Kindesmissbrauch mit Vergewaltigung, wann Verjährung?

  • Ja, ich weiß, ich bin in einem Handyforum. Und ja, ich weiß, keine Rechtsauskünfte einholen etc. Genauso weiß ich, dass das sicher in einen anderen Thread gehört hätte, aber für mich ist das kein "Kleinkram"!



    Also: eine Patientin (19) erzählt mir, dass sie zwischen dem 11. und 15. Lebensjahr des öfteren von ihrem Bruder (2 Jahre älter) sexuell belästigt und auch (super Juristendeutsch) "der Beischlaf vollzogen" wurde (er war drin!). Im Rahmen der Aufarbeitung stelle ich mir die Frage, wie es mit Verjährungsfristen aussieht. Ich habe hier so einiges gefunden, werde daraus aber nicht ganz schlau.


    Also, wie sieht es mit der Verjährung aus? Ist da per Anzeige noch was zu machen?


    Es war für sie nicht leicht, darüber zu sprechen und hat einige Therapiezeit gebraucht. Sie ist absolut glaubwürdig und bildet sich nichts ein!



    An das Zusatzproblem, dass ich eine Schweigepflicht habe, aber eine Straftat mitbekommen habe, mag ich gar nicht denken...

  • Für sowas ist hier das falsche Forum.


    Ab zu einen Anwalt oder einer Beratungsstelle für Mißbrauchsopfer. Wenn hier von "Patientin" die Rede ist, sollte man auch die Schweigepflicht bedenken.

  • Wie sich das mit Schweigepflicht und der Kenntnis einer Straftat oder eines Verbrechens verhält, weiß ich nicht.


    Aber meine persönliche Meinung dazu ist, dass das mit 19 Jahren ganz alleine ihre Entscheidung ist und sein muss, ob sie nachträglich Anzeige erstatten möchte oder nicht. Du würdest dich nicht nur über deine Schweigepflicht und das dir entgegen gebrachte Vertrauen hinweg setzen, sondern auch ihre Privatsphäre massivst verletzen, wenn du da in gutgemeintem Übereifer etwas unternehmen würdest. Jedenfalls würde ich das an ihrer Stelle so empfinden.


    Wenn sie Anzeige erstatten wollte, gibt es mit Sicherheit genügend Stellen, bei denen sie Auskunft zur richtigen Vorgangsweise und zu den Erfolgsaussichten bekommt.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Ich glaube nicht das wrywindfall selber Anzeige erstatten möchte....


    Viel mehr finde ich es gut das er sich um so etwas kümmert.... Auch wenn hier nicht das richtige Forum dafür ist.


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

  • Ich kann dir aus eigener Erfahrung raten, unverzüglich einen Anwalt zu kontaktieren!


    Ich werde hier nicht weiter darauf eingehen, aber du MUSST einen Anwalt einschalten, glaub mir.


    cheers,
    autares

  • Autares, das ist, mit Verlaub gesagt, Unsinn.


    Er unterliegt der (ärztlichen ?) Schweigepflicht, und darf weder selbst Anzeige erstatten noch anderen Leuten namentlich davon erzählen. Wenn er das macht wäre es sogar strafbar.


    Was genau soll er beim Anwalt ?


    Das einzig sinnvolle ist es, seiner Patientin, zu raten zum Anwalt, zur Polizei (falls sie möchte) bzw. zu einer Beratungsstelle zu gehen.

    Hier stand eine Signatur.

  • Na vielleicht wegen Fürsorgepflicht oder so. Man weiß ja nicht, was er von Beruf ist (Seelsorger, Psychoonkel?)
    Aber ob er das MUSS oder nicht, sollte er von Berufs wegen schon wissen.
    In solchen Fällen lieber einmal zu viel zum Anwalt als einmal zu wenig


    Vielleicht gibt es ja auch eine ihm übergeordnete Stelle (Berufsverband o. ä.), die ihm Auskunft geben kann.

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