Rat benötigt - Schadensregulierung Parkrempler

  • Zitat

    Du kannst den Schaden auch deiner Versicherung zur regulierung überlassen. Wir sind da ja Profis und wissen, wie man kosten drückt, bzw woruaf die Dame gesetztlich noch Anspruch hat. Dann hast Du zeit, zu überlegen, ob du den Schaden erstattest.

    Würde ich persönlich auch so machen. Vieleicht ist die Kiste nur noch 500€ Wert und der Schaden ist doch größer z.B 600€ . Dann ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden und es gibt nur noch 100€, weil die Versicherung den Wagenwert anzieht.Würde ihr den Punkt mal vor Augen halten.


    Aber ich würde es auch über die Versicherung Regeln und den Fall komplett schildern,auch das Angebot 200€ Cash auf die Kralle.

    Life is too short to be small.

  • Würde dir das selbe empfehlen... Vor allem wenn die Kiste wirklich so schrottig ist wie Du sie beschrieben hast, ist die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Totalschadens nicht abwegig. Und es ist in jedem Fall gut deiner Versicherung Bescheid zu geben, man weiß ja nie...

  • 200,00 € ist ein gutes Angebot. Über die Versicherung würde es teurer werden. Außerdem hat die Frau das Recht ein Kurzgutachten anfertigen zu lassen, dass kostet alleine ca. 100,00 €. Dazu kommt dass sie auch einen Anwalt einschalten darf, dann kommen noch die Anwaltskosten hinzu. Mit 200,00 € ist man gut bedient.

  • Zitat

    Außerdem hat die Frau das Recht ein Kurzgutachten anfertigen zu lassen, dass kostet alleine ca. 100,00 €. Dazu kommt dass sie auch einen Anwalt einschalten darf, dann kommen noch die Anwaltskosten hinzu. Mit 200,00 € ist man gut bedient.

    Ich denke das die gegenerische Versicherung einen Gutachter schicken kann. Bei einem Schaden von so geringem Wert kann es ja wohl nicht sein ,das ein Gutachter gefordert wird wo abzusehen ist ,das der Schaden vielfach geringer ist. :rolleyes:

    Life is too short to be small.

  • stimmt, die hat ja das Recht auf nen Anwalt. Den mußt du dann auch noch bezahlen. Schließe mich der Mehrheit an: 200 Euro auf den Tisch und aus die Maus. Auch wenn´s viel Geld ist für nen kleinen Kratzer. Vielleicht kannst du dich ja mal bei ihr revanchieren. Denn man sieht sich ja immer zwei Mal im Leben ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von JMQ
    Außerdem hat die Frau das Recht ein Kurzgutachten anfertigen zu lassen, dass kostet alleine ca. 100,00 €.


    Welche Rechtsprechung sagt das denn?


    Bei Bagatellschäden bis 700 EUR sind die Kosten für das Sachverständigengutachten nicht ersetzbar (BGH NJW 05, 356).

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Welche Rechtsprechung sagt das denn?


    Bei Bagatellschäden bis 700 EUR sind die Kosten für das Sachverständigengutachten nicht ersetzbar (BGH NJW 05, 356).


    Die Kosten eine Gutachtens nicht. Aber ein Kurzgutachten ist auch bei kleineren Schäden erstattungsfähig. Die Kosten eines Kurzgutachten liegen bei 100,00 € die Kosten für ein "Vollgutachten" je nach Schadenshöhe manchmal bei 600,00 €

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Quelle? Soll dein Kurzgutachten nur der Kostenvoranschlag sein?


    Bisher ständige Praxis. Ich habe bisher noch keine Probleme bzgl. der Kosten des Kurzgutachtens bekommen. Sv fertigen diese Kurzgutachten an. Sind nur 1 Seite lang, keine Fotos und sehen aus wie ein Kostenvoranschlag.


    Oft versuchen Versicherungen bei Kostenvorsanschläge Positionen zu streichen, bei Kurzgutachten kommt das seltener vor.

  • Aber frag doch mal bei deiner Versicherung, wie die das bei Erstattung des Schadens halten: Manche Versicherer verzichten nämlich auf die Ermittlungskosten (Anwalt, Gutachten usw). Dann kommste wieder preiswerter.

    Let the young fight the wars.

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