunkvertrag Händler akzeptiert diesen NICHT
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Original geschrieben von denitroy
Schussentlich hat er zugestimmt ohne weitere Konsequenzen."Konsequenzen" hat es auf alle Fälle. Es gibt nun einen Händler mehr, der eine kostenfreie Rechtsberatung erhalten hat und zukünftig den Kunden wieder König sein läßt (da ihm in diesem Fall eh nix anderes übrig bleibt :top: )
Staro
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Das ist eben die Frage. Wie schon irgendwo oben erwähnt - wenn es bei 100 Kunden klappt, dass die auf ihre Rechte verzichten, macht 1 "Querulant" die Kalkulation auch nicht kaputt...
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Stimmt. Aber hier scheint doch tatsächlich der Händler die Rechtslage nicht gekannt zu haben, sonst hätte er nicht "zwei" Stunden mit der VZ telefoniert.
Vielleicht kalkuliert er zukünftig den Querulanten einfach mit ein :top:Staro
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Klingt aber schon ein wenig unrealistisch. Erst geht der Kunde zur Verbraucherzentrale und bekommt am selben Tag und sofort eine ausführliche Antwort. Dann ruft einen Tag später der Händler dort an und bekommt ebenfalls sofort eine ausführliche, 2 Stunden dauernde Erklärung. Ich kenne es von Verbraucherzentralen nur so, dass jeder Rat erstmal Geld kostet und dann auch nicht sofort und auch nicht ausführlich erfolgt. Vielleicht ist das in MV aber auch einfach anders als in NDS.
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Zitat
Original geschrieben von Partybombe
Klingt aber schon ein wenig unrealistisch. Erst geht der Kunde zur Verbraucherzentrale und bekommt am selben Tag und sofort eine ausführliche Antwort. Dann ruft einen Tag später der Händler dort an und bekommt ebenfalls sofort eine ausführliche, 2 Stunden dauernde Erklärung. Ich kenne es von Verbraucherzentralen nur so, dass jeder Rat erstmal Geld kostet und dann auch nicht sofort und auch nicht ausführlich erfolgt. Vielleicht ist das in MV aber auch einfach anders als in NDS.Mich hat die Beratung 5,- € gekostet fast 30 min mit einem Juristen erzählt. Der Händler hat dort am selben Tag angerufen behauptet er zumindest in seiner Mail.
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Kurze Zwischenfrage von mir!
Wenn man zwar über Ebay nen Vertrag ersteigert, die Vertragsunterlagen allerdings dann zugesandt bekommt und die Ausfüllt/unterschreibt - ist das dann eigentlich ein Vertragsabschluss gemäß Fernabsatzgesetz ?!?
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14 Tage Widerrufsrecht. Es sei den du nimmts die Dienstleistungen des Providers in Anspruch. D.H. SIM Karten aktivieren indem man sie ins Handy packt. Wobei sich der Gesetzgeber hier etwas mißverständlich ausdrückt wurde mir in der VZ mitgeteilt.
Die Verträge bei Ebay bekommst du meistens per Email. Ich gebe Dir einen guten Rat die AGB GENAU zu lesen

Bei Ebay hast du sogar 1. Monat Widerrufsrecht was aber bei Handy Verträgen ausscheidet glaube ich.
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Zitat
Original geschrieben von Six2Six
Kurze Zwischenfrage von mir!Wenn man zwar über Ebay nen Vertrag ersteigert, die Vertragsunterlagen allerdings dann zugesandt bekommt und die Ausfüllt/unterschreibt - ist das dann eigentlich ein Vertragsabschluss gemäß Fernabsatzgesetz ?!?
Natürlich, du musst sie ja auf dem Postweg/Fax wieder zurückschicken. Würdest du die jetzt vor Ort beim Händler abgeben dann wäre es anders.
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nein, wäre auch nicht anders.
Relevant ist der Weg wie der Kaufvertrag geschlossen wurde - im genannten Beispiel via Fernkommunikationsmitteln, im speziellen ebay. Genau darauf ist das Gesetz ausgelegt. Gab neulich im Geplauder auch mal ne Diskussion weil Bigblue bei nem Händler was abgeholt hat das er zuvor online bestellt/reserviert hatte (oder so ähnlich).Der geneigte Jurist kann das noch genauer erklären es geht (imho) um das Abstraktionsprinzip = das eine ist der Kaufvertrag, das andere die körperliche Seite also Ware/Geld
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