Widerruf Mobilfunkvertrag Händler akzeptiert diesen NICHT

  • UPDATE



    Heute Post im Briefkasten von Mobilcom datiert auf den 24.01.2008 also an dem Tag wo der Händler dem Widerruf zugestimmt bzw. diesen anerkannt hat.



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    Sehr geehrter Herr xxx,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Sie wünschen die Stornierung Ihres Mobilfunk-Vertrages.


    Nach den uns vorliegenden Unterlagen wurde der Mobilfunk-Auftrag von Ihnen unterzeichnet. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift den Antrag mit den zugehörigen vertragsrelevanten Unterlagen, insbesondere den AGB. Entsprechend Ihrer ausdrücklichen Beauftragung haben wir mit der Ausführung unserer Dienstleistungen begonnen und den Mobilfunkanschluss wunschgemäß freigeschaltet.


    Im weiteren Verlauf haben Sie nachweislich Mobilfunk-Dienste in Anspruch genommen. Die Ihnen zustehende Widerrufsmöglichkeit nach Fernabsatzrecht ist damit gemäß der gesetztlichen Gegebenheiten erloschen und eine Stornierung des Vertrages kommt nicht in Betracht.


    Gern ermöglichen wir Ihnen die weitere Nutzung Ihres Vertrages. Sofern Sie Ihr Handypaket zwischenzeitlich zurückgesandt haben, veranlassen wir für Sie eine erneute Zustellung nach Ihrer Beauftragung.


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    Bla Bla Bla noch über die Übernahme somit vorzeitige entlassung aus dem Vertrag möglich.


    Meine Frage:


    Die beiden SIM Karten wurden nicht benutzt wie kann ich dann Dienste in Anspruch genommen haben?



    hier nochmal ein Auszug aus den AGB was wahrscheinlich nicht zu meinen gunsten Ausfällt.



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    2. Vertragsdauer
    2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn das umseitige Formular ausgefüllt und unterschrieben
    der mcC zugeht und mcC die Annahme des Antrages schriftlich bestätigt oder die Netzkarte
    freischaltet. Der Kunde ist an seinen Antrag gebunden.


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    Wenn ich das richtig interpretiere, habe ich bereits Leistungung in Anspruch genommen mit der Freischaltung der SIM-Karten oder wie sol ich diesen Passus verstehen.


    Habe ich noch Anspruch auf das Handy in dem Fall N95 8GB?


    :confused:

    Gruß Tobias

  • UPDATE 28.01.2008


    Ich erhielt heute einen Anruf von der Mobilcom Kundenbetreuung. Es wurde mit mitgeteilt das der Widerruf nicht ankannt wurde, da auf dem Mobiltelefon Bilder gespeichert waren. Es sollen auch Anrufe getätigt sein worden.


    Ich teilte den Herrrschaften mit das dies auf einen Funktionstest zurückzuführen sei. Telefonate wurden nicht mit dem Gerät geführt, da die SIM Karten zusammen mit dem Widerruf am 17.01.2208 zu Mobilcom gesandt wurden und das versiegelt keine Nutzung der SIM Karten durch mich möglich.




    Ich glaube ich werde noch bekloppt. :confused:

    Gruß Tobias


  • heisst das etwa, im Gegensatz zu 99 von 100 anderen Kunden hast du die SIM auch nicht aus dem Kartenträger gebrochen, sondern den Funktionstest mit einer vorhandenen eigenen SIM durchgeführt?


    und weil das der Provider gar nicht gerafft hat, schreiben sie dir die Textbausteine die sie den 99 anderen Kunden sonst auch immer schreiben, so nach dem Motto: "Dateien kann der Kunde nur aufspielen, wenn er sich mit dem Handy anmeldet / einbucht, das geht nur mit SIM - > von wem hat der die SIM, von uns natürlich"?


    pardon, die Frage klingt jetzt vielleicht komisch, aber warum brauchst du eigentlich zwei SIM - Karten für 1 Handy, ist das ein Dual-SIM-Gerät?


    mfG
    c.s.

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • Hi


    Ich würde der Firma Mogelkom noch mal einen netten Brief schreiben und nochmal den Fall komplett schildern, mit der Zusage des Händlers, den Wiederruf zu akzeptieren. Emails werden zu schnell beantwortet.


    Sollten diese sich immer noch wehren, dann zum Rechtsanwalt.


    Da die Karten ja Orginalverpackt zurück gingen, sollte es ja rechtlich keine Probleme geben.


    Und in Zukunft niemals zum Provider.



  • Nein die SIM Karten wurden auch nicht aus dem Plastikträger gebrochen. Es sind 2 Verträge damit war das N95 8GB billiger hat rein garnichts mit dual SIM zu tun.

    Gruß Tobias

  • Mobilcom vertritt seit Jahren aber die Meinung das durch folgende Klausel die Dienstleistung vom Kunden explizit beauftragt wurde:
    Unterschrift des Kunden im entsprechenden Feld des Vertrages


    Wenn also dein Händler deinen unterschriebenen Vertrag vorliegen hat wirst du um einen Rechtsstreit nicht rum kommen - habe gehört das es unterschiedliche Auslegungen der Richter gibt (Also noch kein einheitliches Vorgehen) ob die das so wie Mobilcom sehen oder die Vertragsunterschriften eben noch nicht die Dienstleistung beauftragen.


    Wenn du dich jetzt fragen solltest welche Dienstleistungen dann beginnt das mit der Schaltung einer Rufnummer auf deinen Namen, Aktivierung der Mailbox usw. - das du davon aufgrund der noch eingepackten Karten nichts hast interessiert Mobilcom nicht - du hattest die Dienstleistung ja beauftragt - ob du sie nutzt juckt nicht.


    Achso, der Vollständikeit halber - bei ner Dienstleistung die bereits abgeliefert wurde gibts natürlich kein FAG mehr.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Die Dame von Mobilcom wird sich morgen nochmal melden sagte sie. Dann werde ich ja sehen was Sache ist. Ich weiß auch nicht mit was für Anwaltlichen Kosten man bei solch einer Sache rechnen muss.

    Gruß Tobias

  • Die (Rechtsberatung der) Verbraucherzentrale ist günstiger ;)


    Habe die schon bei einer Auseinandersetzung gegen eine bundesweite Kabelfernsehgesellschaft in Anspruch genommen - erfolgreich :)

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Zitat

    Original geschrieben von ostfriese
    Die (Rechtsberatung der) Verbraucherzentrale ist günstiger ;)


    Habe die schon bei einer Auseinandersetzung gegen eine bundesweite Kabelfernsehgesellschaft in Anspruch genommen - erfolgreich :)



    Ich wusste nicht das die einen auch rechtlich vertreten, dachte die sind nur Beratung zuständig.

    Gruß Tobias

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